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Allgemeine Frage zum Btm-Verstoß (Marihuana-Besitz)

Dies ist eine Diskussion zu Allgemeine Frage zum Btm-Verstoß (Marihuana-Besitz) innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.07.2010, 12:42
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Unhappy Allgemeine Frage zum Btm-Verstoß (Marihuana-Besitz)

Guten Tag,

mal angenommen jemand (22 Jahre) wurde mit weniger als 0,2 Gramm Marihuana von der Polizei aufgegriffen, hat den Besitz gleich zugegeben, "kooperiert" und musste dann mit auf die Wache dem typischen Prozedere entsprechend nochmal durchsuchen, Personalien, ...

Mit was wäre zu rechnen?
Leider kenne sich dieser eine jene nicht besonders in der Rechtswelt aus, hätte aber eine Zusage für ein Auslandssemester in den USA und bekäme nun Angst, dass da irgendwas in Akten geschrieben werden könnte und damit das Visum in Gefahr kommen würde.

Die Chancen, dass die Anklage fallen gelassen wird stünden vermutlich gar nicht so schlecht - aber wäre dieser eine jene dann vorbestraft oder in irgendeiner Art aktenkundig? Leider fehlt es diesem einen jenen echt an Rechtswissen und wäre über eine Hilfe sehr dankbar!

Vielen Dank schonmal
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Alt 21.07.2010, 18:36
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AW: Allgemeine Frage zum Btm-Verstoß (Marihuana-Besitz)

das kommt unter anderem an, in welchen bundesland es war denn jedes bundesland hat verschiedene "minimal" grenzen für den eigenbesitz/eigenbedarf und wenn es in der tolleranz ist, wird es fallen gelassen!
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  #3 (permalink)  
Alt 21.07.2010, 22:19
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AW: Allgemeine Frage zum Btm-Verstoß (Marihuana-Besitz)

Baden Württemberg :/
Kommt das eigentlich auch irgendwie an Zulassungsstellen oder so? Also angenommen dieser eine jene würde noch den Motorradführerschein machen wollen -> gibts da Probleme?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.07.2010, 23:54
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AW: Allgemeine Frage zum Btm-Verstoß (Marihuana-Besitz)

Liste mit den mengangaben bei wiki

zum anderen anliegen kenne ich mich zu wenig aus, drum kann ich da nicht weiter helfen.

Geändert von exetex (22.07.2010 um 00:01 Uhr). Grund: Das kann ich so nicht stehen lassen!
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  #5 (permalink)  
Alt 22.07.2010, 14:23
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AW: Allgemeine Frage zum Btm-Verstoß (Marihuana-Besitz)

Tjaoh da ist eine 6 in Klammern :/ also (6) -> beim Rest stehen Zahlen dran ohne Klammern :]
Der jenige hätte ja unter 0,2g gehabt ... also entweder die Klammern heißen "Wie das Land Lust hat" oder es gibt keine "Geringe Menge" mehr :|
Wie auch immer -> angenommen die Anzeige wird fallen gelassen, kann das sich eventuell auf kommende Führerscheine auswirken? Dass man z.B. Motorrad nichtmehr machen kann oder irgendwas bzw. nur gegen MPU oder dergleichen?
Ich glaube derjenige hat langsam echt genug draus gelernt langsam reichts echt!
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