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Bitte um schnelle beantwortung von Testfall: Cannabis (ca1,5 g) und Amphetamine (ca 100g)

Dies ist eine Diskussion zu Bitte um schnelle beantwortung von Testfall: Cannabis (ca1,5 g) und Amphetamine (ca 100g) innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.12.2010, 06:06
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Bitte um schnelle beantwortung von Testfall: Cannabis (ca1,5 g) und Amphetamine (ca 100g)

Hallöchen,
mal angenommen herr x (34 jahre) und frau y (19 jahre) geraten auf dem weg in die disco in eine Personenkontrolle, und es wird zum eigenkonsum portioniertes amphetamin bei ihnen gefunden. die polizei macht direkt den vorschlag bei eine hausdurchsuchung freiwillig zuzustimmen.
soweit so gut.

nachdem bei der durchsuchung bei frau y mehrere tütchen (grosse tütchen), die, lt. aussage der polizisten, auf erwerb von nicht geringen mengen amphetamin hinweisen, einer feinwaage und ein geringer rest (ca 0,1g) cannabis ging es weiter zu herrn x.

dort wurde dann insgesamt ca 100 g amphetamin und ca. 1,5 g cannabis gefunden. herr x aktzeptierte dass das cannabis und 2 g der amphitamine. zu dem rest macht er nur die aussage: "das ist nicht meines." und auf die frage, wem das gehöre sagte er: "weiss nicht... sie müssen verstehen, dazu kann ich nichts sagen..."

kurz darauf wird von den polizisten die aussage getroffen, dass frau y mit auf das revier muss und herr x daheim bleiben kann. er solle sich aber zur verfügung halten, da er noch heute besuch von einem der polizisten bekommen soll... eine durchschrift des protokolls der fundsachen wurde nicht ausgehändigt, bzw. nicht mal verfasst.

so weit so gut...

Hier meine fragen:

wie sollen sich frau y und herr x jetzt verhalten?

kann mir jemand sagen, wo sich einer der drei parteien (frau y, herr x, polizei) falsch verhalten hat?

mit welchen konsequenzen haben frau y und herr x zu rechnen?

frau y macht gerade eine ausbildung zur erzieherin über ein sozialpädagogisches bkII. hat sie hier mit irgendwelchen konsequenzen (lt. aussage der polizisten wird sie nicht mehr zur erziehung zugelassen d. h. sie darf aufgrund dieses vorfalls keine praktikas (welche vorschrift für diese ausbildung sind) etc mehr machen) zu rechnen?

Hat es irgendwelche vorteile, wenn einer alleine die tat auf sich nimmt, und wer sollte dann dieser sein?

ich hoffe, dass soweit alles richtig formuliert, und auch im richtigen forum gestellt ist. brauche schnelle antwort...
__________________
Grusserl Gatacca
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  #2 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 09:07
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AW: Bitte um schnelle beantwortung von Testfall: Cannabis (ca1,5 g) und Amphetamine (ca 100g)

Zitat:
Zitat von Gatacca Beitrag anzeigen
Hallöchen,
mal angenommen herr x (34 jahre) und frau y (19 jahre) geraten auf dem weg in die disco in eine Personenkontrolle, und es wird zum eigenkonsum portioniertes amphetamin bei ihnen gefunden. die polizei macht direkt den vorschlag bei eine hausdurchsuchung freiwillig zuzustimmen.
soweit so gut.
Freiwillig? Also keine Hausdurchsuchung, nicht mal Gefahr im Verzug? Wer bitte ist so blöd und stimmt freiwillig einer Hausdurchsuchung zu, wenn er weiß, dass dort etwas gefunden wird?

Zitat:
Zitat von Gatacca Beitrag anzeigen
nachdem bei der durchsuchung bei frau y mehrere tütchen (grosse tütchen), die, lt. aussage der polizisten, auf erwerb von nicht geringen mengen amphetamin hinweisen, einer feinwaage und ein geringer rest (ca 0,1g) cannabis ging es weiter zu herrn x.

dort wurde dann insgesamt ca 100 g amphetamin und ca. 1,5 g cannabis gefunden. herr x aktzeptierte dass das cannabis und 2 g der amphitamine. zu dem rest macht er nur die aussage: "das ist nicht meines." und auf die frage, wem das gehöre sagte er: "weiss nicht... sie müssen verstehen, dazu kann ich nichts sagen..."
Logo, Tütchen und Feinwaage lassen auf Handel schließen. Insbesondere, wenn dazu Drogen und Bargeld gefunden werden. Zumindest dürfte Frau y erklären dürfen, wofür sie Feinwaage und Tütchen hat. Selbstredend wird man die gesicherten Beweismittel auf geringste Drogenanhaftungen sowie ggf DNA-Spurenuntersuchen untersuchen.

Herr X muss sich die Menge selbstverständlich anrechnen lassen, wenn er nicht glaubhaft versichern kann, dass es nicht ihm gehört. Ich sehe X von einer mehrjährigen Haftstrafe bedroht.

Zitat:
kurz darauf wird von den polizisten die aussage getroffen, dass frau y mit auf das revier muss und herr x daheim bleiben kann. er solle sich aber zur verfügung halten, da er noch heute besuch von einem der polizisten bekommen soll... eine durchschrift des protokolls der fundsachen wurde nicht ausgehändigt, bzw. nicht mal verfasst.
Das ist seltsam, aber auch nicht weiter schlimm, oder?
Zitat:
wie sollen sich frau y und herr x jetzt verhalten?
Sofort einen Fachanwalt konsultieren! Herr X wird ihn auf jeden Fall brauchen. Ein Gespräch mit einem Anwalt (Erstberatung) kann aber auch der Frau Y nicht schaden. Sie kann den Anwalt dann immer noch konsultieren, wenn es zu einer Anklage kommt. Letztlich wurden bei ihr ja keine Mengen gefunden, die auf Handel schließen lassen.

In welchem Verhältnis stehen X und Y eigentlich zueinander?

Zitat:
kann mir jemand sagen, wo sich einer der drei parteien (frau y, herr x, polizei) falsch verhalten hat?
X und Y hätten einer Hausdurchsuchung nicht zustimmen müssen. Die Polizei hätte sie dann aber eventuell trotzdem wegen Gefahr im Verzug durchgeführt. Trotzdem ein extrem dämliches Verhalten von Y und vor allem von X. Die Polizei hätte zumindest eine Quittung für die eingezogenen Gegenstände schreiben sollen.
Zitat:
mit welchen konsequenzen haben frau y und herr x zu rechnen?
Mehrjährige Haftstrafe droht Herrn X. Sollte sich der Verdacht gegen Frau Y nicht erhärten, so wird das Verfahren gegen sie vermutlich eingestellt werden. Allerdings werden die Ermittlungen wohl noch nicht abgeschlossen sein, so dass durchaus noch Belastendes auftauchen kann. Wenn X und Y ein Paar sind oder zumindest befreundet, so könnte man auch den beiden zusammen einen florierenden Handel unterstellen. In aller Regel reicht es kurz mal die Verbindungsdaten der Handys zu checken, ein paar der häufigsten Anrufen zu besuchen und ein paar Fragen zu stellen: irgendein Vögelchen singt immer. Und dann sieht es für beide zappenduster aus.

Also Tacheles: wem gehörten die 100 g Amphetamin? Wenn diese wirklich nicht X gehörten, so könnte er um eine Haftstrafe herumkommen, wenn er den wirklichen Eigentümer verpfeift. Siehe § 31 BtMG.

Zitat:
frau y macht gerade eine ausbildung zur erzieherin über ein sozialpädagogisches bkII. hat sie hier mit irgendwelchen konsequenzen (lt. aussage der polizisten wird sie nicht mehr zur erziehung zugelassen d. h. sie darf aufgrund dieses vorfalls keine praktikas (welche vorschrift für diese ausbildung sind) etc mehr machen) zu rechnen?
Kann ich nicht sicher sagen, aber als Erzieherin für Kinder ist sie offensichtlich ungeeignet. Näheres zum Thema bitte selbst hier nachlesen: http://www.bundesjustizamt.de/cln_11...gszeugnis.html

Zitat:
Hat es irgendwelche vorteile, wenn einer alleine die tat auf sich nimmt, und wer sollte dann dieser sein?
Mit irgendwelchen ausgedachten Geschichten reiten sich Beschuldigte in aller Regel nur noch weiter rein.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #3 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 09:34
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AW: Bitte um schnelle beantwortung von Testfall: Cannabis (ca1,5 g) und Amphetamine (ca 100g)

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
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Würde auch kein Mensch glauben!
"Herr Richter, die Drogen in beiden Wohnungen gehören mir, ich habe nur mehrere Lager, falls es mal irgendwo brennt!"
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Zitat:
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  #4 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 09:51
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AW: Bitte um schnelle beantwortung von Testfall: Cannabis (ca1,5 g) und Amphetamine (ca 100g)

[QUOTE=2much;815362]Freiwillig? Also keine Hausdurchsuchung, nicht mal Gefahr im Verzug? Wer bitte ist so blöd und stimmt freiwillig einer Hausdurchsuchung zu, wenn er weiß, dass dort etwas gefunden wird?

