Dies ist eine Diskussion zu Cannabisbesitz in Holland innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Cannabisbesitz in Holland |
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| AW: Cannabisbesitz in Holland Bußgelder aus dem europäischen Ausland können seit ein paar Monaten auch in Deutschland vollstreckt werden: http://www.experto.de/b2c/reisen/bus...en-zahlen.html Wie im verlinkten Artikel beschrieben muss das Bußgeld inklusive Gebühren mindestens 70 € betragen um hier vollstreckbar zu sein! Ich wusste gar nicht, dass der Besitz von Cannabis von den niederländischen Behörden bei Deutschen nicht geduldet wird.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Cannabisbesitz in Holland Ah danke! Mal angenommen die Strafe beträgt 60€, und es fallen dann 12€ Mahngebühren o.ä. an, müsste man dann Zahlen? Und wie sieht das aus wenn das Vergehen im Juli 2010 stattgefunden hat und im September der Bescheid ankommt? In deinem Link wird erwähnt: "Voraussetzung dafür ist aber, dass der zu vollstreckende Bescheid in der Sprache des Betroffenen verfasst ist." Was ist wenn der Bußgeldbescheid auf Holländisch verfasst ist? |
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| AW: Cannabisbesitz in Holland Dann hat wohl einer Glück gehabt, sollte sich aber in Holland besser nicht mehr blicken lassen.
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| AW: Cannabisbesitz in Holland Ich bin ja für jede Antwort dankbar, aber welcher der Punkte ist der Auslöser deiner/ihrer Aussage? |
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| AW: Cannabisbesitz in Holland Zitat:
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