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Anklage mit geringer Menge

Dies ist eine Diskussion zu Anklage mit geringer Menge innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 24.11.2011, 22:01
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Anklage mit geringer Menge

Hallo,

Mr. Pink ist 19 Jahre alt und wurde bei einer Straßenroutinekontrolle als Beifahrer mit 2,24g Marihuana netto (Geringe Menge) erwischt.

Er wurde bereits im Alter von 17 Jahren mit einer ebenfalls geringen Menge Marihuana erwischt, die Anklageschrift wurde jedoch fallen gelassen.

Diesmal allerdings wurde für Mr. Pink ein Hauptverfahren vor das Amtsgericht (Jugendrichter) beantragt. Darüber hinaus hat Mr. Pink eine Einladung zur Jugendgerichtshilfe bekommen.

Mr. Pink hat eine Woche Zeit um Beweiserhebung, Einwendungen sowie Zeugen für das Hauptverfahren zu beantragen.

Sollte Mr. Pink einen Anwalt konsultieren?

Welches Verhalten ist gegenüber der Jugendgerichtshilfe ratsam?

Mr. Pink hat Dreadlocks. Ist es nötig, diese zu entfernen?


Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen
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