Dies ist eine Diskussion zu Angenommen Vorladung im Ermittlungsverfahren wg Verst. gegen BTM innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Angenommen Vorladung im Ermittlungsverfahren wg Verst. gegen BTM Mal angenommen Person A erhält eine Vorladung im Ermittlungsverfahren wegen Verst. gegen das Betäubungsmittelgesetz. Es ist beabsichtigt Person A als Beschuldigten zu hören. Für Person A kam dieser Brief aus heiterem Himmel. Person A hatte noch nie Probleme bezüglich BTM. Sollte Person A zu dieser Vorladung erscheinen um sich den Sachverhalt bzw. den Vorwurf anzuhören? Oder sollte lieber gleich ein Anwalt zu Rate gezogen werden um Akteneinsicht zu erhalten? Person A konsumiert THC. Vielen Dank im Vorraus |
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| AW: Angenommen Vorladung im Ermittlungsverfahren wg Verst. gegen BTM Zitat:
Person A sollte hingehen, sich alles anhören und dann, gegebenenfalls, keine Angaben machen
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| AW: Angenommen Vorladung im Ermittlungsverfahren wg Verst. gegen BTM Hi, vielen Dank für die schnelle Antwort. Muss Person A eventuell damit rechnen, wenn Sie mit dem Auto dahinfährt, das ein Schnelltest bzw. Bluttest gemacht wird? Sollte Person A lieber zu Fuß dahingehen? Person A kann sich absolut nicht vorstellen woher das auf einmal kommt. Person A hatte bisher noch keine Probleme bezüglich BTM. Kann Person A sich einfach anhören was Sie Ihr vorzuwerfen haben und dann einfach wieder gehen? |
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| AW: Angenommen Vorladung im Ermittlungsverfahren wg Verst. gegen BTM Zitat:
Zitat:
Person sollte anstatt darüber nachzudenken ob sie läuft oder fährt evtl. mal über einen Entzug nachdenken!
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| AW: Angenommen Vorladung im Ermittlungsverfahren wg Verst. gegen BTM Hi, Person A ist bisher immer frühestens 24h nach Konsum erst wieder Auto gefahren. Mit dem Entzug hat Person A bereits bei Eintreffen des Schreibens begonnen. Trotzdem macht sich Person A sorgen. Da Person A jetzt erst seit 1 Tag nichts konsumiert hat und bis zum genannten Termin nur noch ca. 24h vergehen würden. |
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| AW: Angenommen Vorladung im Ermittlungsverfahren wg Verst. gegen BTM Zitat:
Und vorsichtshalber würde ich einfach mal nicht fahren
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| AW: Angenommen Vorladung im Ermittlungsverfahren wg Verst. gegen BTM Sollte Person A dann lieber gleich einen Anwalt konsultieren um der Vorladung nicht nachkommen zu müssen und sich so gleichzeitig eines eventuellen Tests entziehen zu können? Person A kann sich derzeit auch überhaupt nicht erklären woher und weshalb das Schreiben kommt. Da bezüglich BTM noch keine Vorfälle in der Vergangenheit Geändert von Swissy (13.06.2010 um 18:03 Uhr). Grund: Zusätzliche Informationen |
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| AW: Angenommen Vorladung im Ermittlungsverfahren wg Verst. gegen BTM Zitat:
Du kannst auch verurteilt werden, ohne eigene Angaben gemacht zu haben. Für einen Strafbefehl braucht man Deine Aussage nicht
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| AW: Angenommen Vorladung im Ermittlungsverfahren wg Verst. gegen BTM Person A ist nur "User" kein Verkäufer oder ähnliches. Auch hat Person A etwas Angst bei der Vorladung auseinandergenommen zu werden. Geht das wirklich das Person A dahingeht, seine Personalien bestätigt und dann den Vorwurf anhören und dann sagen, ok, Person A sagt dazu nichts, macht keine Aussagen und möchte einfach wieder gehen? In allen der Person A bekannten Fällen, wussten die Leute welche solche Briefe erhalten haben, wieso Sie sie erhalten. Für Person A kam dieser Brief allerdings wie aus dem nichts. Geändert von Swissy (13.06.2010 um 18:46 Uhr). Grund: Rechtschreibung korrigiert |
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| AW: Angenommen Vorladung im Ermittlungsverfahren wg Verst. gegen BTM Zitat:
__________________ Zitat:
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