Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Beschuldigter in Strafverfahren (Amphetaminderivate)

Dies ist eine Diskussion zu Beschuldigter in Strafverfahren (Amphetaminderivate) innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 14.10.2010, 11:51
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 4
Keine Wertung, neger125 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, neger125 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, neger125 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, neger125 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, neger125 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, neger125 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, neger125 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, neger125 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, neger125 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, neger125 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Beschuldigter in Strafverfahren (Amphetaminderivate)

Hallo zusammen,
toll, dass es solch eine Community gibt. Ich wollte mir gerne eure Meinung/euren Rat einholen.

Vorgeschichte:
Angenommen Person A wird von der Polizei beim Konsum von Amphetaminen erwischt - A versucht zu flüchten und wird festgenommen. Die Polizei stellt ca. 1 g Amphetamine von Person A sicher und beschlagnahmt das Handy.


Die Polizei kontolliert alle sms und es sind häufig Anfragen dabei, ob A anderen Personen was mitbringen kann etc. Somit bekommen Person B und C Vorladungen als Beschuldigte (Verstoß gegen BtmG).

Zudem schickt D eine SMS an A, in der steht, D habe sich gerade Kokain ("Codewort" benutzt) gekauft und habe einen schönen Abend. Person D bekommt deshalb ebenfalls eine Vorladung als Beschuldigter (Verstoß gegen BtmG). (Zu diesem Zeitpunkt befindet sich D jedoch nicht in Deutschland sondern im europäischen Ausland).

Person D ist 21 Jahre alt,
alle anderen sind volljährig, jedoch unter 21 Jahre.

-Was haben A,B,C und D zu befürchten?

-Wie sollten sich die Beschuldigten verhalten (ggf. Aussage verweigern)?

-Ist es relevant, dass sich D zum "Tatzeitpunkt" nicht in Deutschland befand? Wenn ja, inwiefern ändert das die Situation?

-Sind Verurteilungen möglich, ohne dass es Zeugenaussagen gibt, die bestätigen, dass A veräußert bzw. B,C,D erworben haben?


Viele Fragen - ich hoffe ich habe den Sachverhalt einigermaßen klar dargestellt.
Vielen Dank für eure Mühe
Lg
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Beschuldigter Wiki 04.05.2010 09:41
Beschuldigter als Zeuge Strafrecht / Strafprozeßrecht 09.03.2009 09:52
Beschuldigter auf BTM Betäubungsmittelrecht 21.01.2008 20:15
Vernehmung als Beschuldigter Betäubungsmittelrecht 07.12.2006 14:07





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Betäubungsmittelrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN