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Betrunken 3 leute geschlagen und 8 polizisten zur festnahme gebraucht

Dies ist eine Diskussion zu Betrunken 3 leute geschlagen und 8 polizisten zur festnahme gebraucht innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.07.2010, 15:49
Boardneuling
 
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Betrunken 3 leute geschlagen und 8 polizisten zur festnahme gebraucht

Hallo, ich bin mir nicht sicher ob das hier reinpasst.
angenommen person x alter 23 geht am samstag fort, betrinkt sich aus frust und fängt eine schlägerei an, verprügelt eine andere person im suff,
während sich die freundin einmischt und diese deswegen versehentlich etwas abkriegt, torkelt dann nach hause und verprügelt auf dem weg nach einem wortgefecht eine dritte person.
anschließend wird die polizei verständigt, die person x um 5:50 uhr
auf einer betonmauer sitzend auffindet.
auf den versuch diese person festzunehmen welche sich erheblich dagegen wehrt werden nun 2 weitere beamte hinzugezogen welche dann wieder 2 beamte rufen.
nach einem gescheiterten dritten versuch stehen nun auf einmal 8 erwachsene polizisten um den 23 jährigen die in dann nun endlich zu boden zwingen und im handschellen anlegten

person x wacht daraufhin am sonntag um 12 mittag in der ausnüchterungszelle auf mit 0,8 promille restalkohol, grün und blau geprügelt und weis absolut nichtmehr was die letzte nacht passiert ist.

bei der vorladung bei der polizei erfährt person x das erste mal was er eigentlich alles gemacht hat und kennt sich plötzlich selber nicht mehr.


hinzu kommt das person x seit einem jahr an einer schweren depressiven erkrankung leidet und von einem psychiater mit starken antidepressiva behandelt wird die auch starke wechselwirkungen hervorrufen können, zB aggressives verhalten, angstlosigkeit

was hat diese person nun zu erwarten?

es waren keine drogen auser alkohol im spiel
1x ladendiebstahl mit 14 (kartenspiel)
sonst noch keine anzeigen wegen körperverletzung
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  #2 (permalink)  
Alt 08.07.2010, 17:49
V.I.P.
 
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AW: Betrunken 3 leute geschlagen und 8 polizisten zur festnahme gebraucht

Für die vorsätzliche Körperverletzung (evtl. in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung), die zweite vorsätzliche Körperverletzung und den Widerstand gegen die Vollstreckungsgewalt (wohl auch in Tateinheit zu vorsätzlicher Körperverletzung) bzw. im Falle der Schuldunfähigkeit den fahrlässigen Vollrausch dürfte eine nicht niedrige Geldstrafe oder eine kurze Freiheitsstrafe verhängt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.07.2010, 18:42
Boardneuling
 
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AW: Betrunken 3 leute geschlagen und 8 polizisten zur festnahme gebraucht

der polizist hat zu person x gesagt das es wahrscheinlich nicht zu einer haftstrafe kommt sondern höchstens zu einer geldstrafe.
die personen haben keine schäden erlitten (feilchen usw)
bei den beamten weis man es nichtso genau (spielt das eine rolle?)

mit welcher geldstrafe muss person x rechnen? von bis?
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  #4 (permalink)  
Alt 08.07.2010, 20:08
V.I.P.
 
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AW: Betrunken 3 leute geschlagen und 8 polizisten zur festnahme gebraucht

Das richtet sich nach dem Einkommen. Auf ca x > drei Monatseinkommen dürfte man sich aber jedenfalls gefasst machen.
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