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Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Probleme

Dies ist eine Diskussion zu Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Probleme innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #41 (permalink)  
Alt 27.05.2009, 09:48
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AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Probleme

Zitat:
Zitat von Humungus
Na, dann: viel Spaß in Karlsruhe. Die Argumentation dürfte wenigstens eine vorübergehende Erheiterung dort auslösen.

Ähhh- natürlich muss man davon ausgehen, dass eine Droge die Urteilsfähigkeit nicht beeinflusst. Aber das ist ja selbstverständlich - nicht?

Wenn die Damen und Herren über Grundgesetz und internationale Erklärungen lachen wollen, bitteschön, es gibt kein Gesetz, das einem verbietet, nach seiner Gesinnung zu lachen.
Natürlich beeinflusst der Konsum einer Droge die Urteilsfähigkeit, nur nicht ungedingt zum Negativen, da sich im Normalfall positive, als auch negative Wirkungen der Droge und Erfahrungen und Erkenntnisse ins Gedächtnis einspeichern und dies notwendigerweise zur Entscheidungsfindung genutzt werden muss. Das aber zwangsläufig eine Erkrankung vorliegen muss - Abhängigkeit -, ist nicht gegeben.

Sich sein Wohlergehen -ein subjektiver Wert - hinreichend über Drogen verbessern zu können, kann trotzdem niemand abstreiten...
Dies ist aber trotzdem kein Persilschein. In der Tat denke ich, dass eine Eraubnis nicht erteilt werden muss, wenn tatsächlich eine begründete Abhängigkeit des Konsumenten vorliegt.

Ausserdem soll Karlsruhe ja nicht wegen einer generellen Legalisierung lachen, sondern weil die Bundesopiumstelle endlich einmal ihrem Auftrag nach handelt, nämlich nicht nur den Verkehr mit Betäubungsmitteln zu überwachen, sondern Genehmigungen für wissenschaftliche oder andere im öffentlichen Interesse liegenden Dingen. Es wird eine Genehigung zu blubblah in Ausnahmefällen gewährt. Diese Ausnahmefälle sind die Ausnahme von der prinzipiellen Illegalisierung.
MfG

Geändert von mono77 (27.05.2009 um 15:25 Uhr).
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  #42 (permalink)  
Alt 27.05.2009, 15:07
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Thumbs down AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Prob

Zitat:
Zitat von goldbart
Wer Drogen braucht, ist krank (Serotonin-Ungleichgewichte).
-> Diese Aussage ist unwahr.
Zitat:
Zitat von goldbart
Das behebt man nicht durch Drogenkonsum, sondern durch Korrektur der Serotonin-Ungleichgewichte.
-> Da die vorausgehende Aussage unwahr ist, lässt sich im weiteren daraus alles schliessen, auch das Schneewitchen Nutte war. Daher schon unwahr als Ableitung der ersten Aussage.
Zitat:
Zitat von goldbart
Im Wesentlichen durch Reduktion/Weglassen von Giften und Optimierung der Ernährung und -Ergänzung. Nur so lässt sich körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen (approximativ) erreichen -- nicht durch Zuschütten mit noch mehr Giften!
-> Das ist eine Sicht der Dinge, die ein Anhänger der Askese vielleicht unterschreiben würde. Jeder, der einmal auf Pharmaziepräparate angewiesen war oder ist, wird dem widersprechen können.
Es kommt im übrigen nicht darauf an, Wohlergehen approximativ zu erreichen, sondern subjektiv und graduell.


Aber wie heisst es so schön: 'Dont feed the Troll!'

Geändert von mono77 (27.05.2009 um 16:15 Uhr).
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  #43 (permalink)  
Alt 27.05.2009, 21:24
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AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Prob

Zitat:
Zitat von Goldbart
Dies ist das Dogma der Kiffpropagandisten - dabei sind sie der lebende Beweis für die Richtigkeit meiner Aussage.
Upasse Goldbart, ich könnte ihre hier öffentlich gemachte Aussage, ich sei krank, als üble Nachrede auffassen...könnte teuer werden...ich gebe mich aber schon mit einer einfachen Entschuldigung hier im Thread zufrieden.

