Dies ist eine Diskussion zu Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Probleme innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Probleme
__________________ "Wenige sind imstande, von den Vorurteilen der Umgebung abweichende Meinungen gelassen auszusprechen; die meisten sind sogar unfähig, überhaupt zu solchen Meinungen zu gelangen." Albert Einstein CANNABIS denn Sünde sein? Ist es ein Verbrechen? Dürfen Kranke Hanf (geb)rauchen? Gibt das Recht her Recht zu brechen? |
| |||
| AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Probleme Soweit ich weiss, gibt es auf Mallorca auch einen Cannabis Social Club... |
| |||
| AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Probleme Herrn Barroso die Meinung sagen (z. B. über Drogenpolitk) und dafür eventuell nach Brüssel fliegen... http://www.tellbarroso.eu/de/
__________________ "Wenige sind imstande, von den Vorurteilen der Umgebung abweichende Meinungen gelassen auszusprechen; die meisten sind sogar unfähig, überhaupt zu solchen Meinungen zu gelangen." Albert Einstein CANNABIS denn Sünde sein? Ist es ein Verbrechen? Dürfen Kranke Hanf (geb)rauchen? Gibt das Recht her Recht zu brechen? |
| |||
| AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Prob sagt was ihr wollt, der staat geht zu weit. kinder/jugendliche sollten geschützt werden - keine frage - aber erwachsene zu sanktionieren empfinde ich als unzulässige anmaßung. zumal jährlich zig millionen dafür verbraten werden, diese sinnlosen verfahren durchzuziehen. das geld, und jenes von den auf thc belegten steuern, könnte man für sinnvolle prävention nutzen. wollte nur mal meine meinung kund tun. @goldbart: der typ hat sicherlich auch morgens nach dem kaffee ne kippe geraucht, bevor er mittags nen bier getrunken und sich abends neaspirin eingeworfen hat... |
| |||
| AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Probleme Hallo aXXL, ich habe Sie nicht vergessen Ich habe noch einmal - Laie und Altruist, wie ich bin - rumgestöbert und habe eine Argumentation - speziell für den fiktiven Antragsteller - herausgesucht, womit ein Antrag auf Cannabis bei der Bundesopiumstelle -eigentlich- durchkommen müsste.Berufen Sie sich doch bitte einmal bei ihrem Antrag auf Artikel 25 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: http://de.wikisource.org/wiki/Allgem...Menschenrechte Hier in Deutschland ist das Analogon Artikel 2 GG, es lassen sich aber ähnliche Schlüsse daraus ziehen: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_a...Unversehrtheit Der Trick, dieses Recht für sich in Anspruch zu nehmen, ist aber, sich NICHT explizit auf eine Krankheit zu berufen, bei der der Nachweis der Wirksamkeit von Cannabis als Medikationsmittel bezweifelt wird bzw noch nicht erbracht ist, sondern die Definition von Gesundheit der WHO zu wählen: Zitat: ' Gesundheit des Menschen ist laut Weltgesundheitsorganisation ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen. ' Aus wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheit Sie müssten dann erklären, in wiefern Cannabiskonsum ihr Wohlergehen verbessert, sowas wie: "Der Konsum von THC-reichen Cannabis ist, aus eigener Erfahrung, für mich ein Genuss, der meine Lebensqualität entscheidend verbessert und mir mein Wohlergehen - Teil meiner Gesundheit ( Def. WHO) - sichert. Ich bin mir der Risiken des Konsums durchaus bewusst...diese Argumentation begründet sich NICHT aus einer Abhängigkeit...blahblah...versichere hiermit, Cannabis nicht missbräuchlich zu verwenden...blabla. Daher erbitte ich aufgrund des Grundgetzes Artikel 2 aus Gründen der Gesundheit(Def. WHO) Erlaubnis zu Anbau und Besitz von THC-reichen Cannabis in der Menge von zeitgleich ??? Pflanzen zu privaten Zwecken...blablub" Für den Konsumenten, der sich sein Zeug lieber aus den Nachbarländern besorgt, muss natürlich die Erlaubnis zu Einfuhr, Erwerb und Besitz gestellt werden. Ich denke, diese Gesetze und Definitionen dürften klar und eindeutig genug sein, um eine Erlaubnis zu erhalten, da Sie auf dem Gebiet aber wahrscheinlich der grössere Experte sind, schätze ich mal, dass Sie diese Option schon in der ein oder anderen Art genutzt haben. Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn Sie in diesem Thread oder per PM darstellen könnten, ob diese Argumentation bestand bei der Bundesopiumstelle hat, oder warum und mit welchen Argumenten dieser Antrag abgewiesen wurde. Wenn nämlich mit dieser Argumentation das Verwaltungsrecht BtmG immernoch das Grundgesetz und internationale Erklärungen bei der Bundesopiumstelle aussticht, hege ich stärkste Bedenken an der Rechtmässigkeit der Durchführung zur Erlaubnis an der (privaten) Teilnahme des Betäubungsmittelverkehrs und werde mich dann einmal an das dazu zuständige Gericht ( Verfassungsgericht) wenden. PS: Ich sehe diese Argumentation übrigens im Besonderen als geeignet zur Begründung eines 'Cannabis Social Clubs' in Deutschland und die dazu nötige Erlaubnis der Bundesopiumstelle! Bin mal gespannt, ob Frau Bätzing sich noch entschliesst, sich auf die Frage zu CSC auf Abgeordnetenwatch zu äussern, oder ob ihr mentaler Zustand es mal wieder nicht zulässt, offen und aufgeklärt über das Thema nachzudenken. Immerhin hat damit die prinzipielle