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Benzodiazepine ueber Internet bezogen

Dies ist eine Diskussion zu Benzodiazepine ueber Internet bezogen innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 04:24
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Benzodiazepine ueber Internet bezogen

Hallo,

mal angenommen Frau P. erfaehrt von ihrer Kollegin Frau K., dass Sie sich, weil Sie im Augenblick sehr viel beruflichen und privaten Stress hat, im Internet Lorazepam oder Alprazolam oder Diazepam zur Entspannung kauft, ohne Rezept.

Macht sich Frau K. hier strafbar, wenn sie folgende Mengen bestellt, die nach dem Betaeubungsmittelgesetz als 'geringfuegige Mengen' angesehen werden.

40mg Alprazolam gesamt zu 0,5 mg/Alprazolam pro Tablette
oder
400mg Diazepam gesamt zu je 5 mg/Diazepam pro Tablette
oder
80mg Lorazepam gesamt zu je 2,5 mg/Lorazepam pro Tablette

Frau K. sieht, dass diese Tabletten anscheinend nicht aus Deutschland kommen.

Sind das geringfuegige Mengen für Frau K. und geht sie hier straffrei aus oder wie waere hier die Rechtslage?

Was wuerden Sie, dieser Kollegin, empfehlen?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 09:13
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AW: Benzodiazepine ueber Internet bezogen

Das Zeug ist verschreibungspflichtig.


Da es eine gering Menge ist, wirds da keine hohe Strafe geben.


Zitat:
Was wuerden Sie, dieser Kollegin, empfehlen?
Andere Handlung empfehlen um Stress abzubauen!

Vielleicht nen Tee trinken gehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 09:16
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AW: Benzodiazepine ueber Internet bezogen

Die hier erwähnten Benzodiazepine fallen nicht unter das BtmG. Der Bezug stellt einen Verstoß gegen das AMG dar.

OT: Benzos sind hochgradig suchterzeugend, der Entzug einer der schwierigsten, die es gibt. K sollte ihre Sucht umgehend behandeln lassen. Benzos sind zur "Stressbehandlung" denkbar ungeeignet!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 00:00
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AW: Benzodiazepine ueber Internet bezogen

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Die hier erwähnten Benzodiazepine fallen nicht unter das BtmG. Der Bezug stellt einen Verstoß gegen das AMG dar.
Danke fuer die Antwort.

Wieso fallen die nicht unter das BtmG, stehen dort aber drin, versetehe ich nicht. Gibts da einen Paragraphen im AMG?
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  #5 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 00:02
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AW: Benzodiazepine ueber Internet bezogen

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Das Zeug ist verschreibungspflichtig.


Da es eine gering Menge ist, wirds da keine hohe Strafe geben.




Andere Handlung empfehlen um Stress abzubauen!

Vielleicht nen Tee trinken gehen.
Was waere das fuer eine Strafe und ab wann waere es keine geringe Menge mehr?

Das mit dem Tee finde ich super
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  #6 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 01:09
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AW: Benzodiazepine ueber Internet bezogen

Zitat:
Was waere das fuer eine Strafe und ab wann waere es keine geringe Menge mehr?
Einn winziges Bußgeld. Vllt. 200 oder 300 € kann ich mir vorstellen. Vorher kann man das nie genau sagen.

Möglich sind aber bis zu 25000 €, § 97 Abs. 3 AMG.


Die Wortschöpfung der "geringen bzw. nicht geringen Menge" ist im BtmG zu finden. Im AMG habe ich so eine Formulierung nicht gefunden.
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  #7 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 02:00
JHS JHS ist gerade online
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AW: Benzodiazepine ueber Internet bezogen

Die gibts dort auch nicht.

Und auch im BtmG gibt es für Benzos keine "geringe Menge", da sie in geringer Menge eben idR. (in den handelsüblichen Abgabeformen) nicht unter's BtmG fallen.

Das Bußgeld sollte sich im 3stelligen Bereich bewegen, man sollte aber 2 Dinge nicht außer Acht lassen:

Auch wenn es zieml. unwahrscheinlich ist, ist es möglich, dass der ZOLL oder die Polizei zur Hausdurchsuchung anrücken.

Auch nicht so super wahrscheinlich, aber auch möglich, ist ein Wink an die Fahrerlaubnisbehörde, zu prüfen, ob der Besteller in der Lage ist ein KFZ zu führen. Denn die Dinger fallen als "nicht regulär verschrieben" unter Nr. 9.3 oder 9.4. der Anlage 4 der FEV und schliessen unter den dort genannten Bedingungen die Fahreignung aus. Und die Bedingungen können durchaus überprüft werden.
__________________
cheers, JHS
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