Zitat:
Zitat von Goldbart
Oho, jetzt wird Cannabis schon auf die Stufe von Medikamenten gestellt -- sehr vielsagend! Der Ansatz ist derselbe: Palliativ statt Behebung der Ursachen.
In den Niederlanden bekommt man Cannabis als Mittel gegen Schlafstörung vom Arzt verschrieben, sie können sich ja mit einer Beschwerde zum niederländischen Ministerium für Gesundheit wenden.


Zitat:
Zitat von Goldbart
"Subjektiv" ist ein schlotender Kettenraucher demnach "gesund"...
Ist jemand der Drogen gebraucht ( nicht missbraucht), zB ein wenig Wein oder Nahrungsergänzungsmittel -alles Drogen- , "gesund"?
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  #44 (permalink)  
Alt 27.05.2009, 22:00
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AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Prob

Zitat:
Zitat von Goldbart
Sie selber haben doch Cannabis auf eine Stufe mit Medikamenten gestellt, und die Definition von Krankheit so gedreht, dass das Wohlbefinden nur durch Drogenkonsum erreicht werden könnte. Also: Wer Drogen nicht braucht, um sich wohl zu fühlen, der ist gesund -- die anderen nicht.
Ich habe hier überhaupt nicht die Definition von Krankheit gedreht, sondern die Definition von Gesundheit laut WHO wiedergegeben, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Das Cannabis in bestimmten Bereichen als Medikament genutzt werden kann, ist inzwischen seit Jahrtausenden bekannt, diese Information dürfte selbst in der Schweiz angekommen sein. Das es dem Wohlergehen zuträglich sein kann, dürfte noch weniger bezweifelt werden.

Zitat:
Zitat von goldbart
Weder Cannabis noch Wein gehören zu den lebensnotwendigen Nährstoffen -- wer trotzdem Cannabis oder Wein braucht, um sich wohl zu fühlen, der hat ein Suchtproblem.
Ich habe nur davon gesprochen, das Cannabis ein hinreichendes Mittel sein kann, sein Wohlergehen zu verbessern und dass das ein öffentliches Interesse für die Bundesopiumstelle begründen könnte, mehr nicht. Ausserdem scheinen Sie immer noch nicht den Unterschied zwischen Gebrauch und Missbrauch zu kennen.


Stehen Sie, Goldbart, immer noch dazu,mich hier in diesem Forum öffentlich als krank zu bezeichnen? Ja oder Nein?
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  #45 (permalink)  
Alt 27.05.2009, 22:43
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AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Prob

Zitat:
Zitat von Goldbart
Wer lesen kann, der liest in #58, wie Sie die WHO-Definition drehen:
Dort habe ich garnichts verdreht, ich habe lediglich einen anderen Begründungsansatz gewählt, um klar zu machen, dass die Bundesopiumstelle damit im öffentlichen Interesse handelt, wenn damit auf Artikel 2 GG verwiesen wird.


Zitat:
Zitat von Goldbart
Dass ein Kaffeejunkie, der mehrere Tassen täglich braucht, sich ohne Kaffee nicht wohl fühlt, und sein Entzugs-Kopfweh damit "heilt", bedeutet noch lange nicht, dass Kaffee gesund oder ein Heilmittel ist!
Wenn sie meinen, damit richtig zu liegen, bitte, ich halte Sie nicht auf, eine Bitte auf Illegalisierung von Kaffeeprodukten an das Bundesministerium für Gesundheit zu stellen.
Mit meiner Schilderung hat es nichts zu tun.

Zitat:
Zitat von Goldbart
Wenn Sie eine allgemeine Aussage à la "wer sich nur mit Cannabis wohl fühlt, ist (laut zitierter Def.) krank" unbedingt auf Ihre Person beziehen wollen, ist das Ihr Bier/Joint... Ihr Waffenbruder aXXL hat kein Problem damit, sondern legt sogar grossen Wert darauf, sich als krank zu bezeichnen, um die Werbetrommel für "Cannabis als Medizin" zu rühren...
Bitte die ganze Wahrheit, Goldbart, Zitat: "Wer Drogen braucht, ist krank" ich zitiere Sie in Zusammenhang dieser Aussage auf folgendes Zitat von ihnen in #67

Zitat:
Zitat von Goldbart
Dies ist das Dogma der Kiffpropagandisten - dabei sind sie der lebende Beweis für die Richtigkeit meiner Aussage.
Oh...ich sehe gerade, Sie haben das 'sie' kleingeschrieben...Glück gehabt, Goldbart...
Oh..ich sehe nochwas, Sie haben geschrieben: "Wer Drogen braucht, ist krank." Verwenden sie brauchen hier im Kontext von "benötigen" oder "gebrauchen/benutzen" ?

Geändert von mono77 (28.05.2009 um 00:53 Uhr).
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  #46 (permalink)  
Alt 27.05.2009, 23:05
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Mea Culpa, Goldbart, ich bitte sie hiermit unter Tränen um Gnade und Rücksicht, ich bin seit 36 Stunden wach ( nein, ohne Drogen,noch nicht einmal mit Kaffee ).
Wenn das BVerfG eine solche Begründung schon einmal abgewiesen hat, würde ich sehr gerne eine Quellenangabe haben, ich habe bisher mit dieser Argumentation nichts gefunden. ( Vielleicht erwähnungen des Artikels 2 GG, wenn es um strafrechtlche Taten ging.) Noch einmal, es geht mir nicht um die Verfassungsmässigkeit vom BtmG, sondern darum, dass meine Argumentation ein öffentliches Interesse begründet, nach der die Bundesopiumstelle eine Ausnahmegenehmigung erteilen kann, die nicht aufgrund des Vorhandenseins einer Krankheit bestand haben könnte, sondern einer graduellen Verbesserung der Gesundheit durch Erhöhung des Wohlergehens.

Geändert von mono77 (28.05.2009 um 00:59 Uhr).
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  #47 (permalink)  
Alt 28.05.2009, 07:44
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Zitat:
Zitat von mono77
Mea Culpa, Goldbart, ich bitte sie hiermit unter Tränen um Gnade und Rücksicht, ich bin seit 36 Stunden wach ( nein, ohne Drogen,noch nicht einmal mit Kaffee ).
Wenn das BVerfG eine solche Begründung schon einmal abgewiesen hat, würde ich sehr gerne eine Quellenangabe haben, ich habe bisher mit dieser Argumentation nichts gefunden. ( Vielleicht erwähnungen des Artikels 2 GG, wenn es um strafrechtlche Taten ging.) Noch einmal, es geht mir nicht um die Verfassungsmässigkeit vom BtmG, sondern darum, dass meine Argumentation ein öffentliches Interesse begründet, nach der die Bundesopiumstelle eine Ausnahmegenehmigung erteilen kann, die nicht aufgrund des Vorhandenseins einer Krankheit bestand haben könnte, sondern einer graduellen Verbesserung der Gesundheit durch Erhöhung des Wohlergehens.
Es dürfte aus meiner Sicht eindeutig sein, dass mit Ihrer Argumentation ein öffentliches Interesse begründet wird, welches nicht nur im individuellen Wohlergehen des Einzelnen begründet ist, sondern auch im Interesse der Gesellschaft liegt, da unverhältnismäßige Diskriminierung und Kriminalisierung gesellschaftlicher Gruppen mit einem pluralistischen und freiheitlich-demokratisch verfassten Rechtsstaat nicht zu vereinbaren sind.

Die in Art.2 GG vorgesehene Rechtsnorm würde das Bundesverfassungsgericht wohl verpflichten, hier eine Entscheidung in der von Ihnen vorgeschlagenen Weise zu treffen, wenn der Wortlaut unserer Verfassung verbindlich zu gelten hat. Allerdings hat man das dort, wie auch in der Politik genau erkannt und da man offensichtlich nicht vor hat, dass die entsprechenden grundrechtlichen Konsequenzen ihren Ausdruck finden, d.h. diese unsägliche und absolut unverhältnismäßige strafrechtliche Repression bei Cannabis per Gesetz abgeschafft werden müßen, bedient sich dieses oberste Gericht der seit 1993 durch Änderung des Art.93 geschaffenen Möglichkeit, sich vor solchen Entscheidungen zu drücken.

