Dies ist eine Diskussion zu bluttest nach alkoholfahrt innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| bluttest nach alkoholfahrt |
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| AW: bluttest nach alkoholfahrt Nein. |
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| AW: bluttest nach alkoholfahrt Blutabnahme (im Revier) ist ohne richterlichem Beschluß unzulässig, da in Grundrechte eingegriffen wird, welche nur durch Gesetz eingeschränkt werden dürfen - also durch einen Richter. Ist kein richterlicher Beschluß vorhanden, ist dem in seinen Grundrechten Verletzte nach Artikel 19 Abs. 4 GG der Rechtsweg offen. Er kann sich gegen die Blutabnahme verwehren. Ohne Blutabnahme ist allein das Atemalkoholmessgerät von Dräger gerichtlich verwertbar.
__________________ "Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac |
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| AW: bluttest nach alkoholfahrt Zitat:
Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: bluttest nach alkoholfahrt Die 2 Stunden beziehen sich doch auf die Resorptionsphase, also es ist die Zeit, in der der Alk ins Blut wandert. Da ist es doch für den Beschuldigten nicht von Nachteil, wenn diese zu kurz bemessen ist. Zur Not ist so weniger Blut im Alkohol, als nach 2 Std. |
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| AW: bluttest nach alkoholfahrt ![]() Meinst das sie in der Alkoholprobe doch ein kleines bisschen Blut gefunden haben? In so einem Fall verflüchtigt sich ja ne Blutprobe mal bevor sie geprüft wurde
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| AW: bluttest nach alkoholfahrt Das Urteil ist relativ neu. Und in wieviel Fällen hat die Polizei zuerst sich bemüht eine richterliche Anordnung einzuholen, oder die Staatsanwaltschaft zu bemühen, ohne selbst vorher die Blutentnahme anzuordnen? Ich behaupte aus Erfahrung (nicht als Beschuldigter!), daß die Polizeibeamten, vor allem in den Abend- und Nachtstunden, genau wissen, daß ihre Anordnungen im Nachhinein gedeckt werden. Die Polizei ist quasi allmächtig. Diese Allmacht der Polizei, wie sie in der DDR bestanden hat, will man mit der "freiheitlich-demokratischen-Grundordnung" der BRD - der drei Gewaltenteilung - als nicht existent wissen, aber sie besteht unzweifelhaft fort. Polizeistaat, hört man reden.
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| AW: bluttest nach alkoholfahrt Zitat:
Den weiteren "Erguss" kommentiere ich nicht
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| AW: bluttest nach alkoholfahrt Auch ohne das zitierte Urteil wäre die Auffassung von Hendrik nicht ganz korrekt. Hat sich eigentlich in der Rechtsprechung zum 81a was geändert, ich glaube mal eher nicht so... |
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| AW: bluttest nach alkoholfahrt Zitat:
Stehen die Anordnungen der Stadt- Wald- und Wiesenpolizei über den Grundrechten?
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