Illegalisierung von Cannabis noch Bestand, und Sie müsste sich grundsätzlich 'nur' noch Gedanken darüber machen, warum THC in Anlage 1 des BtmG aufgeführt ist und nicht in Anlage 3..., wobei Sie dann nicht gegen die 'tollen' internationalen Verträge handeln muss. ((PPS: Falls diese Argumentation greift, bitte nicht sofort in die Welt posaunen, sondern erst mir schreiben, dass es geklappt hat, es wird nämlich eine Welle lostreten und das Amt ist dann wohl erstmal überlastet...ich wäre gerne einer der ersten, die sich dort um ihr 'Wohlergehen' kümmern )) Wenn das nix nutzt, könnte man ja immerhin begründet meckern, dass in Deutschland gegen den Artikel 2 GG gehandelt wird und die Bundesopiumstelle auf Körperverletzung verklagen. Wenn alles nix nutzt, glaube ich, dass das dann nicht nur Sache des Verfassungsgerichts, sondern des internationalen Strafgerichts ist. ( um mal den richtig grossen Hammer aus zu packen) MfG Geändert von mono77 (27.05.2009 um 07:03 Uhr). |
| |||
| AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Prob Zitat:
Aus meiner Sicht eine absolut richtige und gute Argumentation, die den Staat zu umgehendem Handeln verpflichten müsste. Art.2 GG wurde in diesem Zusammenhang auch schon mehrfach erwähnt und dass diese Art von Repression bei Cannabis eigentlich auch ein Verstoß gegen Menschenrechte sein könnte, ist aus meiner Sicht nicht von der Hand zu weisen. Das Problem in unserem Land scheint mir mehr darin zu liegen, dass solche Grundrechte in ihrer Bedeutung einfach bei Seite geschoben werden können, wenn mächtige Interessensgruppen darin Hindernisse für ihre Absichten zu erkennen glauben. Hier ist auch das Bundesverfassungsgericht seit der Änderung des Art.93 GG nicht mehr der Garant für eine Einhaltung verfassungsrechtlicher Grundsätze, da es seither nicht mehr zur inhaltlichen Entscheidung verpflichtet ist und dies auch nutzt, um sich vor politisch nicht gewollten Entscheidungen zu drücken. ( s.a. die Normenkontrollklage der Richter am Amtsgericht Bernau / Brandenburg.) Ob wir derzeit mit internationaler Rechtssprechung diesem Mißstand beikommen, halte ich unter den momentanen Gegebenheiten für eher fragwürdig. Dennoch, Sie haben Recht, man sollte es auf jeden Fall versuchen! Weiterhin nütze ich die Gelegenheit hier, Ihnen, geschätzter aXXL einen freundschaftlichen Gruß zukommen zu lassen. Grüße klartext |
| |||
| AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Probleme Zitat:
Gegenargument ist stets, dass eine Suchterkrankung 1. zu einem Steuerungsverlust führt, der die Urteilsfähigkeit des Erkrankten in Richtung Suchtbefriedigung lenkt und 2. dass es der Gesundheit abträglich ist, ein Rauschmittel weiter zu konsumieren. Dies ist auch der Grund, warum Abhängigen eine Substitutionstherapie und eine Entwöhnung angeboten wird - und nicht die Fortführung mit dem gleichen Präparat.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Prob Zitat:
Zitat:
klartext |
| |||
| AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Probleme Zitat:
nein, diese Argumentation greift hier nicht zu kurz, da das Sicherstellen von Wohlergehen mittels Betäubungsmittel, nicht darauf schliessen lässt, das der Konument krankhaft Abhängig von diesem Mittel ist und nicht mehr im Besitz seines Verstandes ist, sondern sich durch den Konsum hinreichend sein Wohlergehen sicherstellt. Die Bundesopiumstelle dürfte sich gegen eine Erteilung einer Erlaubnis auch nicht verwehren, da die Sicherstellung von Gesundheit - genauer Wohlergehen - durch Artikel 2 GG im öffentlichen Interesse liegt. Nach ihrer Argumentation würde man Schwerstabhängige nicht Substituieren, sondern Sie einem Vormund unterstellen müssen. Die ohne Untersuchung erbrachte Unterstellung einer krankhaften Abhängigkeit, erfüllt den Tatbestand der Missachtung der Würde eines Menschen/ Konsumenten, da man sein Wertesystem auf krankhafte Argumentsschliessung verringert. PS: In der Tat sollte meine angeführte Argumentation auf ALLE Drogen angewendet werden können. Die Argumentation ist schlüssig und stichhaltig, wenn man sicher gehen kann, dass der Konsument urteilsfähig ist. Es ist natürlich immer noch etwas anderes, eine Droge zur Medikation einer Krankheit heran zu ziehen, bei der die Wirksamkeit ungeklärt ist. MFG |
| |||
| AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Probleme Zitat:
Na, dann: viel Spaß in Karlsruhe. Die Argumentation dürfte wenigstens eine vorübergehende Erheiterung dort auslösen.Ähhh- natürlich muss man davon ausgehen, dass eine Droge die Urteilsfähigkeit nicht beeinflusst. Aber das ist ja selbstverständlich - nicht?
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Quadrokopter und rechtliche Probleme | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 07.04.2010 22:52 |
| Cannabis als Medizin und LETZTE Lösung | Betäubungsmittelrecht | 07.06.2009 10:31 |
| Aktuelle Urologie: Von High-Tech-Medizin bis Menschenwürde | Nachrichten: Wissenschaft | 30.04.2008 11:00 |
| Kann ich durch diesen Forenbeitrag rechtliche Probleme bekommen? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 14.03.2006 22:16 |
| Rechtliche Probleme bei meinem Ebay, was nu? | Internetrecht | 16.12.2004 09:46 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios