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BTM-Delikt ohne Anzeige gespeichert?

Dies ist eine Diskussion zu BTM-Delikt ohne Anzeige gespeichert? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.05.2010, 00:59
roh roh ist offline
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BTM-Delikt ohne Anzeige gespeichert?

Hallo,

Wenn man vor ca. 2 Jahren im Alter von 17 von der Polizei auf einem Volksfest dabei erwicht wird, wie man Marihuana konsumiert und die Polizisten darauf hin die Jointreste mit- und die Personalien aufnehmen, muss man dann damit rechnen, dass die Polizei bei einer Verkehrskontrolle auf diese Information zurückgreifen kann?

mfg
roh
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  #2 (permalink)  
Alt 04.05.2010, 07:55
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AW: BTM-Delikt ohne Anzeige gespeichert?

Damit muss man rechnen. Man kann natürlich mal schriftlich nachfragen um auf Nummer sicher zu gehen (z.B. beim Datenschutzbeauftragten).

Generell würde ich allerdings jedem Autofahrer davon abraten Cannabis zu konsumieren. Denn der "Lappen" ist schneller weg, als einem lieb ist, gerade wenn regelmäßig konsumiert wird. Und so schnell kriegt man den nicht wieder, bis dahin gehen Jahre und ein paar Tausend Euro drauf.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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