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Cannabis, Hausdurchsuchung, Führerschein

Dies ist eine Diskussion zu Cannabis, Hausdurchsuchung, Führerschein innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  • 1 Post By Humungus

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  #1 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 23:46
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Cannabis, Hausdurchsuchung, Führerschein

Hallo,
nehmen wir mal an Person A, hatte vor ca 3 Wochen eine Hausdurchsuchung wegen Cannabis. Drurchsucht wurde As Auto als er aus der Schule kam, den wischtest hat A abgelehnt. Dann wurde As Wohnung durchsucht. gefunden und mitgenommen wurden 4 Pflanzen, ca 20g Cannabis, eine Homebox und mehrere Wasserpfeifen und anderer nicht verbotener Kleinkram. A wurde vorgeladen, hat aber seine Aussage verweigert. A kommt aus Brandenburg
A hat ein paar Fragen die ihm auf der Seele brennen:

1. Wird A Post von der Führerscheinstelle bekommen und eventuell seinen Führerschein abgeben müssen, oder warten dort noch sonstige Tests auf ihn?

2.A weiß wer die Zeugenaussage gemacht hat, die schließlich zur HD geführt hat. Der Zeuge B hat mehr oder weniger ins blaue getippt. Auf dem Durchsuchungsbefehl stand auch das A angeblich die Pflanzen zum Verkauf angebaut hat, was überhaupt nicht auf A zutrifft. Kann A die Person B wegen Verleumdung, oder Falschaussage (erfolgreich) anzeigen?

Liebe Grüße
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Alt 13.12.2011, 08:01
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AW: Cannabis, Hausdurchsuchung, Führerschein

Zitat:
Zitat von germanamalgan Beitrag anzeigen
4 Pflanzen
Dass die sämtlich zum Eigenkonsum dienen sollten wird sicherlich angezweifelt werden!

Zitat:
1. Wird A Post von der Führerscheinstelle bekommen und eventuell seinen Führerschein abgeben müssen, oder warten dort noch sonstige Tests auf ihn?
Alles möglich. Ich würde darauf tippen, dass die Post erst nach dem Strafverfahren kommt. Dauerkonsumenten sind fahruntauglich, bei gelegentlichem Konsum muss geprüft werden, ob der Verkehrsteilnehmer zwischen Konsum und Fahren trennen kann.

Zitat:
Auf dem Durchsuchungsbefehl stand auch das A angeblich die Pflanzen zum Verkauf angebaut hat, was überhaupt nicht auf A zutrifft.
Bei 4 Pflanzen wird er schon ganz schön argumentieren müssen.
Zitat:
Kann A die Person B wegen Verleumdung, oder Falschaussage (erfolgreich) anzeigen?
Erstens mal: was ist denn an der Aussage des B falsch? Offensichtlich stimmen ja die Vorwürfe. Zweitens hat das nur einen Sinn, wenn man dem B nachweisen kann, dass er wissentlich falsch ausgesagt hat. Drittens sollte man - anstatt wild um sich zu schlagen - erst einmal seine Energie auf die eigene Verteidigung wenden. Danach kann man weitersehen. Ich würde übrigens sehr dazu raten, keine Aussagen zu machen, bevor ein Anwalt konsultiert wurde.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 13.12.2011, 17:38
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AW: Cannabis, Hausdurchsuchung, Führerschein

As 4 Pflanzen waren aber eher kleiner natur und er denkt das pro pflanze vielleicht 10 bis max20g dran waren.

A war auerkonsument, bis zu jenem Tag, seit dem hat er nicht mehr konsumiert und hofft das genug Zeit vergeht bis sich die FSS meldet.

B hat ausgesagt das er Pflanzen auf seinem Grundstück und sogar außerhalb zum VERKAUF angebaut hat. Die Pflanzen standen allerdings nur in seiner Wohnung, es wurde keine Waage ecetera gefunden.
A hat einen Anwalt konsultiert, und auch keine Aussage gemacht. A möchte es trotzdem gerne B heimzahlen, deshalb fragte er, jetzt muss er leider einsehen das es nicht klappen wird. Danke für die schnelle Antwort :-)

Liebe Grüße
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Alt 15.12.2011, 22:26
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AW: Cannabis, Hausdurchsuchung, Führerschein

A möchte es also B heimzahlen... Billige Rachephantasien...
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