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Angenommen Vorladung im Ermittlungsverfahren wg Verst. gegen BTM

Dies ist eine Diskussion zu Angenommen Vorladung im Ermittlungsverfahren wg Verst. gegen BTM innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.06.2010, 14:41
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Angenommen Vorladung im Ermittlungsverfahren wg Verst. gegen BTM

Guten Tag,

Mal angenommen Person A erhält eine Vorladung im Ermittlungsverfahren wegen Verst. gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Es ist beabsichtigt Person A als Beschuldigten zu hören.

Für Person A kam dieser Brief aus heiterem Himmel.
Person A hatte noch nie Probleme bezüglich BTM.

Sollte Person A zu dieser Vorladung erscheinen um sich den Sachverhalt bzw. den Vorwurf anzuhören?
Oder sollte lieber gleich ein Anwalt zu Rate gezogen werden um Akteneinsicht zu erhalten?

Person A konsumiert THC.

Vielen Dank im Vorraus
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  #2 (permalink)  
Alt 13.06.2010, 15:04
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AW: Angenommen Vorladung im Ermittlungsverfahren wg Verst. gegen BTM

Zitat:
Zitat von Swissy;753480
Sollte [AUTOLINK
Person[/AUTOLINK] A zu dieser Vorladung erscheinen um sich den Sachverhalt bzw. den Vorwurf anzuhören?
Oder sollte lieber gleich ein Anwalt zu Rate gezogen werden um Akteneinsicht zu erhalten?
Akteneinsicht gibt es erst wenn die polizeiliche Ermittlung abgeschlossen und die Akte beim StA ist

Person A sollte hingehen, sich alles anhören und dann, gegebenenfalls, keine Angaben machen
__________________
Zitat:
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  #3 (permalink)  
Alt 13.06.2010, 15:09
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AW: Angenommen Vorladung im Ermittlungsverfahren wg Verst. gegen BTM

Hi,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Muss Person A eventuell damit rechnen, wenn Sie mit dem Auto dahinfährt, das ein Schnelltest bzw. Bluttest gemacht wird?
Sollte Person A lieber zu Fuß dahingehen?

Person A kann sich absolut nicht vorstellen woher das auf einmal kommt. Person A hatte bisher noch keine Probleme bezüglich BTM.

Kann Person A sich einfach anhören was Sie Ihr vorzuwerfen haben und dann einfach wieder gehen?
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  #4 (permalink)  
Alt 13.06.2010, 17:02
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AW: Angenommen Vorladung im Ermittlungsverfahren wg Verst. gegen BTM

Zitat:
Zitat von Swissy Beitrag anzeigen
Kann Person A sich einfach anhören was Sie Ihr vorzuwerfen haben und dann einfach wieder gehen?
Ja, er muss nur Angaben zu seiner Person machen, sonst kann er jegliche Aussage verweigern.

Zitat:
Zitat von Swissy Beitrag anzeigen
Hi,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Muss Person A eventuell damit rechnen, wenn Sie mit dem Auto dahinfährt, das ein Schnelltest bzw. Bluttest gemacht wird?
Sollte Person A lieber zu Fuß dahingehen?
Als Schuss ins Blaue wohl eher nicht, bei Verdacht sicher schon (ohne Gewähr!)

Person sollte anstatt darüber nachzudenken ob sie läuft oder fährt evtl. mal über einen Entzug nachdenken!
__________________
Zitat:
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  #5 (permalink)  
Alt 13.06.2010, 17:28
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AW: Angenommen Vorladung im Ermittlungsverfahren wg Verst. gegen BTM

Hi,

Person A ist bisher immer frühestens 24h nach Konsum erst wieder Auto gefahren.
Mit dem Entzug hat Person A bereits bei Eintreffen des Schreibens begonnen. Trotzdem macht sich Person A sorgen. Da Person A jetzt erst seit 1 Tag nichts konsumiert hat und bis zum genannten Termin nur noch ca. 24h vergehen würden.
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  #6 (permalink)  
Alt 13.06.2010, 17:34
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AW: Angenommen Vorladung im Ermittlungsverfahren wg Verst. gegen BTM

Zitat:
Zitat von Swissy Beitrag anzeigen
Hi,

Person A ist bisher immer frühestens 24h nach Konsum erst wieder Auto gefahren.
Mit dem Entzug hat Person A bereits bei Eintreffen des Schreibens begonnen. Trotzdem macht sich Person A sorgen. Da Person A jetzt erst seit 1 Tag nichts konsumiert hat und bis zum genannten Termin nur noch ca. 24h vergehen würden.
Dann wünsche ich der fiktiven Person A mal viel Erfolg und Stärke beim Entzug!

Und vorsichtshalber würde ich einfach mal nicht fahren
__________________
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  #7 (permalink)  
Alt 13.06.2010, 17:36
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AW: Angenommen Vorladung im Ermittlungsverfahren wg Verst. gegen BTM

Sollte Person A dann lieber gleich einen Anwalt konsultieren um der Vorladung nicht nachkommen zu müssen und sich so gleichzeitig eines eventuellen Tests entziehen zu können?

Person A kann sich derzeit auch überhaupt nicht erklären woher und weshalb das Schreiben kommt. Da bezüglich BTM noch keine Vorfälle in der Vergangenheit

Geändert von Swissy (13.06.2010 um 18:03 Uhr). Grund: Zusätzliche Informationen
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  #8 (permalink)  
Alt 13.06.2010, 18:08
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AW: Angenommen Vorladung im Ermittlungsverfahren wg Verst. gegen BTM

Zitat:
Zitat von Swissy Beitrag anzeigen
Sollte Person A dann lieber gleich einen Anwalt konsultieren um der Vorladung nicht nachkommen zu müssen und sich so gleichzeitig eines eventuellen Tests entziehen zu können?
Dafür braucht Person A keinen Anwalt, einfach absagen reicht. Man ist nicht verpflichtet zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen. Das kann allerdings negativ gewertet werden (hab etwas in der Art mal von einem StA gehört, welcher meinte er kann nur mit dem arbeiten was er hat)
Du kannst auch verurteilt werden, ohne eigene Angaben gemacht zu haben. Für einen Strafbefehl braucht man Deine Aussage nicht
__________________
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  #9 (permalink)  
Alt 13.06.2010, 18:42
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AW: Angenommen Vorladung im Ermittlungsverfahren wg Verst. gegen BTM

Person A ist nur "User" kein Verkäufer oder ähnliches.
Auch hat Person A etwas Angst bei der Vorladung auseinandergenommen zu werden.
Geht das wirklich das Person A dahingeht, seine Personalien bestätigt und dann den Vorwurf anhören und dann sagen, ok, Person A sagt dazu nichts, macht keine Aussagen und möchte einfach wieder gehen?

In allen der Person A bekannten Fällen, wussten die Leute welche solche Briefe erhalten haben, wieso Sie sie erhalten.
Für Person A kam dieser Brief allerdings wie aus dem nichts.

Geändert von Swissy (13.06.2010 um 18:46 Uhr). Grund: Rechtschreibung korrigiert
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  #10 (permalink)  
Alt 13.06.2010, 20:24
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AW: Angenommen Vorladung im Ermittlungsverfahren wg Verst. gegen BTM

Zitat:
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Person A ist nur "User" kein Verkäufer oder ähnliches.
Auch hat Person A etwas Angst bei der Vorladung auseinandergenommen zu werden.
Geht das wirklich das Person A dahingeht, seine Personalien bestätigt und dann den Vorwurf anhören und dann sagen, ok, Person A sagt dazu nichts, macht keine Aussagen und möchte einfach wieder gehen?
Ja, geht! Diese Info hab ich von nem Kriminalhautpkommissar. Wie gesagt, man ist nicht verpflichtet irgendwelche Angaben zu machen. Ich hab grad ne Akte vom Staatsanwalt da, da hat der Beschuldigte keine Angaben gemacht und genau so steht das drin.
__________________
Zitat:
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