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BtmG Anlage 1 - Verständnisfrage

Dies ist eine Diskussion zu BtmG Anlage 1 - Verständnisfrage innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 15.10.2010, 20:42
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BtmG Anlage 1 - Verständnisfrage

Hallo,

am Ende der Anlage I des BtmG steht folgender Satz:

Zitat:
Stoffe nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis d mit in dieser oder einer anderen Anlage aufgeführten Stoffen sowie die zur Reproduktion oder Gewinnung von Stoffen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis d geeigneten biologischen Materialien, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist.
Als Laie habe ich da gewisse Probleme durchzublicken.

Bedeutet dies, dass die in Anlage I genannten Stoffe nur unter das BtmG fallen, wenn diese als Rauschmittel vorgesehen sind?

Demnach müsste Hobbygärtner XYZ ja völlig legal handeln, wenn er in seinem Gewächshaus 50 Cannabispflanzen hält und er nachweislich diese nicht zu Rauschzwecken verwendet...

Wäre nett wenn jemand vom Fach mir erklären könnte was das zu verstehen ist und wie es sich auf das Strafrecht auswirkt.

MfG
Madcat
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