Dies ist eine Diskussion zu Belastung durch eine Vernehmung eines anderen innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Belastung durch eine Vernehmung eines anderen ich habe mal eine allgemeine Frage! Was passiert, wenn man durch einen anderen in seiner Vernehmung mit BTM-Konsum und Handel von Marihuana belastet wird und eine Hausdurchsuchung keine Beweise liefert? Es existiert lediglich die Aussage von dieser Person! Lieben Gruß Sören |
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| AW: Belastung durch eine Vernehmung eines anderen Kann mir denn keiner was dazu sagen?! |
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| AW: Belastung durch eine Vernehmung eines anderen Wenn man absichtlich falsche Angaben gemacht hat, macht man sich strafbar.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Belastung durch eine Vernehmung eines anderen Wenn z.B. über eine Harranalyse zweifelsfrei der BTM-Konsum widerlegt werden kann, steht nur noch der Handel mit Marihuana im Raum. Wenn beide Vorwürfe von ein und derselben Person stammen, liegt es auch für die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht nahe, dass auch der zweite Vorwurf aus der Luft gegriffen ist, sofern keine weiteren Beweise/Zeugen den Verdacht des BTM-Handels erhärten. |
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| AW: Belastung durch eine Vernehmung eines anderen Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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