Zitat:
natürlich wurde direkt gesagt, dass falls keine zustimmung der beiden zur hausdurchsuchung erfolgt, würde sofort ein richter konsultiert werden, der, aufgrund der sachlage, natürlich sofort einer hausdurchsuchung zustimmen würde, und das nur eine verzögerung von 1-2 std mit sich ziehe, in der die beiden jedoch keine chance hätten, jemandem zu verständigen bzw. gar selbst eine chance bekommen würden die vermutete grössere menge verschwinden zu lassen.
meine frage: wäre das den überhaupt so eingetreten? als begründung wurde gesagt, dass die fundstücke auf gleiche weisse verpackt waren, und das genügend indiez wäre, um eine solche aktion zu rechtfertigen...

Also Tacheles: wem gehörten die 100 g Amphetamin? Wenn diese wirklich nicht X gehörten, so könnte er um eine Haftstrafe herumkommen, wenn er den wirklichen Eigentümer verpfeift. Siehe § 31 BtMG.
Zitat:
Das amphetamin gehörte frau y. bei der aussage auf dem polizeipräsidium hat diese das zugegeben, und die aussage gemacht, dass herr x nur ein bekannter sei, bei dem sie das amphetamin noch am gleichen abend hinterlegt hatte.zudem wurde von ihr gesagt, dass herr x in keinster weisse daran profitiert hat. aufgrund der aktualisierten sachlage bitte nochmal die anderen antworten aktualisieren...
vielen dank!!!!
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Mit irgendwelchen ausgedachten Geschichten reiten sich Beschuldigte in aller Regel nur noch weiter rein.
Würde auch kein Mensch glauben!
"Herr Richter, die Drogen in beiden Wohnungen gehören mir, ich habe nur mehrere Lager, falls es mal irgendwo brennt!"


Zitat:
herr x hat mit dem gedanken gespielt, frau y in der tat zu entlassten, und die tat auf sich zu nehmen, da frau y eigentlich ihren traumberuf gefunden hatte, und diesen in zukunft wohl nicht ausüben kann. zudem würde sie sich mit dieser tat, seiner meinung nach, viel mehr verbauen, als herr x. da dachte dann herr x, dass wenn es nur eine bewährungsstrafe werden würde, wäre es für ihn eigentlich in frage gekommen dies zu tun. doch dies wird jetzt nicht mehr möglich sein, aufgrund der aussage von frau y.
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Grusserl Gatacca

Geändert von Gatacca (28.12.2010 um 10:16 Uhr). Grund: war unvollständig
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  #5 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 10:00
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AW: Bitte um schnelle beantwortung von Testfall: Cannabis (ca1,5 g) und Amphetamine (ca 100g)

Zitat:
Zitat von Gatacca Beitrag anzeigen
natürlich wurde direkt gesagt, dass falls keine zustimmung der beiden zur hausdurchsuchung erfolgt, würde sofort ein richter konsultiert werden, der, aufgrund der sachlage, natürlich sofort einer hausdurchsuchung zustimmen würde, und das nur eine verzögerung von 1-2 std mit sich ziehe, in der die beiden jedoch keine chance hätten, jemandem zu verständigen bzw. gar selbst eine chance bekommen würden die vermutete grössere menge verschwinden zu lassen.
meine frage: wäre das den überhaupt so eingetreten? als begründung wurde gesagt, dass die fundstücke auf gleiche weisse verpackt waren, und das genügend indiez wäre, um eine solche aktion zu rechtfertigen...
Keine Ahnung wie die Beamten darauf kommen, aber sie werden ihre Gründe haben. Ob der Richter einer Hausdurchsuchung zugestimmt hätte, kann ich auch nicht sagen, ist aber m.E. zumindest zweifelhaft.

