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Cannabisbesitz in Holland

Dies ist eine Diskussion zu Cannabisbesitz in Holland innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.06.2011, 13:11
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Cannabisbesitz in Holland

Hallo zusammen,
was passiert wenn ein Gruppe von Deutschen, ein Bußgeld in Holland zahlen soll auf Grund von Cannabisbesitz, wenn einer der Gruppe das Bußgeld nicht zahlt?
Welche Konsequenzen muss diese Person fürchten, oder gar die Gruppe?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.06.2011, 13:40
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AW: Cannabisbesitz in Holland

Bußgelder aus dem europäischen Ausland können seit ein paar Monaten auch in Deutschland vollstreckt werden: http://www.experto.de/b2c/reisen/bus...en-zahlen.html

Wie im verlinkten Artikel beschrieben muss das Bußgeld inklusive Gebühren mindestens 70 € betragen um hier vollstreckbar zu sein!

Ich wusste gar nicht, dass der Besitz von Cannabis von den niederländischen Behörden bei Deutschen nicht geduldet wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.06.2011, 13:43
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AW: Cannabisbesitz in Holland

Ah danke!

Mal angenommen die Strafe beträgt 60€, und es fallen dann 12€ Mahngebühren o.ä. an, müsste man dann Zahlen?
Und wie sieht das aus wenn das Vergehen im Juli 2010 stattgefunden hat und im September der Bescheid ankommt?
In deinem Link wird erwähnt: "Voraussetzung dafür ist aber, dass der zu vollstreckende Bescheid in der Sprache des Betroffenen verfasst ist."
Was ist wenn der Bußgeldbescheid auf Holländisch verfasst ist?
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  #4 (permalink)  
Alt 10.06.2011, 13:58
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AW: Cannabisbesitz in Holland

Dann hat wohl einer Glück gehabt, sollte sich aber in Holland besser nicht mehr blicken lassen.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.06.2011, 14:03
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AW: Cannabisbesitz in Holland

Ich bin ja für jede Antwort dankbar,
aber welcher der Punkte ist der Auslöser deiner/ihrer Aussage?
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  #6 (permalink)  
Alt 10.06.2011, 14:06
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AW: Cannabisbesitz in Holland

Zitat:
Zitat von b00n Beitrag anzeigen
Mal angenommen die Strafe beträgt 60€, und es fallen dann 12€ Mahngebühren o.ä. an, müsste man dann Zahlen?
Es sind dann also 72 €, aber ich vermute, dass Mahngebühren nicht ausschlaggebend sind, sondern nur die Höhe des Bußgelds plus Bearbeitungsgebühren und z.B. den Kosten für die Zusendung Bescheid.

Zitat:
Und wie sieht das aus wenn das Vergehen im Juli 2010 stattgefunden hat und im September der Bescheid ankommt?
Ich gehe davon aus, dass der Zeitpunkt des Verstoßes maßgebend ist, aber sicher weiß ich es nicht.

Zitat:
In deinem Link wird erwähnt: "Voraussetzung dafür ist aber, dass der zu vollstreckende Bescheid in der Sprache des Betroffenen verfasst ist."
Was ist wenn der Bußgeldbescheid auf Holländisch verfasst ist?
Dann ist diese Voraussetzung nicht erfüllt und der Bescheid nicht in D durchsetzbar.
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Alt 10.06.2011, 14:09
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AW: Cannabisbesitz in Holland

Vielen Dank.
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