Dies ist eine Diskussion zu Drogennachweiss innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Nehmen wir mal an Person X konsumiert regelmässig zb. Cannabis. Diese Person ist bis jetzt der Polizei gegenüber noch nicht auffällig geworden. Fährt aber unter Drogeneinfluss Auto und geht auch in einem berauschenden Zustand Arbeiten. Muss man dann Person X bei der Polizei "anschwärzen"? kann man dieses auch anonym machen oder werden solche Anzeigen dann weniger ernst genommen? Ich danke für eure Antwort(en) |
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| AW: Drogennachweiss canabis-konsum an sich ist ja nicht strafbar und arbeiten unter droge ist natürlcih auch nicht verboten. lediglich das autofahren wäre verboten. sicher kann man anonym anzeigen. man wird allerdings schon angeben müssen, wie man darauf kommt und woher man das weiß (zu wissen meint). da wird der täter vermutlich dann eh wissen, wer die anzeigerin ist. je nach dem, ob die anzeige glaubwürdig ist oder nicht, wird die polizei tätig werden. |
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| AW: Drogennachweiss Das kommt auf die Arbeit an. Ein zugekiffter Herzchirurg oder sonstiges hätte wohl ein Problem
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| AW: Drogennachweiss Zitat:
das problem hätte wohl eher der patient... |
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| AW: Drogennachweiss Stimmt! Zum Glück ist Alkohol bei Ärzten viel weiter verbreitet
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| AW: Drogennachweiss Meines Wissens nach hat man nur die Möglichkeit dadrauf zu warten das jemand entweder ausversehen in eine Polizeikontrolle kommt oder diese Person dämlicherweise es selber zugibt. Denke aber mal das niemand so blöd sein sollte/ist.... Deswegen die Frage nach der Anzeige aber dann is man ja auch in der Beweispflicht oder nicht? Dieses erweist sich ja nun doch als etwas schwieriger.... |
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| AW: Drogennachweiss Nein, man muss nichts beweisen. Dazu sind die Ermittlungsbehörden da.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Drogennachweiss genau! ich kenne es so, dass wenn man klar angibt: person x hat sich grad bei der y-paty nen joint reingezogen, is dann in den roten opel gestiegen und richtung z losgefahren... - dann wird die polizei aktiv, dann ist ein ausreichender anfangsverdacht gegeben, so dass sie den roten opel anhalten und ne kontrolle machen (dürfen). wenn man blos anruft und sag: psssst, ich weiß da was, x fährt dauernd bekifft... - da sollte man vorsichtig sein, denn das kann auch leicht eine falsch-beschuldigung sein, die dann nämlich ihrerseits strafbar wäre. |
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| AW: Drogennachweiss Viel interessanter finde ich hier die Frage, warum der Person X unbedingt einer reingewürgt werden soll. Ex-Freund? Angesichts der dramatischen (und meines Erachtens zum Teil unverhältnismäßige) Folgen speziell für ertappte Cannabiskonsumenten finde ich es schon unterste Schublade, wegen einer Asympathie o.ä. zu so einem Mittel zu greifen. Dazu auch noch anonym? Nun, das ist nun wirklich das Hinterletzte. Wenn man schon jemanden anschwärzt, dann sollte eine Überzeugung dahinter stehen und der Mut, dies nicht feige anonym zu tun. Ich glaube kaum, dass den Denunzianten die Sorge um andere Verkehrsteilnehmer leitet, die der X in Gefahr bringen könnte, weil er ja berauscht fährt.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Drogennachweiss zitat: Ich glaube kaum, dass den Denunzianten die Sorge um andere Verkehrsteilnehmer leitet, die der X in Gefahr bringen könnte, weil er ja berauscht fährt. Eigentlich hatte ich immer gedacht das es hier um fachliche diskussionen geht und nicht gleich irgendwas unterstellt wird. Aber zu deiner Äusserung Zum einen geht es hier nicht um feiges anschwärzen oder um nur eins reindrücken Die grösste Sorge ist nicht die anderen Teilnehemer das ist korrekt sondern ein KIND was sich regelmässig als Fahrgast in diesem Fahrzeug befindet. Ich denke mal das das wohl Grund genug ist sich Sorgen zu machen. Zumal es sich hier noch um die eigene Tochter handelt. Was nicht heissen soll das andere Kinder egal sind. ![]() Und wenn man Drohungen u.ä. erwarten kann nach dem diese Anzeige erfolgt, ist es manchmal sicherer eine anonyme Anzeige zu machen. Die Aussagen lassen eher auf einen Sympathieträger für solche schliessen. Wie gesagt es sollte in diesem fiktiven fall darum gehen, das hier wirklicher Drogenkonsum vorrausgeht und nicht ein erfundenes ich will dir eins reinwürgen trick...
__________________ meine Aussagen basieren auf persönlichen/beruflichen Erfahrungen.... für die Richtigkeit kann/darf/will ich keine Gewähr übernehmen |
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