Dies ist eine Diskussion zu Cannabis besitz. innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Cannabis besitz. Im Fahrzeug liegt 1gr Cannabis. Person A, bei der zuvor schonmal einmal ein Abbauprodukt von THC nachgewisen werden konnte muss einen Bluttest machen doch hat das letzte mal 4 Tage vorher Cannabis geraucht. Person B ist unbelastet. Person C ist auch schon mal mit dem Abbauprodukt im Fahrverkehr kontroliert worden. Die Beamten werfen nun Person C vor am Tag der besagten Kontrolle unter Drogeneinfluss gesatnden zu haben, doch haben dies nicht Anhand von einem Drogentest bewiesen. Ausserdem werfen sie Person C vor das das Gefundene Cannabis ihm gehören würde. Außerdem musste Person C eine Aussageverweigerungserklärung unterschreiben. In diesem Fiktiven Fall steht offen wie sich die Verschiedenen Personen nun Verhalten sollten. Was kann passieren wenn Person A oder Person B den Besitz anerkennen ? Oder evtl. den Besitz gemeinsam angeben ? Tatort ist Baden-Württemberg. |
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| AW: Cannabis besitz. Strafrechtlich würde der Besitz auch in Baden-Württenberg sicherlich eingestellt werden, bei 1g. Führerscheinrechtlich hätte A ggf. mit Maßnahmen zu rechnen, da der 2. Nachweis von zumindest Abbauprodukten bei ihm als Fahrer durchaus ein fachärztliches Gutachten hinsichtlich der Konsumgewohnheiten rechtfertigen würde. Die Führerscheingeschichten bei Cannabis sind aber sehr ermessensabhängig und auch regional sehr unterschiedlich, so dass man da kaum eine Vorhersage machen kann, was passiert oder nicht passiert. Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Cannabis besitz. |
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| AW: Cannabis besitz. warum würde er das denn tun wollen? freiwillig was zugeben, was ihm keiner nachweisen kann? |
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| AW: Cannabis besitz. wenn niemand den Besitz auf sich nimmt, besteht dann die möglichkeit, dass der Fahrzeughalter, der nicht bei dieser Fahrt dabei war, eine Anzeige bekommt ? |
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| AW: Cannabis besitz. Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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