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Drogen per Post

Dies ist eine Diskussion zu Drogen per Post innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 27.02.2011, 07:35
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Drogen per Post

Angenommen, Person A (wohnhaft in Italien) schickt an Person B (wohnhaft in Deutschland) 50g Heroin und 50g Kokain per Post. Es handelt sich um keine Versuchschemikalien, sondern um harte Drogen die unter dem BTMG stehen. Und angenommen, dieser Brief wird stichprobenartig vom Zoll geöffnet. Person A hat auf dem Brief einen falschen Absender hinterlassen. Person A (Absender) ist also nicht auffindbar.

Was passiert dann?

Erwartet Person B (Empfänger) dann zwangsläufig eine Hausdurchsuchung? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wie wird sichergestellt, das Person B überhaupt diese Ware bestellt hat?
Sollte es zu einer Hausdurchsuchung kommen, würde man bei Person B kein illegales Material finden. Der PC von Person B wäre vollständig verschlüsselt. Es gibt keine Hinweise zur irgendwelchen Bestellungen.

Wäre die vollständige Verschlüsselung des PC's zwangsläufig ein Zeichen für illegale Aktivitäten? Was würde man Person B vorwerfen? Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Handel?

Geändert von asdfghj (27.02.2011 um 10:57 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 27.02.2011, 22:54
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AW: Drogen per Post

Zitat:
Zitat von asdfghj Beitrag anzeigen
Erwartet Person B (Empfänger) dann zwangsläufig eine Hausdurchsuchung? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wie wird sichergestellt, das Person B überhaupt diese Ware bestellt hat?
Natürlich hat er eine Hausdurchsuchung zu erwarten. Und er wird in Erklärungsnot kommen, warum man ihm ein Päckchen mit Drogen mit nicht unerheblichen Wert schickt.

Zitat:
Wäre die vollständige Verschlüsselung des PC's zwangsläufig ein Zeichen für illegale Aktivitäten?
Nein.

Zitat:
Zitat von asdfghj Beitrag anzeigen
Was würde man Person B vorwerfen? Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Handel?
Ja, wahrscheinlich.
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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