Dies ist eine Diskussion zu Besitz geringer Menge Amphetamin in Bayern innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Besitz geringer Menge Amphetamin in Bayern Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: Bei einer Personenkontrolle zu Fuß werden bei Roland Raver 3g Amphetamin gefunden. Er macht von seinem Recht gebrauch die Aussage zu verweigern. Das BTM wird als geringe Menge sichergestellt. Roland Raver ist mit der Sicherstellung/ formlosen Verwertung, sowie Verzicht auf Verwertungserlös einverstanden; und nutzt nicht die Möglichkeit die Strafe nach §§31 BtmG Kronzeugenregelung zu mildern. Mit welchen Folgen muss Roland Raver rechnen? Er hat sich vorher nichts zu Schulden kommen lassen, ist also sein Erstverstoß beim BtmG. Sein Wohnsitz, sowie der Tatort sind Bayern. Ein Drogentest wird nicht durchgeführt. Wie hoch wird die Geldstrafe ausfallen? Und muss er mit Problemen mit seinem Führerschein rechnen? Hat in diesem ausgedachten Fall Roland Raver die Möglichkeit bestimmte Maßnahmen/Vorkehrungen zu treffen, um seine Strafe möglichst gering zu halten? Gruß Spieler PS: hab das gleiche Thema zuvor im falschen Unterforum "Allgemeine und neuere Themen" gestellt. |
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| AW: Besitz geringer Menge Amphetamin in Bayern Drei Gramm sind m.W. keine geringe Menge im juristischen Sinn mehr.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Besitz geringer Menge Amphetamin in Bayern und was wäre wenn die zuständigen Beamten die sichergestellen Gegenstände als geringe Menge im Sicherstellungsprotokoll angeben? |
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| AW: Besitz geringer Menge Amphetamin in Bayern Wenn von einer relativ geringen Menge die Rede ist, muss das nicht zwangsläufig bedeuten, dass eine geringe Menge im juristischen Sinn gemeint ist. Laut dieser Quelle reichen bereits 0,5 g mit 25% Wirkstoffgehalt: http://www.rafranke.de/einstellung.h...031%20a%20BtmG
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| AW: Besitz geringer Menge Amphetamin in Bayern verstehe. wie lange würde es in diesem Fall vermutlich dauern, bis Roland Raver den Bescheid per Post bekommt? Und wird der Fall an den zuständigen Bezirk weitergeleitet, falls der Fall in einem anderen Bezirk wie der Wohnort stattfand? |
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