Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Besitz geringer Menge Amphetamin in Bayern

Dies ist eine Diskussion zu Besitz geringer Menge Amphetamin in Bayern innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 25.10.2010, 11:35
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 8
Keine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Besitz geringer Menge Amphetamin in Bayern

Hallo zusammen!
Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: Bei einer Personenkontrolle zu Fuß werden bei Roland Raver 3g Amphetamin gefunden. Er macht von seinem Recht gebrauch die Aussage zu verweigern. Das BTM wird als geringe Menge sichergestellt. Roland Raver ist mit der Sicherstellung/ formlosen Verwertung, sowie Verzicht auf Verwertungserlös einverstanden; und nutzt nicht die Möglichkeit die Strafe nach §§31 BtmG Kronzeugenregelung zu mildern.

Mit welchen Folgen muss Roland Raver rechnen?
Er hat sich vorher nichts zu Schulden kommen lassen, ist also sein Erstverstoß beim BtmG. Sein Wohnsitz, sowie der Tatort sind Bayern. Ein Drogentest wird nicht durchgeführt.
Wie hoch wird die Geldstrafe ausfallen? Und muss er mit Problemen mit seinem Führerschein rechnen?
Hat in diesem ausgedachten Fall Roland Raver die Möglichkeit bestimmte Maßnahmen/Vorkehrungen zu treffen, um seine Strafe möglichst gering zu halten?

Gruß Spieler

PS: hab das gleiche Thema zuvor im falschen Unterforum "Allgemeine und neuere Themen" gestellt.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.10.2010, 12:41
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Besitz geringer Menge Amphetamin in Bayern

Drei Gramm sind m.W. keine geringe Menge im juristischen Sinn mehr.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 25.10.2010, 13:10
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 8
Keine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Besitz geringer Menge Amphetamin in Bayern

und was wäre wenn die zuständigen Beamten die sichergestellen Gegenstände als geringe Menge im Sicherstellungsprotokoll angeben?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 25.10.2010, 14:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Besitz geringer Menge Amphetamin in Bayern

Wenn von einer relativ geringen Menge die Rede ist, muss das nicht zwangsläufig bedeuten, dass eine geringe Menge im juristischen Sinn gemeint ist.

Laut dieser Quelle reichen bereits 0,5 g mit 25% Wirkstoffgehalt: http://www.rafranke.de/einstellung.h...031%20a%20BtmG
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 25.10.2010, 19:31
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 8
Keine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Spieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Besitz geringer Menge Amphetamin in Bayern

verstehe. wie lange würde es in diesem Fall vermutlich dauern, bis Roland Raver den Bescheid per Post bekommt? Und wird der Fall an den zuständigen Bezirk weitergeleitet, falls der Fall in einem anderen Bezirk wie der Wohnort stattfand?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Mit geringer Menge erwischt Betäubungsmittelrecht 26.07.2010 00:51
Als Beifahrer mit geringer Menge erwischt Betäubungsmittelrecht 02.11.2008 14:16
Cannabisanbau in sehr geringer Menge Betäubungsmittelrecht 11.07.2008 17:25
BTM in nicht geringer Menge und Schusswaffe Betäubungsmittelrecht 23.01.2008 18:32
geringe Menge Amphetamin Betäubungsmittelrecht 02.07.2007 19:23





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Betäubungsmittelrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN