Dies ist eine Diskussion zu Begründeter Verdacht für HD durch I-Net Bestellung von Schlafmohn Samen innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Begründeter Verdacht für HD durch I-Net Bestellung von Schlafmohn Samen angenommen K bestellt in einem großem, bekannten Auktionshaus A bei V potente Samen des weißen Schlafmohns (aus rein Ethnobotanischen Interesse, nicht zum Anbau, dies ist allerdings natürlich nur K bekannt). Kurz darauf bekommt er die Nachricht das von A die Auktion wegen Verstoß gegen die Richtlinien entfernt wurde. K ist bekannt das es bei A gängig ist gegen geltendes Recht verstoßende Auktionen den Behörden zu melden, jedoch ist der Besitz der Samen des Schlafmohns nicht verboten und es werden täglich welche bei A (u.a. auch durch V) verkauft. Ebenfalls sind die Samen des (potenten) Schlafmohns auch zu haushaltsüblichen Zwecken (backen) in normalen Handel erhältlich. Ist es möglich das K nun eine Hausdurchsuchung zu erwarten hat da die Behörden hier evtl "Gefahr im Verzug" vermuten? Wie er in einschlägigen Foren erfuhr, scheint dies u.a. bei z.B. Samen die für den Anbau von Peyote Kakteen genutzt werden (dessen Samen allerdings auch über A zu erhalten sind) schon vorgekommen zu sein, jedoch sind diese Informationsquellen sehr fragwürdig. Edit: Hätte K die Möglichkeit einer evtl HD entgegenzuwirken, bsp, durch Abgabe des Samen und Schilderung des Falls der Polizei o.ä.? Würde mich über Antworten freuen. Geändert von Sequel (15.02.2009 um 22:45 Uhr). |
| |||
| AW: Begründeter Verdacht für HD durch I-Net Bestellung von Schlafmohn Samen nach meinem kenntnisstand ist der erwerb völlig unproblematisch. daher kann darin kein verdacht für eine straftat bestehen, es sei denn, k will die pflanzen tatsächlich sprießen lassen und "melken". aus der abgabe des gebotes auf samen kann eine solche absicht nicht abgeleitet werden. im übrigen reicht für eine durchsuchung (anders als die polizeigesetze für präventive durchsuchungen unterscheidet die stpo NICHT zwischen ds von person, sache oder wohnung) ein ganz handelsüblicher anfangsverdacht. unter dem steht man ganz schnell mal, aber nicht beim erwerb von samen. ich unterstelle, dass a lediglich in seinen agb vermerkt hat, dass der kauf untersagt ist. a dürfte in seinen agb auch den handel mit orangefarbenen produkten verbieten und solche auktionen beenden. darin allein liegt noch kein straftatverdacht. gruß, -e- |
| |||
| AW: Begründeter Verdacht für HD durch I-Net Bestellung von Schlafmohn Samen Wieso? Man hat hier tatsächliche Anhaltspunkte, die nach kriminalistischer Erfahrung die Begehung einer Straftat (Anbau von BtM) möglich erscheinen lassen. Mehr braucht es nicht, das ist schon der Anfangsverdacht. |
| |||
| AW: Begründeter Verdacht für HD durch I-Net Bestellung von Schlafmohn Samen Danke schonmal für die Antworten. @Clown Das ist der Punkt an den K wahrscheinlich erst nicht gedacht hat. Interessant fände ich aber trotzdem nocheinmal das im ersten Post gennante: "Hätte K die Möglichkeit einer evtl HD entgegenzuwirken, bsp, durch Abgabe des Samen und Schilderung des Falls der Polizei o.ä.?" |
| |||
| AW: Begründeter Verdacht für HD durch I-Net Bestellung von Schlafmohn Samen Zitat:
laut sachverhalt würde ich dies bejahen, wenn der gleiche bieter nicht nur samen, sondern auch blumenerde, pflanzlicht, dünger und ein handbuch "anbau von pflanzen in der wohnung" kaufen würde |
| |||
| AW: Begründeter Verdacht für HD durch I-Net Bestellung von Schlafmohn Samen Zitat:
Schlafmohn kann in unseren Breiten (was auch viele nicht wissen) problemlos auf Wiesen, in Gärten, sprich draussen angebaut werden. Es wächst auch fast überall noch Schlafmohn wild und zwar durchaus potenter (auch in Städten am Straßenrand etc). Das einzige wirkliche Problem was eine Opium Produktion in unseren Breiten unmöglich macht, ist das oben angesprochene "melken" der Pflanzen, da der Arbeitsaufwand schlichtweg viel zu hoch ist. Es ist absolut unrealitisch als einzelne Person mehr Btm zu gewinnen als für eine einmalige "Anwendung". Mich würde trotzdem noch einmal sehr die Beantwortung meiner im voherigen Post gestellten Frage interessieren. Und weiter noch, würde einer HD eine Observation o.ä. vorausgehen. Weil einmal angenommen K wohnt in einer Großstadt und hätte nichtmal einen eigenen Garten, in dem Fall kann ja kaum von einem großflächigem bzw überhaupt einem Anbau ausgegangen werden. K wäre vorallem deshalb nicht an einer HD interessiert, weil er in einer Wohngemeinschaft leben würde und eine HD wahrscheinlich seinen raußschmiss zur Folge hätten. Eine Folgewohnung zu finden mit so einer etwaigen Vorgeschichte wäre wahrscheinlich extremst schwierig. Dies wäre wohl der einzige Grund für K, wie gesagt, zu verstecken hätte er nichts, er wäre ansonsten ein gesetzestreuer und ansonsten bisher nicht auffälliger Bürger. |
| |||
| AW: Begründeter Verdacht für HD durch I-Net Bestellung von Schlafmohn Samen Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: Begründeter Verdacht für HD durch I-Net Bestellung von Schlafmohn Samen Zitat:
Natürlich kann es im rechtsstaatlichen Sinne sein. Es wäre ja völliger Blödsinn anzunehmen, ein Tatverdacht könne sich nur aus illegalen Handlungen selbst ergeben. Ich versteh dein Problem nicht im Ansatz, wir reden hier über einen Anfangsverdacht, und der ist bei Schlafmohnbestellern im Internet kaum zu verneinen. |
| |||
| AW: Begründeter Verdacht für HD durch I-Net Bestellung von Schlafmohn Samen hier der auszug aus dem urteil, aus dem ich meine ansicht nähre: Voraussetzung jeder Druchsuchung ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Straftat bereits begangen, nicht nur straflos vorbereitet worden ist; hierfür müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen BVerfG NJW 91, 690; StV 94, 353 wenn jemand illegal mohn anbauen möchte, gehört es zu den straflosen vorbereitungshandlungen, den samen hierfür zu kaufen. ... und weiter: Zur bloßen Ausforschung darf die Maßnahme nicht benutzt werden LG Offenburg StV 97, 626 genau dies wäre eine durchsuchung bei dem mohnsamenkäufer. laut vorliegendem sachverhalt ist er ja nocht nicht mal das, da die auktion durch den betreiber beendet wurde. doch spinnen wir mal weiter, als sei der samen tatsächlich gekauft worden: die rechtsprechnung spricht zwar davon, dass die durchsuchung beim verdächtigen lediglich die vermutung genügt, dass nach kriminalistischer erfahrung der zweck der durchsuchung erreicht wird (Frankfurt NJW 51, 165). fragt sich nun, welchen zweck die durchsuchung hätte. bislang kann nur davon ausgegangen werden, dass mohnsamen gefunden werden, denn nichts anderes ist gekauft worden. und das ist und bleibt nicht strafbar! wenn ein bürger sich völlig im einklang mit den gesetzten verhält, in dem er saatgut kauft, kann dies nicht der anfangsverdacht einer straftat sein! es heißt ja, in den 500g-packungen aus dem supermarkt wäre auch schlafmohnsamen enhalten. würde sich der "drogen-ede" nicht eher hier bedienen, als sich beim saatguterwerb erst mal einer ihm völlig unbekannten person gegenüber namentlich bekannt zu machen? ich sage, dass der staat den erwerb von mohnsamen verbieten muss, wenn er aus rein aus dieser handlung heraus einen grundrechtseingriff rechtfertigen möchte. ... nulla poena sine lege ... |
| |||
| AW: Begründeter Verdacht für HD durch I-Net Bestellung von Schlafmohn Samen Das siehst du so, hat aber nichts mit der Rechtslage in Deutschland zu tun. Auch die von dir zitierten Urteilsfetzen rechtfertigen keine andere Beurteilung. Für einen Anfangsverdacht genügt jeder tatsächlicher Anhaltspunkt, der es - nach kriminalistischer Erfahrung - möglich erscheinen lässt, dass eine Straftat begangen wurde. Nicht erforderlich ist, dass dieser tatsächliche Anhaltspunkt selbst eine Straftat ist. Aber das weigerst du dich ja zu begreifen, ich fürchte, da kann ich auch nicht weiterhelfen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Bestellung volljähriger Vertreter durch Minderjährigen | Zivilrecht - Examensvorbereitung | 01.12.2008 18:11 |
| Bestellung eines Betreuers durch Testament | Erbrecht | 10.11.2008 20:53 |
| Verdachtskündigung bei Verdacht von Versicherungsbetrug durch vorsätzliche Unfallverursachung? | Nachrichten: Steuern und Wirtschaft | 30.05.2008 11:50 |
| Hausdurchsuchung und Bestellung von Hanf-Samen | Betäubungsmittelrecht | 10.11.2007 18:31 |
| Cannabis Samen | Betäubungsmittelrecht | 15.06.2005 13:50 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios