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Beihilfe/Mittäter Verstoß gegen BtMG

Dies ist eine Diskussion zu Beihilfe/Mittäter Verstoß gegen BtMG innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.01.2010, 08:58
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Beihilfe/Mittäter Verstoß gegen BtMG

Guten Morgen,

Mal angenommen Frau B und Herr S. waren einmal ein Paar. Herr S. fing an mit Kokain zu dealen jedoch verschwieg er dies Frau B. Frau B. bekam dies mit und trennte sich nun endgültig von Herrn S. Die darauffolgenden Telefongespräche beliefen sich lediglich auf Streitereien und darauf dass er ihr Geld schuldete.

Man erwischte Herrn S nun mit 65g Kokain+Geld. Circa 4 Wochen später wurde bei Frau B. die Wohnung durchsucht und im Altpapier eine alte Telefonrechnung gefunden von denen Herr S. wohl seine Geschäfte machte. Jedoch wurden nur die Telefonrechnung von Herrn S und die Kontoauszüge von Frau B. beschlagnahmt.
Frau B wird Mittäter oder Beihilfe bei Verstoß gegen das BtMG vorgeworfen.

Wie ist nun die Vorgehensweise und was wird Frau B (Sie hatte noch nie Kontakt mit der Justiz)schlimmstenfalls erwarten ?

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 19.01.2010, 11:37
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AW: Beihilfe/Mittäter Verstoß gegen BtMG

Nunja, nun wird es ein Ermittlungsverfahren gegen B geben in dem ermittelt wird, ob und inwieweit sie an den Geschäften von S beteiligt war.

Da das lt. Angaben von B hier ja nicht der Fall war, hat sie auch nichts "zu erwarten".
__________________
cheers, JHS
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