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Allgemeiner Verstoß mit BTMG

Dies ist eine Diskussion zu Allgemeiner Verstoß mit BTMG innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 27.05.2011, 18:03
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Allgemeiner Verstoß mit BTMG

Person A hat im Zeitraum vom Oktober bis Dezember vergangen Jahres 3 mal Marihuana bei Person B erworben.
Person B wurde im Januar "hochgenommen" und hat eine Anzeige wegen Handel mit BTMG in nicht geringen Mengen bekommen.
Person B wurde uch schon länger abgehört ( Das Handy ), was Person A nun zum Verhängnis wurde und dadurch auch Post im März von der Polizei bekommen hat.
3 maliger Erwerb wurde aus den Telefonaten rausgehört und mit Verdacht auf mehrmaligen Erwerb
Person A bekam eine Anzeige wegen Allgemeinen Verstoss mit Tatort von Person B und hat sofort den Anwalt eingeschaltet der Akteneinsicht beantragt hat.
Person A musste dann zur Polizeidienstlichen Erkennung und hatte Schriftverkehr mit Polizei und Staatsanwaltschaft und gab schriftlich an, das er den Vorwurf zugibt.
Kurz darauf kam Post von der Staatsanwaltschaft, das, dass Verfahren eingestellt worden ist.
Person A war glücklich aus der Sache raus zu sein und freute sich.

Zwischenzeitlich hat Person A aber nachdem Person B hochgenommen wurde woanders Marihuana und Amphetamin erworben. (Person C)
Person C wurde direkt nach eintreffen des ersten Briefes bei Person A ebenfalls hochgenommen.
Was heißen soll, Person A den Brief erst bekommen hat, als Person C auch von der Polizei hochgenommen wurde.

[ Nicht denken das der Brief kam und Person A trotzdem weitergemacht hat. ]

Nun kam jetzt im Mai bei Person A erneut ein Brief und diesmal wegen "Allgemeiner Verstoss mit Marihuana und Amphetamin"
Dieses mal ist der Tatort von Person C, was heißen soll das das eine nichts mit dem anderen zu tun hat.
Dieses mal sind auch nur Sms vorhanden, keine Gespräche.

Person A hat aber direkt nach dem ersten Brief aufgehört mit dem ganzen Mist.



Was erwartet Person A nun dieses mal, kann er wieder davon ausgehen das es fallen gelassen wird oder wird es diesmal ernster.?



Es ist ja nicht so das er nach dem ersten Brief weitergemacht hat sondern der erste Brief erst ca. 4 Monate nach dem Tatzeitpunkt eintraf.

Was heißen soll Person A hat von Oktober bis März Marihuana konsumiert, im ersten Brief war es ein Nebenverfahren von Person B der dann im März erst kam worauf hin Person A direkt aufgehört hat und nun im Mai kommt das Nebenverfahren von Person C wo der Tatzeitpunkt Februar bis März war.


EDIT: Spielt sich in Niedersachsen ab.

Geändert von Enrage (27.05.2011 um 18:45 Uhr).
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Alt 27.05.2011, 21:03
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AW: Allgemeiner Verstoß mit BTMG

Wenn ich es richtig verstanden habe, lagen die Tatzeitpunkte der 2ten Sache also vor März, richtig? Wobei ich gleich sagen muß, dass das in diesem Fall so gut wie egal ist, da das erste Verfahren eingestellt wurde. Interessant, bzw. relevant wäre es, wenn in der ersten Sache eine Verurteilung erfolgt wäre, da dann eine -rabattierte- Gesamtstrafe aus beiden Sachen zu bilden wäre. Aber selbst das wäre natürlich "teurer" gworden, als es durch die Einstellung im Fall 1 wurde/wird, d.h. A muß sich jetzt nicht "ärgern", dass Fall 1 eingestellt wurde

Zitat:
Was erwartet Person A nun dieses mal, kann er wieder davon ausgehen das es fallen gelassen wird oder wird es diesmal ernster.?
Mal eine Frage vorab: Nach welcher Vorschrift wurde denn die erste Sache eingestellt? Nach § 31a BtmG, oder nach einer anderen?

Niedersachsen hat neben Bremen und Berlin mit die großzügigste Einstellungsregelung hinsichtlich § 31a BtmG in ganz Deutschland, das ist also schon mal ganz gut. Insoweit es ausschliesslich um Cannabis ginge (und dann am Besten auch um nicht mehr als 6g pro Einzelkauf) könnte man wohl wiederum von einer Einstellung ausgehen. Problem hier ist, dass auch Speed im Spiel ist. Zwar können auch geringe Mengen Speed in NDS eingestellt werden, aber diesbezügl. gibt es keine "Soll-Regelung" in NDS, wie bei Cannbis bis zu 6g.
  • Um was für Mengen geht es denn im Fall 2?
  • Hat A im Fall 2 schon Angaben zur Sache gemacht, bzw. beabsichtigt er das?
  • Wie sieht es mit sonstigen Vorstrafen/Vorbelastungen aus, außer diesen 2 Sachen (auch ggf. Sachen, die nicht zum Bereich BTM gehören)?

Im Fall 2 ist in jedem Fall auch ein Hauptverfahren denkbar anstelle einer Einstellung. Läßt sich so nicht vorhersagen. Kommt wie gesagt auch auf die vorgeworfenen Mengen und Anzahl der Einzeltaten an.

