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Beschlagnahmung von Anbaumaterial, Lampen etc.

Dies ist eine Diskussion zu Beschlagnahmung von Anbaumaterial, Lampen etc. innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.02.2011, 16:00
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Beschlagnahmung von Anbaumaterial, Lampen etc.

Bei welchem Umstand (Hausdurchsuchung) könnte "nichtangeschlossenes" Growmaterial (Lampen, Dünger usw.) sichergestellt/beschlagnahmt werden???


1. ...wenn nichts weiteres gefunden wird

2. ...wenn einige(Cannabis)Samen zu finden sind

3. ... wenn eine geringe Menge Cannabis gefunden wird unter (10% THC)

4. ... wenn eine erhebliche Menge Cannabis gefunden wird

5. ...habe ich etwas vergessen??

oder muss nachgewiesen werden, dass mit dem Material auch tatsächlich Cannabis angebaut wurde??? (Ich kann mir ja auch Lampen kaufen so viel ich will)

Danke für die Antworten im Voraus..
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  #2 (permalink)  
Alt 23.02.2011, 16:26
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AW: Beschlagnahmung von Anbaumaterial, Lampen etc.

IRL sollte man dazu einen Anwalt befragen, welcher - nach Einsicht in die amtlichen Ermittlungsakten - sicher besser/detaillierter Auskunft geben kann.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.02.2011, 16:35
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AW: Beschlagnahmung von Anbaumaterial, Lampen etc.

...es war eine Präventiv Frage und im Konjunktiv gehalten.."was wäre wenn"
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  #4 (permalink)  
Alt 23.02.2011, 16:50
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AW: Beschlagnahmung von Anbaumaterial, Lampen etc.

Zitat:
Zitat von Kreuzfahrer Beitrag anzeigen
...es war eine Präventiv Frage und im Konjunktiv gehalten.."was wäre wenn"
dann interpretieren Sie meine Antwort entsprechend
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