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Drogentest

Dies ist eine Diskussion zu Drogentest innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.11.2003, 11:39
Boardneuling
 
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Drogentest

Hallo!

in letzter Zeit sieht man ja im Fernsehen immer häufiger Polizeireportagen (vor allem über Drogenkontrollen im Straßenverkehr).
Mir ist nun aufgefallen, dass die Polizisten die Angehaltenen zuerst untersuchen (Pupillenreaktion..) und wenn sie anschließend den Verdacht haben derjenige hätte etwas konsumiert, ihn fragen ob er freiwillig einen Urintest vor Ort machen würde.
Mich würde nun interessieren, was passiert wenn man sagt, man möchte den freiwilligen Test nicht machen. Welche Maßnahmen kommen dann auf denjenigen zu?


Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2003, 13:55
fob fob ist offline
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Niemand kann dich zu einer Urinprobe ZWINGEN. Solltest du dich jedoch weigern und die Polizei Anhaltspunkte für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit sehen (was sie eigentlich immer tut, wenn sie es denn will), wird dir eine "Extraportion" Blut abgenommen werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.11.2003, 16:52
V.I.P.
 
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Zitat:
Original geschrieben von fob
wird dir eine "Extraportion" Blut abgenommen werden.
Wenn du da nicht zustimmst, dann können sie bei einem Richter eine Blutentnahme beantragen und das ganze wird dann von einem Arzt vollzogen


Mfg

Jens
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  #4 (permalink)  
Alt 23.11.2003, 16:55
fob fob ist offline
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...bloß, dass in der Praxis praktisch nie ein Richter eingeschaltet wird, 81a Abs. 2 macht´s möglich.

Gruß,

fob
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  #5 (permalink)  
Alt 23.11.2003, 20:03
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Hallo !

Das mag sein, aber ich glaube kaum das Gefahr im Verzug ist wenn es um Drogen geht, weil diese ja auch noch nach Wochen nachgewiesen werden könne !

Mfg

Jens
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  #6 (permalink)  
Alt 25.11.2003, 16:31
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Danke für eure Antworten

Titel sagt wohl schon alles. Danke nochmal.
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Alt 25.11.2003, 17:23
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Gern geschehen


Mfg

Jens
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Alt 26.11.2003, 09:34
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Hallo!

Wurde auch in einem der letzten Sendungen gezeigt.
Hier war der "Verdächtige" zwar willens, aber nicht in der Lage eine Urinprobe abzugeben.
Er wurde kurzerhand zu einer Blutprobe auf's Revier "gebeten".

Ich denke, daß die Sendung hier zwar etwas "übertrieben" dargestellt wird, aber das Vorgehen "authentisch" sein dürfte, d.h. ein Richter nicht hinzugenommen wird.

Für den Fall, daß ein "Verdächtiger" auch eine Blutprobe nicht freiwillig über sich ergehen lassen möchte und sich tatsächlich seine Unschuld erweisen sollte (gilt ja auch für Alkoholdelikte z.B.) hat er dann die Möglichkeit Schadenserstz wg. Körperverletzung zu bekommen?
Immerhin, wenn sowas auf der Straße passieren würde, eine beabsichtige, schwere (mit einem gefährlichen Werkzeug?) Körperverletztung.

Ich gehe nicht davon aus, daß die Polizei sich bei so einem Verdacht häufig vertut, aber wie sieht deren "Gefahr" auf eine diziplinarische Maßnahme aus, in so einem Fall, denn "Gefahr im Verzug" dürfte sich schwerlich rechtfertigen lassen.

Gruß
Huutsch
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  #9 (permalink)  
Alt 26.11.2003, 14:05
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In was für einer Sendung ist das gekommen ?

Bezüglich der dem Fall mit der KV: Es kommt ja darauf an, ob sie nun einen dringenden Verdacht hatten oder nicht! Es kommt ja nicht drauf an, ob er dann später wirklich nicht im Blut/Urin hatte. Es ist halt schwer zu beweisen, ob nun Verdacht vorliegt oder nicht !

Mfg

Jens
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  #10 (permalink)  
Alt 27.11.2003, 08:17
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Hallo!

War halt irgend so eine Unterrubik in Blitz glaube ich, über spezielle Polizeistreifen, die nach Autofahrern ausschau halten, die unter Drogeneinfluß Auto fahren.

Es wurde schon immer fein säuberlich (auch dem Verdächtigen) erläutert, warum nun Verdacht besteht und ich denke, die Polizisten (wenn sie denn tatsächlich so eine spezielle Streife haben) haben auch ein ziemlich gutes Erfahrungspotential.

Ist aber auch nicht wirklich so wichtig.

Gruß
Huutsch
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