Aus meiner Sicht wurde dadurch dieses hohe Verfassungsorgan von seiner Wächterfunktion zu einem politischen Legitimationsinstrument degradiert, was mit Sicherheit ein Schaden für diese freiheitlich-demokratisch verfasste Gesellschaft sein dürfte.
Nur leider, selbst wenn der Bürger in diesem Lande das erkennt, ist er dagegen machtlos!


klartext
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  #48 (permalink)  
Alt 28.05.2009, 13:22
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Ich glaube, bevor es bei einer Absage einer Genehmigung von der Bundesopiumstelle zum BVerG geht, ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig.
Es gab von dieser Stelle auch schon mindestens eine Entscheidung, laut Presseartikel im Netz.
Falls jemand eine Quellenangabe in dieser Hinsicht machen kann, würde ich mich sehr freuen, diese zu erfahren.
Wiederum zielen die Entscheidungen, die ich im Netz gefunden habe, darauf ab, einen Antrag durchzusetzen, der auf einen expliziten Krnakheitsfall begründet ist.
Die Begründung, sein Wohlergehen sicherzustellen, scheint noch nicht aufgegriffen worden zu sein.
Die Einstufung, ob das Sicherstellen der Gesundheit, genauer des Wohlergehens im öffentlichen Interesse liegt, wird dann wohl erst einmal beim Bundesverwaltungsamt entschieden, falls sich die Bundesopiumstelle dieser Sichtweise verwehrt.
Falls jemand eine Argumentation hat, dass die Erhöhnung der Gesundheit, insbesondere der Erhöhung des Wohlergehens, deren Schutz durch Artikel 2 GG gesichert wird, prinzipiell nicht im öffentlichen Interesse liegt, wäre ich ihm sehr verbunden.

Im übrigen sehe ich es als erforderlich an, dass es einen pragmatischen legalen Weg geben muss, eine legale Tat ( Konsum von Cannabis) auch durchführen zu können, ohne sich oder andere vorher einer illegalen Tat zu bedienen.
MfG

Geändert von mono77 (28.05.2009 um 14:29 Uhr).
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  #49 (permalink)  
Alt 28.05.2009, 17:10
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Zitat:
Zitat von mono77
Die Begründung, sein Wohlergehen sicherzustellen, scheint noch nicht aufgegriffen worden zu sein.
Nein. Noch niemand hat einen derart verwegenen Ansatz versucht. Warum wohl?
Zitat:
Zitat von mono77
Die Einstufung, ob das Sicherstellen der Gesundheit, genauer des Wohlergehens im öffentlichen Interesse liegt, wird dann wohl erst einmal beim Bundesverwaltungsamt entschieden, falls sich die Bundesopiumstelle dieser Sichtweise verwehrt.
Was denn jetzt, Gesundheit oder Wohlergehen? Man sollte (mal ganz beiläufig gesagt) nicht vergessen, dass die Gesundheitsdefinition der WHO keinen normativen Charakter hat, sondern lediglich eine Definition nach Meinung der WHO ist.
Zitat:
Zitat von mono77
Falls jemand eine Argumentation hat, dass die Erhöhnung der Gesundheit, insbesondere der Erhöhung des Wohlergehens, deren Schutz durch Artikel 2 GG gesichert wird, prinzipiell nicht im öffentlichen Interesse liegt, wäre ich ihm sehr verbunden.
Kein Problem. Dazu lese man einfach den Art. 2 GG, der lediglich das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit garantiert, nicht das Recht auf "Wohlergehen". Und als nächstes lese man beispielsweise den §12 SGB V, der festlegt, dass die Behandlung eines GKV-Versicherten, und damit über 90% der Bevölkerung, nur minimal sein darf, und nicht optimal. Schon hier wird eindeutig klar, dass das maximale Wohlergehen nicht gesetzlich fixiert ist bzw. vom Gesetzgeber nicht angestrebt wird.

