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Besitz von Btm bei Trunkenheitsfahrt

Dies ist eine Diskussion zu Besitz von Btm bei Trunkenheitsfahrt innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 07.05.2011, 21:22
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Besitz von Btm bei Trunkenheitsfahrt

Mal angenommen:
A fährt in NRW Auto, gerät in Polizeikontrolle. Es wird ein Amphetaminkonsum nachgewiesen, Folge Führerscheinentzug und MPU.

A führt 13 g Amphetamin und 7 Extasytabletten mit sich.

Man bietet ihm § 31 an, wird angenommen. Die Verhandlung zur Aufklärung in dieser Sache steht noch aus, Person A ist als Zeuge geladen.

Desweiteren ist Person A nun als Angeklagter zur Gerichtsverhandlung geladen wg.
Vergehen des unerlaubten Erwerbs von BtMG, strafbar gem. §§ 1, 3, 29 Abs. 1
Nr. 1, 33 BtMG; § 74 StGB.

Was kann man tun und womit ist zu rechnen?

Und gilt A nach Verurteilung als vorbestraft?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.05.2011, 22:44
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AW: Besitz von Btm bei Trunkenheitsfahrt

Zitat:
Was kann man tun und womit ist zu rechnen?
Was soll man tun ?! Die Tat ist ja offenbar nachgewiesen und wurde auch bereits ggü. der Polizei gestanden, plus "Aufklärungshilfe" nach § 31 BtmG. Also macht ja nur eins Sinn: Das Geständnis bei Gericht wiederholen.

Ohne Vorstrafen ist das -beim erwachsenen Angeklagten- normalerweise ein Fall für eine höhere Geldstrafe. Nun kommt es darauf an, inwieweit das Gericht § 31 BtmG berücksichtigt. Evtl. verhängt es eine Geldstrafe bis/unter 90 Tagessätze, obwohl normalerweise (ohne § 31) eine über 90 TS fällig gewesen wäre.

Zitat:
Und gilt A nach Verurteilung als vorbestraft?
Juristisch gesehen auf jeden Fall (BZR-Eintrag, wenn Erwachsenenrecht Anwendung findet). Wenn er keine weiteren Vorverurteilungen hat und die Strafe unterhalb von 90 Tagessätzen (bzw. bis max. 90 TS) bleibt, gibt es allerdings keinen Eintrag ins Führungszeugnis. GIbt es schon Vorverurteilungen im BZR oder liegt die Strafe über 90 TS, ist ein Eintrag ins Führungszeugnis fällig.

Es kommt auch noch drauf an, ob die Drogenfahrt als Owi oder als Straftat (§ 316 StGB) behandelt wird. Im letzteren Fall wäre -da Tatmehrheit- eine Gesamtstrafe aus dem § 316 StGB und dem § 29 BtmG zu bilden. Da der § 316 StGB aber in der §§-Kette nicht auftaucht, wurde es offenbar als OWI behandelt.
__________________
cheers, JHS
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  #3 (permalink)  
Alt 09.05.2011, 07:23
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AW: Besitz von Btm bei Trunkenheitsfahrt

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Lg
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