Dies ist eine Diskussion zu Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Probleme innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Probleme Sehr geehrte Damen und Herren, Beigefügt erhalten Sie den Auszug aus dem Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages vom 18. Dezember (abschließende Lesung der Anträge zur medizinischen Verwendung von Cannabis). Die Reden der Regierungsfraktionen bieten insgesamt nichts Neues. Neu ist vielleicht die verklausulierte Forderung von Dr. Marlies V.(SPD), das Antragsverfahren beim BfArM im Interesse der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Das könnte in der Tat ein kurzfristig gangbarer Weg sein, um hier schnell zu einer gewissen Erleichterung für Ärzte und Patienten zu kommen. Ob dieses kurzfristige Ziel besser auf parlamentarischem Wege oder im Wege direkter Gespräche mit dem BMG und dem BfArM zu erreichen ist, werden die nächsten Wochen zeigen. Harald T. wird jedenfalls gerne daran mitwirken. Mit freundlichen Grüßen Jörg S. M.A. wiss. Mitarbeiter Dr. Harald T. MdB Obmann im Gesundheitsausschuss sucht- und drogenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion B. 90 / DIE G. P. d. R. 1 11011 B. Wäre dies ggf. für einen (frei erfundenen) aktuell strafverfolgten Medizinalcannabis-Patienten ein Grund, sich im Falle von Eigenanbau von Cannabis als Medizin auf § 34 StGB berufen zu können, wenn zuvor alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten fehlgeschlagen sind und daher der staatliche Eingriff in das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit des Patienten gravierendere gesundheitliche Folgen zeigt als etwa die in Einzelfällen bereits mögliche - aber für Vorbestrafte nicht erhältliche - Erteilung einer Ausnahmegenhmigung nach § 3 Abs. 2 zum Import von Medizinalcannabis aus den Niederlanden? |
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| AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Prob Zitat:
wenn es in einem Rechtsstaat für einen kranken Menschen erforderlich wird, sich auf den rechtfertigenden Notstand berufen zu müssen, um die für ihn erforderliche Medizin zu erhalten, dann stellt sich m.E. die Frage, ob es sich hier überhaupt noch um einen Rechtsstaat handelt! klartext |
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| AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Probleme Das habe ich hierzu gefunden: http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=31911 http://www.chanvre-info.ch/info/de/D...nnabis-MS.html Es gibt also tatsächlich eine Chance, dass ein Gericht sich den Realitäten stellt und eine menschenwürdige Interessenabwägung fällen kann. Von sich die Entscheidungsfreiheit anderer anmaßenden Ignoranten nicht beeindrucken lassen! Für diese gilt i.d.R. der Grundsatz, Freiheiten seien zu rechtfertigen und nicht etwa Einschränkungen. Diese Weltsicht spiegelt auch den pathologischen geistigen Zustand wieder. Wenn man nicht so langweilig sterben möchte wie eben diese Ignoranten sollte man auf deren Meinung auch nichts geben. Es versteht sich m.E. von selbst, dass in selbst nur subjektiv empfundenen medizinischen Verbesserungen eine Abwägung stets für den Konsumenten auszumachen sein wird, jedenfalls im Falle, wo objektiv eine Verbesserung nicht sicher verneint werden kann, zumal neben einem "Interesse an einer funktionierenden Strafverfolgung" kein anderes Interesse wie etwa die manchmal fälschlich behauptete Fremdgefährdung Dritter in die Wertung mit einzubeziehen ist (andere Auffassung vorhanden, aber abwegig und nicht vertretbar). Dass die hin und wieder politisch geprägte und mit konservativem, giftigem Gedankengut zersetzte Rechtsprechung oder Staatsanwaltschaften mit ebenfalls pathologischen Wertungsdefiziten meinen, das anders sehen zu müssen, ändert aber auch nichts daran, dass man im Zweifel für sein Recht kämpfen muss. Ich wünsche dem "fiktiven Fall" alles erdenklich Gute! |
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| AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Probleme Zitat:
Insbesondere, wenn durch ein Medikament die Psyche direkt beeinflusst wird, muss weiterhin bei den subjektiven Eindrücken des Patienten beurteilt werden, ob diese noch das notwendige Maß an Bewertungsfähigkeit hat.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Probleme Werter zerozero (what a quality!), danke für Ihren Beitrag. Beide links sind mir bekannt; persönlich sogar zwei der an den genannten Verfahren mitwirkenden Protagonisten. Die Angeklagten wurden zwar nach jahrelangen Verfahren unter Verweis auf § 34 StGB freigesprochen, haben aber bis dato keine offizielle, vom BfArM zu erteilende Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtmG, so dass sie faktisch jederzeit wieder strafverfolgt werden könn(t)en. Geehrter Humungus, die Bewertungsfähigkeits-Begutachtung ist seitens des Fiktiv`lers bereits bei Gericht beantragt worden, ohne dass darüber bis dato eine Entscheidung gefällt worden wäre. Ihre Ausführung - "wenn durch ein Medikament die Psyche direkt beeinflusst wird..." - kann ich so nicht gelten lassen, da m. E. jedes Medikament die Psyche beeinflusst; sei es durch Besserung der Symptome und auftretendes Wohlbefinden oder durch therapeutisches Versagen der Medikation und Anhalten bzw. Verschlechterung der Symptomatiken. Ich nehme daher an, dass Sie hatten formulieren wollen, "...wenn die Psyche direkt nachweislich negativ beeinflusst wird"...stelle Ihnen jedoch anheim einmal selbst zu sinnieren, ob der - erdachte - Patient das notwendige Maß an Bewertungsfähigkeit innehat. Sie sollten ihn zwischenzeitlich ähnlich gut oder schlecht kennen wie ein lediglich mit Verfahrensakten ausgestatteter Richter. Zur Kenntnisnahme der (konstruktiv) Beteiligten dieses Threads möchte ich noch Kunde über einen Fall geben, der sich vor 3 Tagen in Dr. (NeuBuLä) ereignete. Angeklagt wegen Anbau und Besitz war ein Schmerzpatient, der nachweislich 11 Jahre ärztlich falsch behandelt worden ist. Seinen Bericht haben einige von Ihnen u. U. auf der Seite des Selbsth.-Netzw. Cann.-Med.* gelesen. Der Richter zeigte sich bereit, das Verfahren gegen eine Geldstrafe einzustellen. Der Angeklagte lehnte dies ab. Daraufhin erfolgte ein etwa 3stündiges Telefonat zwischen Richter und BfArM bzw. BOpst, um den Sachstand des Antragsverfahrens zu erfragen. Im Anschluss wurde das Verfahren bis zur Entscheidung des BfArM ausgesetzt. Über den Ausgang des Verfahrens darf spekuliert werden. Es darf aber auch die Frage erlaubt sein, was der Patient bis zum Verfahrensende hinsichtlich seiner Medikation tun kann/soll/müsste, wenn feststeht, dass der staatliche Eingriff nicht zur einer Verschlechterung seines Zustands führen darf und nach überwiegend medizinwissenschaftlicher Aussage die Symptomlinderung durch das (illegale) Medikament nicht nur nicht unwahrscheinlich - sondern hingegen sehr wahrscheinlich ist. * Nach entsprechender Kritik des Forumbetreibers bitte ich um Nachsicht, dass ich konkrete Namen, Links oder Verweise auf Komplett-Artikel nur noch über PN-Anfrage äußern kann. |
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| AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Probleme Zitat:
Ein Beispiel: für Kurznarkosen wird die Substanz Propofol eingesetzt, die neben einem kurzen Schlaf bei der überwiegenden Mehrzahl der Patienten nach dem Erwachen ein Glücks- und Aktivitätsgefühl auslöst. Viele Patienten fühlen sich wie nach einem erholsamen Schlaf mit schönen Träumen. Die Dosierung kann mit Erfahrung so fein titriert werden, dass der Patient das Bewusstsein nicht verliert, sich aber trotzdem angenehm und leicht enthemmt fühlt. In diesem Zusammenhang wird auch gerne der Begriff "Wahrheitsserum" benutzt. Würde man diese Substanz einem Patienten mit einem Beinbruch verabreichen, würde dieser sie als ausgesprochen positiv bewerten, auch wenn sie lediglich seinen psychischen Zustand beeinflusst hat. Die Nebenwirkungen (unter anderem Reaktionsverminderung, Suchtgefahr und Gefahr der Atemlähmung) würden diesen Vorteil aber ohne weiteres aufwiegen, so dass die Abwägung gegen das Medikament spricht. Zitat:
