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Cannabis

Dies ist eine Diskussion zu Cannabis innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 27.07.2006, 13:03
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Cannabis

Hallo zusammen,
will mal kurz mein theoretisches Problem schildern. Habe schon im Forum gesucht, aber keinen ähnlichen Fall gefunden.

Nehmen wir mal an:
Bei einer Party bei mir zu hause (Niedersachsen) käme die Polizei wegen Ruhestörung
zur offenstehenden Tür rein und hätten einen Partygast beim Cannabis- Konsum erwischt. Er würde durchsucht und es würde ca. 1 Gramm in der Tasche gefunden werden. Ausserdem würden noch 2 rumliegende Gras-Tütchen mit ungefähr der selben Menge mitgenommen. Eines dieser Tütchen hätte unmissverständliche Hinweise aufgedruckt die es mit meiner Person in Kontakt bringen. sie wären mit dem besagten Partygast zur Wache abgefahren (Die Sache mit dem Partygast soll hier nicht im Mittelpunkt stehen). Jedoch hätten sie noch meinen Ausweis kontrolliert und mir mitgeteilt, es würde eine Anzeige wegen "Duldung von Drogenkonsum"-oder so ähnlich (den genauen Wortlaut weiss ich nicht mehr) erfolgen. Nun würde ein paar Tage später ein Anruf eingehen ich solle einen Termin auf der Wache vereinbaren und dort Vorsprechen.

Aus den anderen Threads weiss ich, dass sich in diesem Fall diese ganze Sache wohl strafrechlicht eher im geringen Bereich abspielt und das ich weder verpflichtet wäre der Einladung der Polizei folge zu leisten noch Aussagen zu der ganzen Sache machen müsste.
Jedoch habe ich noch folgende Fragen:

- Könnte ich strafrechtlich belangt werden dafür, dass andere Menschen in meiner Wohnung Drogen
konsumieren?

- Müsste ich mit weiteren Maßnahmen (Urinprobe, etc.) seitens der Polizei rechnen wegen der
sichergestellten Btm die mit meiner Person in zusammenhang gebracht werden könnten?

Vielen Dank schonmal
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