Dies ist eine Diskussion zu Cannabis als Zierpflanze innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Cannabis als Zierpflanze Mal angenommen, eine Person hat einen bestimmten Febel für exotische Pflanzen (Feigen, Orangen, Kiwi's, Bananen etc.) und möchte sich nun eine Pflanze Cannabis (THC Gehalt egal, lediglich die Optik zählt) als Zierpflanze halten. Es gibt nur die eine Pflanze und wird im Freien gehalten ohne jedwede Züchtungsoptimierenden Maßnahmen. Die Person ist nicht vorbestraft und hat noch nie Drogen oder dergleichen zu sich genommen bzw. ist in Kontakt damit gekommen. Ist es dennoch Strafrechtlich verboten bzw. mit welchen Konsequenzen hat die Person zu rechnen. mit freundlichen Grüßen kruemeltee |
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| AW: Cannabis als Zierpflanze Der Anbau von Cannabis ist in Deutschland prinzipiell verboten. Zwei Ausnahmen werden gemacht: 1. Anbau von Nutzhanf durch Landwirte, genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig! 2. Anbau zu wissenschaftlichen Zwecken, genehmigungspflichtig! Wenn Du weder Bauer noch Wissenschaftler bist, kommst Du mit dem Anbau von Zierhalf in Teufels Küche. Lass die Finger davon und such Dir unter den Millionen exotischen Pflanzen etwas anderes heraus.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Cannabis als Zierpflanze Hehe, ist ja Gott sei Dank nur eine fiktive Frage. Ich hab keinen grünen Daumen, bei mir würde das Zeugs vermutlich eh nur eingehen :-) (und die fiktive Person ist weder Landwirt noch Wissenschaftler) Trotzdem danke für die Antwort. mfg kruemeltee |
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| AW: Cannabis als Zierpflanze Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Cannabis als Zierpflanze Zitat:
Ein Bagatellverstoß gegen das BtMG führt allerdings nicht in Teufels Küche, sondern lediglich, sofern er entdeckt wird, zu einem lästigen Strafverfahren, das meist glimpflich endet. |
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| AW: Cannabis als Zierpflanze So etwas kann man sich aber ersparen, wenn man sich nur an Blumen erfreuen will. Ich frage mich, ob nicht wegen der Entdeckung der Hanfpflanze automatisch eine Hausdurchsuchung stattfindet. Den Betruerungen, es handele sich um Zierhanf, wird der Polizist kaum glauben, außer auch er ist Gartenexperte.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Cannabis als Zierpflanze Zitat:
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| AW: Cannabis als Zierpflanze soetwas wollte ich doch hören ;-) Ich kann mir das nämlich auch nicht vorstellen, daß die Ausmaße der Strafe bzgl. eines solchen Vergehens so hoch sein sollte :-) Vielen Dank für Deine Meinung Clown Gruß kruemeltee :-) |
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