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Belastung durch eine Vernehmung eines anderen

Dies ist eine Diskussion zu Belastung durch eine Vernehmung eines anderen innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 08:51
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Belastung durch eine Vernehmung eines anderen

Hallo zusammen,

ich habe mal eine allgemeine Frage! Was passiert, wenn man durch einen anderen in seiner Vernehmung mit BTM-Konsum und Handel von Marihuana belastet wird und eine Hausdurchsuchung keine Beweise liefert? Es existiert lediglich die Aussage von dieser Person!

Lieben Gruß
Sören
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  #2 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 14:34
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AW: Belastung durch eine Vernehmung eines anderen

Kann mir denn keiner was dazu sagen?!
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  #3 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 16:00
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AW: Belastung durch eine Vernehmung eines anderen

Wenn man absichtlich falsche Angaben gemacht hat, macht man sich strafbar.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 16:41
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AW: Belastung durch eine Vernehmung eines anderen

Wenn z.B. über eine Harranalyse zweifelsfrei der BTM-Konsum widerlegt werden kann, steht nur noch der Handel mit Marihuana im Raum.

Wenn beide Vorwürfe von ein und derselben Person stammen, liegt es auch für die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht nahe, dass auch der zweite Vorwurf aus der Luft gegriffen ist, sofern keine weiteren Beweise/Zeugen den Verdacht des BTM-Handels erhärten.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.05.2011, 22:57
JHS JHS ist gerade online
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AW: Belastung durch eine Vernehmung eines anderen

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Hallo zusammen,

ich habe mal eine allgemeine Frage! Was passiert, wenn man durch einen anderen in seiner Vernehmung mit BTM-Konsum und Handel von Marihuana belastet wird und eine Hausdurchsuchung keine Beweise liefert? Es existiert lediglich die Aussage von dieser Person!

Lieben Gruß
Sören
Das kommt drauf an, wie glaubhaft diese Aussage ist und ob sie geeignet ist, ggf. beim Gericht keine vernünftigen Zweifel an deren Wahrheit zu hinterlassen. Das ist z.B. oft dann der Fall, wenn sich der "Aussager" durch die Aussage auch selbst belastet.
__________________
cheers, JHS
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