Da ein "Wohlergehen" außer bei Einzelfällen (und die klagen dann berechtigt) auch ohne einen Drogenrausch möglich ist, ist die Birne geschält.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 28.05.2009, 18:28
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Zitat:
Zitat von Humungus
Was denn jetzt, Gesundheit oder Wohlergehen? Man sollte (mal ganz beiläufig gesagt) nicht vergessen, dass die Gesundheitsdefinition der WHO keinen normativen Charakter hat, sondern lediglich eine Definition nach Meinung der WHO ist.
Naja, da das Wohlergehen als Teilmenge der Gesundheit anzusehen ist, sage ich im generellen Fall mal Gesundheit.
Wo findet man den im Netz einen juristisch Relevanten Kommentar zu Artikel 2 GG?, der auf die Normen schliessen lässt?
Zitat:
Zitat von goldbart
Kein Problem. Dazu lese man einfach den Art. 2 GG, der lediglich das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit garantiert, nicht das Recht auf "Wohlergehen". Und als nächstes lese man beispielsweise den §12 SGB V, der festlegt, dass die Behandlung eines GKV-Versicherten, und damit über 90% der Bevölkerung, nur minimal sein darf, und nicht optimal. Schon hier wird eindeutig klar, dass das maximale Wohlergehen nicht gesetzlich fixiert ist bzw. vom Gesetzgeber nicht angestrebt wird.
Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit schliesst, soweit ich unseriöse Quellen gelesen habe, den Schutz auf Gesundheit mit ein; da Wohlergehen nach Def. der WHO eben Teilmenge der Gesundheit ist, muss Artikel 2 GG dieses eben auch schützen. Damit liegt diese Begründung wieder in den Bereich des öffentlichen Interesses.

Ich habe jetzt §12 SGB nicht gelesen, aber nach meinem Dafürhalten ist meine Argumentation nicht daran gekoppelt,krankenversichert zu sein und zielt NICHT darauf ab, eine von der Krankenkasse bewilligte Behandlung zu erhalten.
Eher in dem bildlichen Sinne, dass es mir ja freisteht, meine Gesundheit zu schützen oder zu verbessern, zum Beispiel wie durch Kauf und Konsum von Nahrungsergänzungsmitteln oder der Teilnahme an sportlichen Aktivitäten. Noch einmal: Meine Argumentation ist frei von der Begründung durch Krankheit, sondern durch Verbesserung der Gesundheit.

Im Kern zielt meine Argumentation rechtlich darauf ab, dass der Konsum von Dogen nicht illegal ist. Nach meinem Verständnis muss irgendwo staatlich Vorkehrung getroffen werden, das zum Zwecke einer Tat, die legal ist, auch eine Möglichkeit geschaffen werden muss, den Weg zu einer legalen Tat hin auch legal bestreiten zu können.
Damit kommt ganz Eindeutig in diesem Fall eben die Bundesopiumstelle in Betracht, die einzige innerstaatliche Institution, die es ermöglichen kann, die Kette aller Beteiligten zu dieser legalen Tat auch legal zu belassen und nicht mindestens ein Akteur illegal handeln muss.
Niemand darf mir einen Weg zu einer legalen Tat verwehren!

Zitat:
Da ein "Wohlergehen" außer bei Einzelfällen (und die klagen dann berechtigt) auch ohne einen Drogenrausch möglich ist, ist die Birne geschält.
Hier ist es eben so, dass das Wohlergehen - als Teilmenge der Gesundheit (nach WHO) -
eben einen subjektiven Wert darstellt. Die prinzipielle Möglichkeit, sein Wohlergehen auch über andere Wege zu erreichen, darf nicht als Argument genommen werden, einem die Erlaubnis zu verweigern. Der Pallativ gilt ( noch) im Bereich der Behandlung von Erkrankungen, kann aber nicht herangezogen werden, um die persönliche Herangehensweise zur Verbesserung seiner Gesundheit einzuchränken.


Eine Zuwiderhandlung ist ein Vergehen gegen Artikel 2 GG und dem internationalen Analogon Artikel 25, allgemeine Erklärung der Menschenrechte:

"Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet,[...]"

Hier steht 'Gesundheit' und 'Wohl' sogar explizit, es muss also noch nicht einmal die Definition von Gesundheit der WHO normativ in Deutschland gedeckt sein, sondern eine Verweigerung einer Genehmigung trotz den genannten Gründen verstösst eindeutig gegen die internationale allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Man könnte also im Falle der Verweigerung einer Erlaubnis auf Körperverletzung klagen, nicht nur national, sondern international, wenn es denn sein muss und BVerwG und BVerfG dieser Argumentation nicht folgen können/ wollen.

Gegenargumente sind wie immer sehr willkommen.
MfG

Geändert von mono77 (28.05.2009 um 19:32 Uhr).
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