Dies ist eine Diskussion zu Cannabis per Post innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Cannabis per Post durch die Google-Suche bin ich hier auf diesem Board gelandet. Nachdem ich bei der SuFu hier nur einen teilweise passenden Thread fand, hier mein Anliegen: Angenommen A (>21, nicht vorbestraft, auch keine ED) bekommt von B (ebenfalls >21 und nicht vorbestraft) ein Einschreiben mit ~ 13g unorthodoxem Inhalt zugeschickt. A wundert sich, dass die Sendung nach etwa einer Woche immernoch nicht bei ihm eintraf und nutzt online die Senderückverfolgung. Dabei kommt heraus, dass die Sendung (angeblich) noch in der Einwurffiliale steckt - seit einer Woche... Als Absender nutzte B eine fiktive Adresse, sodass B's Name nicht auftaucht. Wie schlimm kann es A erwischen? B hat nichts zu befürchten, da der Absender des Einschreibens nicht er selbst ist, oder? Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass A in den kommenden Tagen Besuch von der Polizei bekommt? Wie sollte sich A verhalen? Eine eventuelle Vorladung ignorieren? Grundsätzlich keine Angabe zur Sache machen? Vielen dank im Vorraus :> |
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| AW: Cannabis per Post A könnte natürlich behaupten, dass er nichts davon wusste und auch den Absender nicht kennt. Ob man ihm das abnimmt ist eine andere Frage. 13 g sind immerhin keine "geringe Menge" mehr, aber wohl auch noch keine "nicht geringe Menge". Siehe auch § 29 Abs. 1 BtMG. Theoretisch könnte eine Hausdurchsuchung erfolgen. Vielleicht kommt aber auch nur eine Vorladung bzw ein Anhörungsbogen.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Cannabis per Post Hallo, lieben Dank für die schnelle Antwort. Eventuell kommt A aus Rheinland-Pfalz und B aus Berlin. Ferner könnte es auch möglich sein, dass B und A diese Art des Briefverkehrs nicht das erste Mal betrieben haben. Falls dies so sein sollte, hätte B auch immer verschiedene Namen genutzt. Reicht der Verdacht, dass A Cannabis veräußert (13g -> Veräußerungsabsicht?!), um eine HD durchzuführen? Vielleicht hat A vergessen zu erwähnen, dass die Sendung erst Mitte der letzten Woche B verlies. Wie lange dauert es i.d.R. bis entsprechende Post (polizeilich) eventuell bei A eintrifft? Falls solche Post kommen würde, käme sie dann an A's Postfach oder in den Briefkasten? Geändert von blobb (30.06.2010 um 21:24 Uhr). |
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| AW: Cannabis per Post Ich kann hierzu sagen,das die cops,natürlich wissen wollen, wer da mit wem handelt.(aus deren Verdachtsansicht) Wenn man keine Indizien findet, das man mit btm zu tun hatte und auch mit dem Absender nicht in Verbindung gebracht werden kann,kann man alles mit unwissen bestreiten. Problematischer wirds eigentlich schon wenn man die post bereits geöffnet hat. Also wichtig ist,das man die glaubwürdigkeit nicht erschüttern kann. Wenn nur ne waage gefunden wird mit ein paar spuren,siehts im Falle einer Anklage schon nicht gut aus. |
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| AW: Cannabis per Post Hallo, vielen Dank für die erneute Antwort. Falls sich o.g. Szenario tatsächlich abgespielt hätte, wäre die Sendung noch immer nicht beim Empfänger eingetroffen. Daher könnte er die Sendung auch noch nicht geöffnet haben. Es könnte sein, dass Postangestelte zu A. sagten, das Einschreiben könnte auch gut und gerne vom Fließband gefallen sein und da selbiges nur vierteljährlich gewartet wird, könnte man sich ja denken, wielange es noch herumliegt. Ebenfalls ist es sehr gut möglich, dass A noch immer nichts von der Polizei gehört hat. Mit dem möglichen Absender auf einer möglichen Sendung könnte A nicht in Verbindung gebracht werden, da er ihn weder kennt, noch dessen Name irgendwo bei A (Handy, Bankdaten, Rechner) auftauchen würde. Falls A nun doch Post von der Polizei bekommt, was ihm immernoch etwas sorgen könnte, wie lange würde es dauern, bis ne Vorladung geschickt werden würde? |
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