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bei der polizei angeschwärtzt

Dies ist eine Diskussion zu bei der polizei angeschwärtzt innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 12.01.2010, 10:26
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bei der polizei angeschwärtzt

sagen wir mal person a hat person b bei der polizei wegen thc handel gemeldet und die ermitlungen laufen drogen konten keine gefunden werden jedoch hat person a geringe menge 6 - 7 grammn die vieleicht als beweis zählen belastend were wohl auch der schriftverker wobei dort keine genauen sachen erleutert wurden aber die polizei ist ja nicht auf den kopf gefallen meine frage kann der schriftveker der online auf einer platform geführt wurde vor gericht als beweiß zählen und wen ja was wehre so eine strafe bei so einer geringen menge person b ist nicht aktenkundig
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Alt 12.01.2010, 10:49
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AW: bei der polizei angeschwärtzt

Zunächst eine kleine Anmerkung: Ihr Beitrag wäre zumindest mit Punkt nach jedem Satz eindeutig leichter zu lesen...

Zunächst kommt es darauf an, inwieweit A bei der Vernehmung entlastend vortragen kann, dass er die gefundene Menge für den Eigenbedarf bei sich hatte.

Gemäß § 29 BtMG ist zu bestrafen, wer illegale Betäubungsmittel anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie ( ohne Handel zu treiben ) einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft.

Regelmässig wird aber bei Besitz die Gefahr einer Weitergabe angenommen. Der Verdacht gegen A verhärtet sich hierbei ggf., weil B hierzu gegenüber den Ermittlungsbeamten einen Schriftverkehr anführt, wo A offenbar den Handel oder die Weitergabe mit der Droge kundgetan haben soll.

Mangels Kenntnis über den Inhalt des Schriftverkehrs kann man aber keine genaue Angabe darüber machen, ob diese Konversation den Verdacht gegen A wirklich zu erhärten vermag.

Ob dieser Schriftverkehr ein zulässiges Beweismittel vor Gericht darstellt, ist aber bei dem Sachstand das geringe Problem des A, zumal der B die nur zusätzlich zur Untermauerung seines "Anschwärz- Beweggrundes" anzuführen scheint.

Eine anwaltschaftliche Beratung und ggf. Vertretung sei dem A empfohlen.
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Alt 17.01.2010, 13:36
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AW: bei der polizei angeschwärtzt

Was den Schriftverkehr angeht,kann dieser durchaus belastend sein.
Es sei denn man kann diesen verdächtigen schriftverkehr entkräften.

Muß man sich schon überlegen,wenn man jeden tag texte schreibt wie:

Hast nocht tee?hast noch grün,hast noch was,..........wenn solche Ausführungen bei der Auslesung vorgehalten werden, geht das Gericht normal von synonymen aus,wenn unverhältnismäßig oft und verdächtig geschrieben wird...und dann heißt es..."das gericht ist der Überzeugung das...."

Und wenn einem das nicht passt kann man zum Landgericht in Berufung gehen,ganz einfach!



Nur für die 6-7g sollte es mit einen Srafbefehl zum Abgewöhnen gut gewesen sein.
Aber man wird sich wundern wie teuer aufmal die 6-7g sind


mfg
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