Zitat:
Die Wirkung von Medikamenten auf die Psyche muss bei der Wirksamkeitsbewertung und der Nutzen-Risiko-Abwägung genau beachtet werden, damit die Berichte des Patienten korrekt eingestuft werden können.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Probleme Zum Procedere und zur weiteren Beibehaltung des Procederes: "Dieser Beitrag wird nicht angezeigt, da sich Goldbart auf Ihrer Ignorier-Liste befindet." @Humungus: Sie meinten über Propofol: "Die Dosierung kann mit Erfahrung so fein titriert werden, dass der Patient das Bewusstsein nicht verliert, sich aber trotzdem angenehm und leicht enthemmt fühlt." Ich meine über Cannabis:"Die Dosierung kann mit ärztlicher oder eigener Erfahrung so fein titriert werden, dass der Patient das Bewusstsein beibehält, seine Schmerzen dennoch spürbar gelindert werden und er seine Arbeitsfähigkeit erhält bzw. wiedererlangt". Nennen Sie mir ein vergleichbar universell einsatzbares Medikament, welches derart billig produziert werden könnte, wüssten wir nicht allesamt, welche namentlich benennbare Politpharmafia dies zum Schaden der in Frage kommenden Patienten bis dato - bis auf 4 lächerlich anmutende Ausnahmen - verhindert... Überdies sträuben sich mir sämtliche verbliebenen Haare, wenn ich das Wort "Suchtgefahr" höre/lese. Dieses Wort impliziert in gut 99 % aller Fälle ein Bild von zahnlos, abgemagert, ungepflegt, verschlagen, pickelig, link, geldgierig, unaufrichtig und entgiftungsbedürftig etc. Ausgeblendet werden dabei zumeist die früher so vehement in Abrede gestellten Erfolgsmöglichkeiten, die sich - nach Ausmerzen der mitunter begleitenden "Kinderkrankheiten" - durch eine Substitution und spezialisierte Suchtmedizin ergeben (haben). Im Übrigen möchte ich an dieser Stelle mal meiner Dankbarkeit Ausdruck verleihen, dass es sich beim Kreis der an diesem Thread Interessierten um einen sehr, sehr kleinen handelt. Ansonsten hätte sich die kaum in Abrede zu stellende Gefahr entwickeln können, dass Sie mit der Nennung des Narcoticums "Propofol" eine neue "Suchtwelle" auslösen. Ähnlich dem Phänomen, dass das Buch/der Film "WIR KINDER VOM BAHNHOF ZOO" nicht ausschließlich abschreckenden Charakter gezeigt hat und die bedauernswerte Christiane F. vom Regen in die Traufe zurück in den Regen gespült worden ist. Verwunderlich, dass ihr noch niemand aus dem Pulk ihrer Vitamin-B-Kontakte ins Heroin-Programm verhelfen konnte... Lieber selten Propofol, als zuviel vom Alkohol oder auch im neuen Jahr übergroße Suchtgefahr durch TV von Endemol. |
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| AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Probleme Zitat:
Aber dass die Pharmaindustrie und die Politik den Selbstanbau von Cannabis auch bei medizinischer Indikation hemmen will, ist doch klar. An Dronabinol lässt sich gut verdienen, an Kiff natürlich nicht. Zitat:
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__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Probleme Guten Rutsch, Gesundheit und Erfolg in erträglichen Maßen für das kommende Jahr, wenn die eine Modedroge verboten wird und demzufolge erneut auf "unmodische" zurückgegriffen werden wird, wünscht aXXL |
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| AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Prob Zitat:
zuerst einmal wünsche ich Ihnen ein gutes neues Jahr und viel Erfolg bei Ihren Bemühungen. Der Beitrag stellt meines Erachtens zurecht fest, dass die Prohibitionspolitik, wie sie bisher stattgefunden hat, offensichtlich das Gegenteil erreicht hat von dem, was die geäußerte Zielsetzung war. Weiterhin halte ich die Vorstellung für nicht ganz abwegig, dass es eigentlich nicht das Ziel ist, eine Verbreitung von Drogen zu verhindern bis hin zur 'drogenfreien' Gesellschaft, sondern durch die Verbotssituation die Preise künstlich hoch zu halten, wodurch den eigentlichen Drahtziehern in diesem Geschäft größtmögliche Profite garantiert werden und parallel dazu eine Möglichkeit geschaffen wird, weitgehende Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen in einer Gesellschaft zu legitimieren. Auf der internationalen Bühne ergeben sich dadurch weiterhin Möglichkeiten, die Einmischung in die inneren Angelegenheiten meist armer Drittweltländer zu legitimieren sowie inoffizielle Transaktionen und Kapitalbeschaffung (s.Iran-Kontra-Affäre) zu erleichtern. Sicher ist es gerechtfertigt, darüber nachzudenken, ob strafrechtliche Prohibition völlig abgeschafft werden sollte, da der Einzelne in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat selbst über den Grad und das Maß seiner Abstinenz zu entscheiden hat, solange es nicht durch die damit zusammenhängende Entwicklung zu einer unverhältnismäßigen Schädigung der Allgemeinheit kommt. Hier allerdings sehe ich ein Grundproblem nicht nur des Autors darin, dass Heroin und Kokain in gleicher Linie mit Haschisch und Marihuana genannt werden. Während für die erstgenannten Substanzen eine konkrete Gefahr nicht geleugnet werden kann, ist diese bei Cannabis bis heute nicht nachgewiesen, obwohl man teils gegen alle wissenschaftliche Methode immer wieder 'neue' Gefahren entdeckt haben will, die dann kurz darauf wieder sich in Luft auflösen und offensichtlich ihren einzigen Sinn darin haben, den hilflosen Stand der Prohibition auf der Ebene der Sachargumentation etwas abzumildern. Die seit Jahrtausenden bekannte Kulturpflanze Hanf dürfte hinsichtlich ihrer Wirkung weitgehend erforscht sein und selbst die (sachkundigen) Prohibitionsprotagonisten wissen seit Jahrzehnten, dass durch Cannabis selbst keine ernsthafte Gefahr für die Gesellschaft entsteht. Aus diesem Grund wurde ja auch schon in nahezu haarsträubender Weise nach der Behauptung gegriffen, das 'neue Hasch' von heute sei mit dem 'alten' von früher nicht zu vergleichen, da der angeblich immens gestiegene THC-Gehalt aus dem nach aller bisherigen Erkenntnis 'leider' nicht glaubhaft zu bestreitenden relativ harmlosen Hanf heute eine Art gefährlichen 'Killerhanf' gemacht hat, weswegen man das absolute Verbot doch beibehalten muß, was natürlich genauso Quatsch ist wie andere in diesem Zusammenhang als früher oder später haltlos erkannte Schreckensszenarien. Allerdings gilt festzuhalten, bei allen Unterschieden des objektiven Gefährdungsgrades gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Heroin legal zu erwerben und zu besitzen, bei Cannabis gilt weiterhin Totalprohibition. Selbst wenn der Staat oder die Gesellschaft die Verbreitung von Cannabis als nicht 'wünschenswert' betrachtet, wobei der Konflikt mit dem Recht des Individuums nach Art.2 GG nicht außer Acht gelassen werden darf, so ist die strafrechtliche Prohibition offensichtlich nicht nur praktisch ungeeignet, sondern aus meiner Sicht eben auch verfassungsrechtlich unzulässig. Als Beispiel darf hier die Regelung des Waffenbesitzes angesehen werden. Auch hier ist es erklärtes Ziel des Staates, so wenig Waffen wie möglich in der Gesellschaft zu verbreiten, weshalb Erwerb und Besitz streng reglementiert, nicht aber völlig verboten werden. Ein freiheitlicher Staat muß auch hier respektieren, dass es offensichtlich verantwortungsbewußte Bürger gibt, die ein Bedürfnis haben, sich mit Waffen sportlich zu beschäftigen, jagdlich zu verwenden oder diese als Wertgegenstände oder historische oder technische Wertgegenstände zu sammeln. Und um dem Rechnung zu tragen und diese Menschen nicht durch ihr Interesse und Bedürfnis danach zwangsläufig in die Kriminalität zu treiben hat der Gesetzgeber eben Voraussetzungen geschaffen, wonach der legale Erwerb und Besitz für den Bürger möglich ist, auch wenn die Maxime der Nichtverbreitung zum gültigen Prinzip erklärt wird. Grüße klartext |
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