Wenn A über eine Fahrerlaubnis verfügt, ist zieml. sicher damit zu rechnen, dass es diesbezügl. zu Maßnahmen seitens der Führerscheinstelle kommt (allein schon wg. des Speeds), denn bei "harten Drogen" (das ist aus FEB-Sicht alles außer Cannabis) versteht man da keinen Spaß.
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cheers, JHS
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Alt 28.05.2011, 03:53
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AW: Allgemeiner Verstoß mit BTMG

Die Mengen, die Person A erworben hat waren alle ziemlich gering.
Bei Marihuana sowie dem Speed.
Vorstrafen keine bzw. polizeilich aufgefallen bis auf die erste Sache und Angaben hat er nicht gemacht.
Im Besitz einer FE ist Person A ebenfalls nicht , dennoch volljährig.
Sind da andere folgen möglich?
1 Jahr Sperre ? etc.

Bei der ersten Sache war es der Paragraph.


EDIT: Was Person A ziemlich wundert, das die Polizei direkt bei ihm angerufen hat auf dem Handy mit unterdrückter Nummer und ihm da von dem neuen Verfahren erzählt hat.
Dabei boten sie ihm an ein Termin zu vereinbaren wo Person A sich äußern könne was Person A aber ablehnte.
Daraufhin kam als Antwort das der Fall zur Staatsanwaltschaft geschickt wird und man von den dann Post erhalten würde wobei es warscheinlich auch eingestellt werden würde.
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Alt 29.05.2011, 00:34
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AW: Allgemeiner Verstoß mit BTMG

Zitat:
Die Mengen, die Person A erworben hat waren alle ziemlich gering.
Das ist ja nun eine sehr schwammige Angabe. Es muß ja konkret was vorgeworfen werden?! Also im Zeitraum X bis Y soundsoviel Taten á soundsoviel Gramm

Wenn er 3 mal 0.5g gekauft hat, ist eine Einstellung nicht unwahrscheinlich. Wenn er 25 mal 5g gekauft ist, ist sie unwahrscheinlich.

FOlgen für den FS gibt es so erst mal keine, allenfalls (aber auch nicht sicher) dann, wenn A mal einen machen will in näherer Zukunft.

Zitat:
dennoch volljährig.
Nur volljährig (also 18) oder auch schon 21 (oder älter)?
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cheers, JHS
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  #5 (permalink)  
Alt 29.05.2011, 01:14
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AW: Allgemeiner Verstoß mit BTMG

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
Das ist ja nun eine sehr schwammige Angabe. Es muß ja konkret was vorgeworfen werden?! Also im Zeitraum X bis Y soundsoviel Taten á soundsoviel Gramm

Wenn er 3 mal 0.5g gekauft hat, ist eine Einstellung nicht unwahrscheinlich. Wenn er 25 mal 5g gekauft ist, ist sie unwahrscheinlich.

FOlgen für den FS gibt es so erst mal keine, allenfalls (aber auch nicht sicher) dann, wenn A mal einen machen will in näherer Zukunft.



Nur volljährig (also 18) oder auch schon 21 (oder älter)?
Person A ist 18 und die Mengen haben nie mehr als 2g überschritten und das nicht öfters als 5-6 mal

Jeddoch ist Person A immernoch über den Anruf auf sein Handy (siehe ein Post vorher) verwundert.
Ist dies überhaupt rechtens?
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  #6 (permalink)  
Alt 29.05.2011, 14:32
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AW: Allgemeiner Verstoß mit BTMG

Zitat:
Ist dies überhaupt rechtens?
Ja

Zitat:
Person A ist 18
Dann kommt auch eine Einstellung nach Jugendrecht in Frage [§§ 45, 47 JGG] und/oder die Erteilung von Weisungen nach § 10 JGG, z.B. soziale Arbeitsstunden oder der Besuch von Therapiesitzungen einer Drogenberatungsstelle.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.05.2011, 18:15
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AW: Allgemeiner Verstoß mit BTMG

Wie sollte sich Person A den nun Verhalten.
Bei seinem ersten Fall bekam er ja Post von der Polizei und hat den Anwalt gleich eingeschaltet.Und die hat es dann ja zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet und dann kam nach zugeben der Tat die Einstellung des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft.
Im aktuellen Fall hat Person A ja nur einen Anruf bekommen und sonst nichts, außer die Aussage das es zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird.

Geändert von Enrage (29.05.2011 um 19:35 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 30.05.2011, 12:03
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AW: Allgemeiner Verstoß mit BTMG

Dann muß er abwarten, was die Staatsanwaltschaft nun aus der Sache macht. Entweder Einstellung oder Anklage. Und je nachdem, was von beidem kommt, muß man sich dann überlegen, wie man darauf reagiert. Das geht aber halt erst, wenn die Entscheidung der StA da ist.
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cheers, JHS
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  #9 (permalink)  
Alt 30.05.2011, 16:30
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AW: Allgemeiner Verstoß mit BTMG

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
Dann muß er abwarten, was die Staatsanwaltschaft nun aus der Sache macht. Entweder Einstellung oder Anklage. Und je nachdem, was von beidem kommt, muß man sich dann überlegen, wie man darauf reagiert. Das geht aber halt erst, wenn die Entscheidung der StA da ist.
Einstellung ist ja klar, aber wenn die Anklage erheben, wie sieht das dann aus?
Kommt dann da erst was schriftliches wo Person A sich noch Äußern kann oder kommt direkt der Termin, wann die Anklage ist, bzw hat man dann noch Zeit zu reagieren mit Anwalt etc. oder ist es dann zu spät wenn Post von der StA kommt und die Anklage 1-2 Wochen später ist?
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  #10 (permalink)  
Alt 30.05.2011, 20:41
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Es kommt erst mal eine Anklageschrift mit der Post. Der eigentl. Gerichtstermin ist dann erst einige Wochen, ggf. sogar Monate, später. Man hat also genug Zeit um einen Anwalt aufzusuchen.
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