Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Drogenkonsum erwischt

Dies ist eine Diskussion zu Drogenkonsum erwischt innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.03.2009, 14:02
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Drogenkonsum erwischt

Hallo..
Mal angenommen Zwei personen werden auf einer öffentlichen Toilette dabei überrascht,wie sie gerade zwei Bahnen Speed auf den Toilettendeckel legen....Erwischt von Polizeibeamten,denen Sie Dummerweise die Tür öffneten!
Person A sagte anschliesend aus,das die Drogen Ihm gehören(Menge ca.0,2 gr)!
Person B verweigerte die Aussage! Es wurden KEIN Drogentest durchgeführt!
Was hätte Person A zu erwarten? Und was blüht im schlimmsten Fall Person B?
Nehmen wir noch an,das Person B gerade Bewährung hat(Kein Drogendelikt!)....Und beide Personen wären keine Jugendliche mehr...

Für ne Antwort auf meine Gedankenspiele sag ich im voraus schon mal DANKE

Geändert von dummer junge (07.03.2009 um 15:00 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 09.03.2009, 09:59
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AW: Drogenkonsum erwischt

Hallo...
Auch wenn diese Frage manchen langweilig oder dumm erscheint....
Über ne klitzekleine Antwort würde ich mich schon freuen!

Danke
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  #3 (permalink)  
Alt 09.03.2009, 16:25
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AW: Drogenkonsum erwischt

Person A hat - falls Person B unbescholten da raus kommt - sich eines Verstoßes gegen das BtmG schuldig gemacht. Zur Strafe wird es beim Ersttäter eher nicht kommen, die Anzeige wird entweder fallen gelassen oder es kommt ein Strafbefehl mit ein paar Tagessätzen, die man zu zahlen hat.

Die Führerscheinstelle wird jedoch aktiv werden, da der Konsum harter Drogen im Widerspruch mit dem Besitz eines Führerscheines steht und daher wahr. entzogen wird.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.03.2009, 16:32
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AW: Drogenkonsum erwischt

Zitat:
Zitat von goagandalf
Person A hat - falls Person B unbescholten da raus kommt - sich eines Verstoßes gegen das BtmG schuldig gemacht. Zur Strafe wird es beim Ersttäter eher nicht kommen, die Anzeige wird entweder fallen gelassen oder es kommt ein Strafbefehl mit ein paar Tagessätzen, die man zu zahlen hat.

Die Führerscheinstelle wird jedoch aktiv werden, da der Konsum harter Drogen im Widerspruch mit dem Besitz eines Führerscheines steht und daher wahr. entzogen wird.


Hi....

die Frage ist, ob jemand der auf einer BAHNHOFS-WC-SCHÜSSEL Drogen konsumiert, überhaupt eine Fahrerlaubnis besitzt.
OK..aber ich wollte eigentlich folgendes loswerden...das mit dem "fallen lassen" mag ich nicht recht glauben...das mit den Tagessätzen wird wohl hinkommen (Vorbelastungen angenommen nicht vorhanden).
Was aber die Aussage *goagandalf* zum Thema Fahrerlaubnis angeht, stimmt sooo NICHT !!!
Die Fahrerlaubnisbehörde wird sich zwar vermutlich melden, aber ein sofortiger Entzug ist nicht zu erwarten....

Gruß Chris
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  #5 (permalink)  
Alt 09.03.2009, 17:10
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AW: Drogenkonsum erwischt

Zitat:
Zitat von Goldbart
Bakterien und Viren gehen bei so viel Koks doch sofort ein.


Ein sofortiger Entzug wäre auch anderweitig angebracht.


Hi Goldi....


Hahahahaha....RICHTIG....äh...was für ein sofortiger Entzug ?? Der Todesstrafe gggg ??

Liebe Grüße

Chris
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  #6 (permalink)  
Alt 10.03.2009, 00:24
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AW: Drogenkonsum erwischt

Ganz schön witzig....naja,war ja nur so en gedankenspiel!
Also im Klartext: selbst 0,2 Gramm SPEED reichen,um bestraft zu werden?
Und was wäre,wenn Person B der Besitzer wäre? Hinsichtlich seiner Bewährung?!
Und wieso"wenn er da rauskommt(B)"?? Hat ja im Prinzip nix gemacht...
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  #7 (permalink)  
Alt 10.03.2009, 00:55
JHS JHS ist gerade online
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AW: Drogenkonsum erwischt

Zitat:
selbst 0,2 Gramm SPEED reichen,um bestraft zu werden?
Im Prinzip ja. Aber auch eine Einstellung ist möglich. Kommt aufs Bundesland an.

Zitat:
Und was wäre,wenn Person B der Besitzer wäre? Hinsichtlich seiner Bewährung?!
Dann hätte er innerhalb der Bewährungszeit eine Straftat begangen, was zum Widerruf der Strafaussetzung führen kann.

Zitat:
Hat ja im Prinzip nix gemacht...
Ja, wenn man's ihm glaubt.


Zitat:
die Frage ist, ob jemand der auf einer BAHNHOFS-WC-SCHÜSSEL Drogen konsumiert, überhaupt eine Fahrerlaubnis besitzt.
Dann dürfte man getrost davon ausgehen, dass so mancher Geschäftsmann, Anwalt, Arzt, Ingeneur oder (wenn man das "Bahnhofs-" mal vor "WC-Schüssel" wegläßt) auch Bundestagsabgeordneter keinen Führerschein hat. Denn merke: Auch in den 1. Klasse VIP-Lounges der Bahnhöfe gibt es BAHNHOFS-WC-SCHÜSSELN.
__________________
cheers, JHS
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Alt 10.03.2009, 08:50
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AW: Drogenkonsum erwischt

Vielen Dank für die Antwort,so habe Ich mir das vorgestellt!

Das Bundesland könnte z.b. Rheinland-Pfalz sein...
Und wenn Person A ja alles zugibt,wieso sollte man B dann nicht glauben?

Nochmal Danke
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  #9 (permalink)  
Alt 10.03.2009, 09:42
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AW: Drogenkonsum erwischt

Zitat:
Zitat von radiomann1
Hi....

die Frage ist, ob jemand der auf einer BAHNHOFS-WC-SCHÜSSEL Drogen konsumiert, überhaupt eine Fahrerlaubnis besitzt.
OK..aber ich wollte eigentlich folgendes loswerden...das mit dem "fallen lassen" mag ich nicht recht glauben...das mit den Tagessätzen wird wohl hinkommen (Vorbelastungen angenommen nicht vorhanden).
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Gruß Chris
Da muß ich dich enttäuschen. Hier in Bayern, wird dem Delinquenten die Wahl gelassen eine fachärtzliches Gutachten beizubringen oder freiwillig seinen Füherschein abzugeben. Ist das FA-Gutachten auf Drogen positiv, kann er sich für mindestens 1 jahr vom Lappen verabschieden und darf vor der Wiedererteilung zur MPU erscheinen.
__________________
Heiner
__________________________________________________ __________________________
Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder.

Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen.
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  #10 (permalink)  
Alt 10.03.2009, 11:23
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AW: Drogenkonsum erwischt

Bitte nochmal zu Person B...denn da blicke ich noch nicht so durch...
Danke
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