Dies ist eine Diskussion zu Anzeige wegen Drogenbesitz, jedoch unschuldig! innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| gestern war ja die Ruhr in Love in Oberhausen. Drei Personen A, B & C gehen in einem Park hinter Büsche zum urinieren. Nachdem die Personen fertig waren wollten alle gemeinsam wieder das Gebüsch verlassen. Plötzlich kamen 2 Zivilpolizisten, die eine Drogenkontrolle machen wollten. Person A hat dann eine Tüte mit MDMA auf den Boden geworfen. Ein weiterer Zivilpolizist sagte jedoch, dass Person B das weggeworfen hat. Schließlich wurde alle durchsucht. Bei Person A wurde Marijuhana gefunden, bei Person B nichts und bei C MDMA und Amphetamine. Das Problem ist jedoch, dass B die Tüte vom Boden angehängt wurde. Person B hat gesagt, dass es nicht von ihm ist, hat A jedoch nicht verraten, da es auf dem Boden lag und er sich dachte, dass man einem dann auch nicht wegen Besitz anzeigen kann. Während dessen erfuhr B, dass A schon mehrmals wegen Drogen verklagt wurde und ihm beim nächsten mal Gefängnis droht. Dies war ein weiterer Grund Person B nicht zu verraten. Person A und B kennen sich nicht besonders gut und haben sich erst ca 2 mal gesehen. Nun meine Fragen: 1. Muss Person B nun mit einer Verurteilung rechnen? 2. Kann Person B beantragen, dass seine Fingerandrücke mit denen von dem Baggy geprüft werden? Denn er ist ja unschuldig! 3. Person B hat seine Telefonnummer angegeben. Muss er jetzt damit rechnen, dass er abgehört wird? 4. Steht die Anzeige von Person B jetzt für immer in seiner Akte? Muss er dann bei jeder Polizeikontrolle beim Auto fahren mit einem Drogentest rechnen? Oder wird das gelöscht? Ich hoffe es kann mir jemand bei der hypothetischen Problematik helfen! ![]() Danke schonmal!!! |
| |||
| AW: Anzeige wegen Drogenbesitz, jedoch unschuldig! Wenn man meint einen einschlägig vorbestraften Menschen schützen zu müssen, den man gerade zwei mal gesehen hat, dann kann einem die eigenen weiße Weste ja nicht so wichtig sein. Wieso macht man sich also Gedanken?
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Anzeige wegen Drogenbesitz, jedoch unschuldig! weil er davon ausgegangen ist, dass man ihm nichts anhängen kann. Wenn es hart auf hart kommt, dann wird er auch sagen wer das war. |
| |||
| AW: Anzeige wegen Drogenbesitz, jedoch unschuldig! Ich hoffe diese Information schockt Dich jetzt nicht, aber es kommt gerade hart auf hart!
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Anzeige wegen Drogenbesitz, jedoch unschuldig! inwiefern? kannst du meine Fragen beantworten? |
| |||
| AW: Anzeige wegen Drogenbesitz, jedoch unschuldig! Naja, Person B ist wegen Drogenbesitz dran. Wie lang genau will sie warten? Man sollte auch bedenken das der StA nach ner Verurteilung wohl nicht mehr hören will "Ey, dass war aber der A". Irgendwann wird so eine Aussagen nämlich auch tierisch unglaubwürdig und je länger man wartet, desto unglaubwürdiger wird sie. Man sollte folgendes Bedenken: Der StA kriegt ein Päckchen Drogen vorgelegt, dazu drei Leute, zwei einschlägig vorbestraft und z.T. in Drogenbesitz und einen Polizisten der sagt "Ich hab gesehen das der B die Drogen weggeworfen hat" Hmmmmm, klingt für mich nach ner sauberen Sache mit der man ne Verurteilung erreichen kann
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Anzeige wegen Drogenbesitz, jedoch unschuldig! Zitat:
Zitat:
Zitat:
Person B sollte daher schnellstmöglich einen Anwalt aufsuchen. |
| |||
| AW: Anzeige wegen Drogenbesitz, jedoch unschuldig! Danke! Wenn die Anzeige fallen gelassen wird, steht das dann trotzdem für immer in der Akte? |
| |||
| AW: Anzeige wegen Drogenbesitz, jedoch unschuldig! Nee, für immer nicht, aber für min. 5 Jahre und ja, Person B kann dann bei jeder Verkehrskontrolle mit einer Urinkontrolle rechnen. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit das es "fallen gelassen" wird, sehr gering. Soweit ich weiß ist die geplante Änderung der Einstellungsrichtlinien bzgl. § 31a BtmG in NRW noch nicht erfolgt. Das bedeutet: Keine Einstellung bei "harten Drogen" und das ist alles außer Cannabis, also auch MDMA. Wenn der Polizeibeamte aussagt, dass "es B war" sieht es schlecht aus. Außerdem: Bei A wurde doch eh Graß gefunden? Da kann er das MDMA auch zugeben. Das macht es strafrechtlich auch nicht schlimmer. Für B hingegen steht einiges auf dem Spiel: Eintrag bei der Polizei, Führerschein weg, bzw. MPU (kostet alles in allem rd. 1.000.00 ) bevor er gemacht werden darf, usw. Und wie geagt: A bringt es eh nicht, da ja ohnehin BTM bei ihm festgestellt wurden. Und die Taktik: Naja, ich warte erst mal, ob ich verurteilt werden und wenn ja, kann ich ja immer noch sagen dass es B war, geht in die Hose. 1000%ig.
__________________ cheers, JHS |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| anzeige, drogen, drogenbesitz, drogenkontrolle, mdma |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Entzug der FE wegen Drogenbesitz und pos. Schnelltest ohne Bezug zum Straßenverkehr? | Straßenverkehrsrecht | 04.10.2010 18:22 |
| fahrerflucht jedoch unschuldig | Straßenverkehrsrecht | 19.03.2010 21:46 |
| Anzeige wegen Drogenbesitzes aber unschuldig | Betäubungsmittelrecht | 07.03.2005 19:31 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios