Dies ist eine Diskussion zu Angenommen ein Marihuana-Brief wird an der Deutsch-Holländischen Grenze abgefangen innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Angenommen ein Marihuana-Brief wird an der Deutsch-Holländischen Grenze abgefangen Ich habe mir grade Gedanken darüber gemacht was geschehen würde wenn ein Brief mit (einer mehr oder weniger unerheblichen Menge <5g) Marihuana beim Versuch dieses von Holland nach Deutschland zu senden von der Polizei abgefangen würde. Addresat dieses Briefes ist A, welcher dann eine Vorladung zur Polizei erhält... Absender ist Unbekannt. Was geschieht wenn A diesen Termin nicht wahrnimmt/ Wäre es ratsam für A den Termin wahrzunehmen? A ist strafrechtlich noch nie in erscheinen getreten- mit welchem Strafmaß kann A rechnen? Wird dieses Vergehen in A's Führungszeugniss zu finden sein? Gesetzt der Fall A bestreitet Absender dieses Briefs zu sein, wieviel Aufwand betreibt die Polizei um A das Absenden des Briefes zu beweisen? Speichelprobe / Handschriftvergleich (A dacht in unserem Bsp leider nicht daran den Briefkopf per Computer herzustellen) ? Allgemeiner formuliert: Wie sollte sich A nun im Hinblick auf die Vorladung und weiteren zu erwartenden Schritten seitens der Polzei verhalten? |
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| AW: Angenommen ein Marihuana-Brief wird an der Deutsch-Holländischen Grenze abgefange hihi, selbst gras geschickt und aufgeflogen. beim nächsten mal handschuhe anziehen und gedruckten brief verwenden :-) absender nicht vergessen dann fällts nicht so auf. aber mal im ernst, wenn man sagt, dass man damit nichts zu tun hat werden die zuständigen behörden bei der geringen menge bestimmt keinen großen aufriss machen. glaube ich zumindest, wissen tue ich es nicht. ich würde zur vernehmung bei der polizei gehen und behaupten das mir meine kumpels immer solche streiche spielen. wie gesagt, nur ne laienmeinung gruß fistator |
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| Die Polizei ist nix doff ! |
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| AW: Angenommen ein Marihuana-Brief wird an der Deutsch-Holländischen Grenze abgefange nee, das nicht. aber soviel zeit und steuergelder verschwenden wenn hinterher nichts bei rumkommt? ich glaub es nicht. wie wollen sie es ihm denn beweisen. und ein schwerverbrecher ist man ja bei sowas nicht gleich. aber wie gesagt, nur meine meinung. |
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| AW: Angenommen ein Marihuana-Brief wird an der Deutsch-Holländischen Grenze abgefange Zitat:
Grundsätzlich ist es ratsam einer Vorladung zur Polizei nur mit Rechtsanwalt im Schlepptau nachzukommen. Einmal gemachte Aussagen lassen sich im Nachhinein nicht mehr revidieren! Bei dieser geringen Menge wird das Verfahren wohl beim ersten Mal eingestellt werden. Sollte allerdings nochmals Post mit diesem Inhalt auffallen, dann kommt man wohl um eine umfangreiche Ermittlung seitens der Staatsanwaltschaft nicht herum, inkl. Verhör und Vorladung etc. |
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