Dies ist eine Diskussion zu Bitte um "Übersetzung" eines Beschlusses innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Bitte um "Übersetzung" eines Beschlusses ich habe diesen Beschluß eines Antragstellers gefunden, der per Einstweiliger Verfügung seinen Führerschein wieder Erwerben wollte. So wie ich das verstanden habe, wurde er zu einer MPU gebeten weil er etwas mit Amphetaminen zu tun hatte. Diese MPU lehnte er ab, mit der konequenz seinen FS abzugeben. Auf Seite 5 im oberen Absatz steht irgendwas von 5 Jahren. Heißt das, daß dort die Verjährungsfrist von 10 Jahren nicht vorliegt ? Könnte er also den Führerschein nach 5 Jahren einfach ohne MPU neu machen ? Aber lest selbst : http://img62.imageshack.us/img62/2798/img005tp.jpg http://img510.imageshack.us/img510/7488/img006ws.jpg http://img191.imageshack.us/img191/4206/img007sy.jpg http://img202.imageshack.us/img202/4873/img008cr.jpg Freue mich auf Antworten bzw. Übersetzungen |
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| AW: Bitte um "Übersetzung" eines Beschlusses Nein, das bedeutet das nicht. Erst ab einer Frist von 5 Jahren beginnt die 10-jährige Tilgungsfrist. => 15 Jahre |
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| AW: Bitte um "Übersetzung" eines Beschlusses IV. Verkehrszentralregister § 29 Tilgung der Eintragungen (1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen 1. zwei Jahre bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, 2. fünf Jahre 1. bei Entscheidungen wegen Straftaten mit Ausnahme von Entscheidungen wegen Straftaten nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316 und 323a des Strafgesetzbuchs und Entscheidungen, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach den §§ 69 und 69b des Strafgesetzbuchs oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet worden ist, 2. bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, 3. bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung, 3. zehn Jahre in allen übrigen Fällen. Hier heisst es aber anderst ?! |
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| AW: Bitte um "Übersetzung" eines Beschlusses Das kommt davon, dass Du den Paragraphen nur teilweise zitierst. Lies ihn komplett, und dann wird Dir der auch im Urteil zitierte Absatz 5 auffallen: Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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