Zitat:
Zitat von Gatacca Beitrag anzeigen
Das amphetamin gehörte frau y. bei der aussage auf dem polizeipräsidium hat diese das zugegeben, und die aussage gemacht, dass herr x nur ein bekannter sei, bei dem sie das amphetamin noch am gleichen abend hinterlegt hatte.
Aha! Nun, vor allem aus Sicht der Y war das eher unklug. Denn jetzt ist sie von einer mehrjährigen Haftstrafe bedroht. Besser wäre gewesen keiner hätte was gesagt und erst mal mit dem Anwalt geredet. Auf jeden Fall sollte Y so schnell wie möglich einen guten Fachanwalt konsultieren. Hat Y bereits Aussagen zu dem vorgeworfenen Handel gemacht?

Zitat:
zudem wurde von ihr gesagt, dass herr x in keinster weisse daran profitiert hat. aufgrund der aktualisierten sachlage bitte nochmal die anderen antworten aktualisieren...
vielen dank!!!!
Aber Herr X wusste davon (Beihilfe) und hat seine Wohnung dafür zur Verfügung gestellt! Auch Herr X sollte umgehend einen guten Fachanwalt konsultieren.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 10:26
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frau y hat eingeräumt, dass sie herr x nichts davon gesagt hat. (darauf wurde sie auch von einem freundlichen polizisten, der das verhör führte, hingewiesen...)
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  #7 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 10:45
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Zitat:
frau y hat eingeräumt, dass sie herr x nichts davon gesagt hat.
Gut für X. Hat Y sonst noch irgendwas gesagt? Es kommen ja dauernd neue Details heraus, das kann man auch abkürzen, indem man gleich die ganze Geschichte erzählt!
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  #8 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 11:19
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Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Gut für X. Hat Y sonst noch irgendwas gesagt? Es kommen ja dauernd neue Details heraus, das kann man auch abkürzen, indem man gleich die ganze Geschichte erzählt!
sämtliche neue kommentare sind infos, die leider erst nach einstellen des themas bekannt geworden sind... frau y hat bereits einen fachanwalt eingeschaltet, was ebenfalls erst nach einstellen des thema s bekannt wurde. und natürlich sind dinge noch nicht gepostet, die sich in der nacht ereignet haben. der detailreiche "testfall" dauerte ja insgesamt 7,5 std, und wurde bereits 3 std vor bekanntgabe der details des verhöres eingestellt... wenn jedes detail geschildert werden würde, wären wir bei einem kleinen roman geendet. das wollte ich den helfenden usern nicht zumuten, und habe die meiner meinung nach wichtigsten informationen geschildert. ich bitte um entschuldigung, falls ich jemanden damit verärgert habe, sah aber keine andere chance, schneller an die benötigten info s zu kommen...
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Grusserl Gatacca
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  #9 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 11:31
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Zitat:
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Gut für X. Hat Y sonst noch irgendwas gesagt? Es kommen ja dauernd neue Details heraus, das kann man auch abkürzen, indem man gleich die ganze Geschichte erzählt!
sie hat noch ein paar dumme dinge gesagt wie z. b. dass sie das über einen zeitraum von 3-4 monaten betrieben hat, und sich die menge auf ca. 300 g Amphetamin handelt. mittlerweile ist das ganze, wie bereits oben kommentiert, an einen Anwalt übergeben worden, der sich auf btm spezialisiert hat. sie hat diesem sämtliche vollmachten übermittelt, um handlungsfreiheit zu haben. als es darum ging das verhörprotokoll zu unterzeichnen hat sie zunächst gesagt, dass sie erst nach rücksprache mit einem anwalt dies machen würde. der polizist erkundigte sich,ob sie einen speziellen anwalt wüsste, oder sie nach einem googeln möchte.nachdem sie ihren anwalt nicht erreichen konnte (Sonntags morgens um 06.00 Uhr,welcher anwalt ist da schon erreichbar?) nachdem dann nochmals etwas druck ausgeübt wurde hat sie dies dann doch ohne vorherige anwaltskonsultierung das protokoll unterschrieben...

könnte sie evtl. dieses protokoll rückgängig machen?(z.b. aufgrund beschränkter zurechnungsfähigkeit wg. konsumes von drogen, bzw. aus irgenwelchen anderen gründen)
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Grusserl Gatacca
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  #10 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 11:42
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Mach deine Signatur mal etwas kürzer, deine Beiträge werden so alle unleserlich dargestellt.
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