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Cannabis besitz.

Dies ist eine Diskussion zu Cannabis besitz. innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.04.2012, 15:15
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Cannabis besitz.

Person A(Fahrer) B und C Beifahrer werden einer Verkehrskontrolle unterzogen.

Im Fahrzeug liegt 1gr Cannabis.

Person A, bei der zuvor schonmal einmal ein Abbauprodukt von THC nachgewisen werden konnte muss einen Bluttest machen doch hat das letzte mal 4 Tage vorher Cannabis geraucht.

Person B ist unbelastet.

Person C ist auch schon mal mit dem Abbauprodukt im Fahrverkehr kontroliert worden.

Die Beamten werfen nun Person C vor am Tag der besagten Kontrolle unter Drogeneinfluss gesatnden zu haben, doch haben dies nicht Anhand von einem Drogentest bewiesen. Ausserdem werfen sie Person C vor das das Gefundene Cannabis ihm gehören würde.

Außerdem musste Person C eine Aussageverweigerungserklärung unterschreiben.

In diesem Fiktiven Fall steht offen wie sich die Verschiedenen Personen nun Verhalten sollten. Was kann passieren wenn Person A oder Person B den Besitz anerkennen ? Oder evtl. den Besitz gemeinsam angeben ?

Tatort ist Baden-Württemberg.
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  #2 (permalink)  
Alt 20.04.2012, 11:53
JHS JHS ist offline
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AW: Cannabis besitz.

Strafrechtlich würde der Besitz auch in Baden-Württenberg sicherlich eingestellt werden, bei 1g. Führerscheinrechtlich hätte A ggf. mit Maßnahmen zu rechnen, da der 2. Nachweis von zumindest Abbauprodukten bei ihm als Fahrer durchaus ein fachärztliches Gutachten hinsichtlich der Konsumgewohnheiten rechtfertigen würde. Die Führerscheingeschichten bei Cannabis sind aber sehr ermessensabhängig und auch regional sehr unterschiedlich, so dass man da kaum eine Vorhersage machen kann, was passiert oder nicht passiert.

Zitat:
Oder evtl. den Besitz gemeinsam angeben ?
Das wäre ja nun die GMD (größt mögliche Doofheit). Warum wollen sich beide ggf. bestrafen lassen, anstatt dass es einer auf sich nimmt (wenn überhaupt)? Die Menge würde nicht durch 2 geteilt (mal abgesehen davon, dass das selbst wenn bei 1g absolut unerheblich wäre), sondern beiden würde die Gesamtmenge angelastet.
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cheers, JHS
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  #3 (permalink)  
Alt 20.04.2012, 15:35
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AW: Cannabis besitz.

Angenommen Person C nimmt den Besitz auf sich. Ist es theoretisch möglich das bei Ihm auch Konsequenzen was den Führerschein angeht entstehen könnten ? Evtl. sogar Tests angeordnet werden können ?
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  #4 (permalink)  
Alt 20.04.2012, 15:47
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AW: Cannabis besitz.

Zitat:
Angenommen Person C nimmt den Besitz auf sich.
warum würde er das denn tun wollen? freiwillig was zugeben, was ihm keiner nachweisen kann?
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  #5 (permalink)  
Alt 20.04.2012, 16:41
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AW: Cannabis besitz.

wenn niemand den Besitz auf sich nimmt, besteht dann die möglichkeit, dass der Fahrzeughalter, der nicht bei dieser Fahrt dabei war, eine Anzeige bekommt ?
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  #6 (permalink)  
Alt 28.04.2012, 09:01
JHS JHS ist offline
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AW: Cannabis besitz.

Zitat:
Zitat von bartfratze Beitrag anzeigen
wenn niemand den Besitz auf sich nimmt, besteht dann die möglichkeit, dass der Fahrzeughalter, der nicht bei dieser Fahrt dabei war, eine Anzeige bekommt ?
Nö, warum sollte er ???!
__________________
cheers, JHS
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