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Anbau von >10 Pflanzen im Schlafzimmer

Dies ist eine Diskussion zu Anbau von >10 Pflanzen im Schlafzimmer innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 18.11.2006, 08:27
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Question Anbau von >10 Pflanzen im Schlafzimmer

Nehmen wir an, ein etwa 30 jähriger arbeitsloser Konsument möchte in seinem Schlafzimmer Cannabis anbauen, weil er nicht die astronomisch hohen Preise der Dealer bezahlen will.

Dafür lässt er sich einen Schrank aus Holzplatten bauen mit 2m^2 Fläche. Ausser einer 400W Natriumdampflampe baut er einen Aktivkohlefilter und ein Belüftungssystem ein.

Durch einen dummen Zufall gibt es bei ihm eine Hausdurchsuchung und die Beamten finden
etwas mehr als 10 Pflanzen vor. Ausserdem eine 30g Pesola Waage und Zip Lock Bags in verschiedenen Formen und Grössen.
Während die Beamten in euphorischer Erwartungsfreude in seinem stinkigen Müll wühlen, finden sie ausserdem zahlreiche Joint Stummel, die auf täglichen Konsum hinweisen.

Welche Strafe hat der Konsument zu erwarten?

Kann ihm ohne weitere Beweise aufgrund des vorhandenseins einer mechanischen 30g Waage und Zip Bags unterstellt werden er würde Handel betreiben?

Wie würde die Strafe aussehen, wenn er zugibt einem anderen 30 jährigen Konsumenten, der die Anlage mitfinanziert hat, die hälfte der Ernte abgeben zu wollen?

Wie würde die Strafe aussehen, wenn er zugibt, ab&zu guten Freunden (alle schon länger volljährig) einen Kleinigkeit geschenkt zu haben?

Wie würde die Strafe aussehen, wenn der Züchter nicht arbeitslos ist, sondern als Angestellter ca. 600€ im Monat verdient und nebenbei als Gewerbetreibender 1-2000€ zusätzlich verdient? Also wie hoch wäre die Strafe bei einem Einkommen um die 2000-2500€ monatlich?

Beide Personen hatten schon einmal Ärger mit dem Staat wegen BTM besitz, wurden jedoch noch nie verurteilt (Verfahren sofort oder nach Berufung(?) eingestellt).
Der arbeitslose Züchter ist in langjähriger Behandlung durch einen Psychiater und bekommt regelmässig Medikamente die bei ihm Kopfschmerzen verursachen. Nach eigenen Angaben hilft ihm der Hanf gegen die Nebenwirkungen der ihm verschriebenen Medikamente.
Der Berufstätige Züchter raucht das nicht ausschliesslich aus medizinischen Gründen (Stressabbau), sondern auch mal einfach weil er Lust darauf hat und danach besser Online Killerspiele zocken kann.

Wie sähe die Strafe aus, wenn beide Personen zugeben, die Zucht gemeinschaftlich geplant und ausgeführt zu haben? Würde die Strafe aufgeteilt werden, oder würden beide einzeln für die Tat bestraft werden?

Können bei einer Hausdurchsuchung in der es nicht um Computerkriminalität geht die PC's der Züchter beschlagnahmt werden? z.B. weil man davon ausgeht, dass dort Homegrow Anleitungen gespeichert sind, was den PC zum "Tatwerkzeug" macht? Und kann man zusätzlich dafür bestraft werden, dass man den Beamten nicht die kryptographischen Schlüssel zur Verfügung stellt, die zum einsehen der gespeicherten Daten der PC's notwendig sind?

Das ist natürlich nur ein rein fiktiver Fall, ich kenne natürlich keine realen Personen, die so ein bösartiges, teuflisches, islamistisches Kraut wie Hanf rauchen oder anbauen wollen oder gar terroristische Killerspiele spielen und ihre Festplatten verschlüsseln wie Schwerverbrecher. Die sind alle rein imaginär :P
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"Erst wenn Sie dafür sorgen, dass mir nicht mehr in den Vorgarten gepisst wird. Bei Legalisierung würde das nurnoch schlimmer..."
Zitat: User Goldbart
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Alt 18.11.2006, 08:56
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AW: Anbau von >10 Pflanzen im Schlafzimmer

Hallo

Also hört sich alles ganz schön kompliziert an.
Ich bin kein Experte sondern hatte leider auch schon einige Bekannte die damit zu tun hatten.
Als erstes sieht es natürlich für den Staat aus nach handel!!
Wagge, Beutel, Pflanzen und Stoff!!!
Aber der Staat hat Dir nachzuweisen, das die x Person einen handel betreibt!!
Was mit dem Anbau ist weis ich nicht, aber legal ist es natürlich auch nicht, aber ab welcher Menge kann ich auch nicht sagen, also wichtig ist natürlich eigenbedarf!!! Ist lange nicht so schlimm wie Handel!!! Aber wichtig ist natürlich, ob die Polizi noch mehr Infos hat, Aussagen oder so und das kann nur durch Akteneinsicht festgestellt werden, besser vieleicht einen RA aufzusuchen, würde ich so machen!!
Naja, viel Glück

Grüße Fishbone008
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  #3 (permalink)  
Alt 18.11.2006, 09:35
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AW: Anbau von >10 Pflanzen im Schlafzimmer

klar, dass es nicht legal ist. mich würde aber die ungefähre strafe interessieren die man dafür bekommt.
wenn es keine beweise für handel gibt.

dass ein konsument waage und beutel zuhause hat ist ja auch nicht so ungewöhnlich. aber kann mir vorstellen, dass die justiz da einfach sagt "waage und beutel ist automatisch handel, da braucht man gar nicht mehr darüber zu diskutieren. das ist ein böses kraut!". ungerechtigkeit ist ja nicht wirklich ungewöhnlich bei unserer justiz.
das sieht man ja schon an der tatsache, dass man für cannabisbesitz bestraft wird, für den besitz von alkohol (der nachweisbar schlimmere auswirkungen haben kann) aber nicht. es ist vollkommen normal bei uns, dass ungerechte urteile ausgesprochen werden und der name der römischen göttin der gerechtigkeit für zweifelhafte handlungen gegen die menschlichkeit missbraucht wird.

ich kenne tatsächlich keinen, der hanf anbaut oder deswegen ärger mit der polizei hat. also werde ich wohl kaum kostenpflichtig einen rechtsanwalt fragen. aber vielleicht lerne ich jemanden kennen, der das in zukunft tun möchte. den möchte ich natürlich belehren, dass sein handeln eine straftat darstellt. und mit welcher strafe er zu rechnen hat.
schliesslich möchte ich nicht, dass meine mitmenschen im knast landen, obwohl sie keiner person schaden zufügen.

ich möchte den menschen mitteilen können, was es sie "kostet", wenn sie wegen anbau von 10 pflanzen angeklagt werden. ihre freiheit? ihre kraft (sozialstunden) oder ihr geld? und ob man die kosten unter 2 personen aufteilen kann, oder ob es dann im endeffekt doppelt so teuer wird.

die frage ist, ob der geringere preis pro gramm immer noch geringer ist, wenn man die kosten für eine strafe hinzurechnet. oder ob man da nicht doch besser weiterhin indirekt die mafia unterstützt, indem man von anderen dealern kauft.
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Zitat: User Goldbart
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Alt 18.11.2006, 10:08
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Unhappy AW: Anbau von >10 Pflanzen im Schlafzimmer

Hi

Naja Fakt ist Anbau verboten, Waage und ne Menge Tüten weißt auf Verkauf hinn, oder Wiegt die X Person sich seine Joints selber ab und verpackt sich seinen Stoff portionsweise???
Aber wichtig ist einfach, der Handel muß nachgewiesen werden und das ist mit Tüten und Waage nicht aso einfach machbar, Wenn Person X eine Menge Eigenkonsum hat sind 10 Pflanzen damit ohne weíteres zu rechtfertigen, denke ich. Wie gesagt solange die weiteren Ermittlungen, keinen Verkauf beweisen, dürfte nur illegaler Anbau und Besitz strafbar sein!!
Nichts für ungut für Person XXXXXXX

Grüße
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Alt 18.11.2006, 10:44
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AW: Anbau von >10 Pflanzen im Schlafzimmer

Bezgl. des Handel treibens fehlt meiner Meinung nach noch ein Abnehmer als Zeuge. Eine Schenkung fällt nicht unter Handel treiben aber unter "abgibt" iSv § 29 I Nr. 1 BtMG.

Wie lange baut die Person X an?

Bei meinem letzten Praktikum im AG hatte ich einen ähnlichen Fall, Täter baut Cannabis im Schlafzimmerschrank an zum Eigenkonsum. Nach der Trennung von seiner Freundin (die auch konsumierte) sagte diese bei der Polizei aus, sie hätte von ihm gekauft, aber dies konnte nicht nachgewiesen werden.

Der Täter baute seit ca. einem Jahr an und bekamm eine Haftstrafe von 9 Monaten auf Bewährung!
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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  #6 (permalink)  
Alt 18.11.2006, 11:15
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AW: Anbau von >10 Pflanzen im Schlafzimmer

Zitat:
Zitat von fishbone008
Hi

Naja Fakt ist Anbau verboten, Waage und ne Menge Tüten weißt auf Verkauf hinn, oder Wiegt die X Person sich seine Joints selber ab und verpackt sich seinen Stoff portionsweise???

vielleicht hat person X einfach nicht genügend vertrauen manche dealer, so dass sie ihnen nicht glauben kann wenn die sagen "hier hast 5g für 25€"? da holt man sich eine waage und weiss genau ob man verarscht wurde oder nicht. dann muss die person wohl mühsam einen neuen dealer finden (in dem alter ist das gar nicht mehr so leicht, für jugendliche die noch zur schule gehen ist sowas z.B. viel einfacher), aber wenigstens wird sie nicht mehr betrogen. rechtlich gegen betrüger zur wehr setzen kann man sich ja leider bei sowas nicht. da man selbst dann kriminalisiert wird.

und die tüten braucht die person wohl um das geerntete material luftdicht zu verpacken. der angenehme geschmack (wenn das material richtig fermentiert wurde) und geruch bleiben so länger erhalten.
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Zitat: User Goldbart
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  #7 (permalink)  
Alt 18.11.2006, 12:17
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AW: Anbau von >10 Pflanzen im Schlafzimmer

Hallo
Aber wenn Person X eine Waage braucht um seine " Drogeneinkäufe zu wiegen" bekommt Peron X auch noch ärger wegen Drogeneinkauf, aber besser Einkauf für Eigenbadarf als Handel!!!!!!!!

Grüße
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  #8 (permalink)  
Alt 19.11.2006, 07:16
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AW: Anbau von >10 Pflanzen im Schlafzimmer

also wäre es wohl besser für person X zu verschweigen, wieso er eine waage hat.
welche auswirkungen hätte es auf die höhe der strafe, wenn die person grundsätzlich schweigt?
kann dann immer noch eine bewährungsstrafe dabei herauskommen, oder ist der richter dann so
sauer über die mangelnde kooperation, dass er die person gleich in den knast steckt?

und welchen unterschied macht es, ob die person angibt seit 1 jahr anzubauen oder seit 5 jahren?
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Zitat: User Goldbart
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