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BW: Polizeikontrolle während des Konsums

Dies ist eine Diskussion zu BW: Polizeikontrolle während des Konsums innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 19.03.2011, 10:57
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BW: Polizeikontrolle während des Konsums

Guten Tag,

Mal Angenommen Person A, Person B und Person C gehen Abends in Baden Württemberg ein paar Bier trinken und kommen dann auf die Idee einen Joint zu rauchen. Dies geschieht in einer Tiefgarage. Was wäre wenn jetzt plötzlich ein Auto einer Securityfirma vorbeifährt, die drei Personen mit dem Joint sieht und daraufhin die drei festhält und die Polizei alarmiert. Der fast fertig gerauchte Joint wird unter ein Auto geschmissen, aber später von der Polizei entdeckt und als Beweismaterial mitgenommen.

Was wäre wenn dann alle drei Personen durchsucht werden und bei Person B Papes und Tabak gefunden wird, aber keine weiteren Betäubungsmittel. Person A welche laut Aussage der beiden Securitys den Joint in der Hand hatte wird von der Polizei als "Täter" ausgemacht. Person B und C werden als "Zeugen" zum Vorfall befragt.


Person B,unter 21, nicht vorbestraft sagt aus er hätte einmal am Joint gezogen.

Person C, 21 Jahre alt, nicht vorbestraft (könnte aber schon einmal Probleme wegen Besitzes von geringen Mengen Cannabis Probleme mit der Polizei gehabt haben) macht keine Aussage.

Person A, unter 21, noch nie bei der Polizei aufgefallen, macht eine Aussage wie "Er habe nie Drogen bessessen".


Danach dürfen alle drei wieder gehen. Es wurde kein Drogentest oder Alkoholtest gemacht.

Hätte Person A irgendetwas zu erwarten? Was wäre mit dem FS von Person A. Würde Person A auf jeden Fall einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen? Was ist mit den beiden Zeugen?

Vielen Dank!
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