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Alkohol und polizei

Dies ist eine Diskussion zu Alkohol und polizei innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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Alt 18.04.2010, 11:46
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Alkohol und polizei

Hey bin neu hier im forum und wollte mal was fragen
Wenn man zb auf ein spielplatz oder so alkohol trinkt und die polizei kommt und nimmt ein mit obwohl man nich betrunken ist.
Und paar wochen später kommt dann die rechnung zb 45 euro, für die fahrt zur dienstelle würde es dann was bringen wenn man sich schriftlich zum sachverhalt äusern würde?
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Alt 18.04.2010, 12:00
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AW: Alkohol und polizei

Stand da vielleicht ein Schildchen auf dem Spielplatz, das den Aufenthalt älterer Personen oder den Konsum von Alkohol verbietet?

Wie alt waren denn die Zecher?
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Alt 18.04.2010, 12:04
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AW: Alkohol und polizei

Ja ein schild könnte da gestanden haben und der typ der mitgenommen wurde ist 18
aber auch wenn da so ein schild gesttanden hätte hätten die ein doch einfach weggschicken können und nicht gleich mitnehmen.
Und als der junge dann zu den polizisten gesagt hat "ja alta" hat der polizist den jungen auch an die haare gezogen und in die rippen geboxt.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.04.2010, 12:14
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AW: Alkohol und polizei

Das klingt irgendwie nicht sonderlich glaubwürdig. Dieser Umstand und die geile Rechtschreibung lassen vermuten, der TE trinkt oft mal einen übern Durst
Aber sowas is ja legitim....

Vll. gibt es ja für den Platz eine Polizeiverfügung, welche das Lagern untersagt. Daraufhin wurde dann ein Platzverweis ausgesprochen, welcher dann mit Zwang durchgesetz wurde. Die Informationen sind aber auch ein wenig mau...


BTW Lagern: Da gabs doch als Letztes diese Entscheidung vom VGH Mannheim zu...
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  #5 (permalink)  
Alt 18.04.2010, 12:15
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AW: Alkohol und polizei

Zitat:
Zitat von T-Kay
Ja ein schild könnte da gestanden haben und der typ der mitgenommen wurde ist 18
http://www.alphabetisierung.de/

Zitat:
Zitat von T-Kay
aber auch wenn da so ein schild gesttanden hätte hätten die ein doch einfach weggschicken können und nicht gleich mitnehmen.
Hätten sie machen können. Haben sie nicht erst einmal einen Platzverweis ausgesprochen und die Personalien aufgenommen wegen der OWi-Anzeige? Hatten die 18-Jährigen ihre Papiere dabei?
Zitat:
Zitat von T-Kay
Und als der junge dann zu den polizisten gesagt hat "ja alta" hat der polizist den jungen auch an die haare gezogen und in die rippen geboxt.
Na, das hätte er nicht machen sollen. Man kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Dann wird auch der Polizist aussagen, was denn so alles gesagt wurde und passiert ist. Da wäre ich auch gespannt.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.04.2010, 12:17
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AW: Alkohol und polizei

die 2 leute die dort alkohol getrunken haben wollten grade gehen.
aber der 18 jährige hat jetzt einen breif bekommen und er soll 45euro bezahlen.Und in den breif steht das man sich innerhalb eine woche zum sachverhalt äusern kann und ich wollte wissen ob das was bringen würde.

Ja der 18 jährige hatte sein ausweis dabei und gezeigt.
Der andere war 17 und wat zu der zeit nicht mehr auf dein spielplatz. aber er is danach wiedergekommen aber der wurde nicht mitgenommen und nicht nach personalien gefragt.
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  #7 (permalink)  
Alt 18.04.2010, 12:22
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AW: Alkohol und polizei

Bei der Anwendung der Gewalt durch die Beamten kann es sich durchaus um ein legitimes Mittel des unmittelbaren Zwangs gehandelt haben. Das geht aus dem Sachverhalt nicht hervor.

@T-Kay: Was wird denn der Person vorgeworfen? Oder handelt es sich bei dem Betrag um angefallene Kosten?
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  #8 (permalink)  
Alt 18.04.2010, 12:24
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AW: Alkohol und polizei

auf den breif steht : Sie wurden aus gefahrenabwehrenden gründen von der polizei in gewahrsam genommen.
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Alt 18.04.2010, 12:36
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AW: Alkohol und polizei

Also Kostendingens gegen den Polizeipflichtigen.
Wenn man mehr zu dem Sachverhalt wüsste, dann wäre eine Aussage was zu machen ist zu treffen- so leider nicht.
Wäre zunächst wirklich mal die Frage, was genau passiert ist. Ok, ein Platzverweis ist erstmal anzunehmen. Ob hieraus (und sicherlich auch aus den pubertären Gelaber) ein Mitnehmen zur Wache die richtige Ermessensentscheidung war, kann man eben nicht sagen.
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  #10 (permalink)  
Alt 18.04.2010, 12:39
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AW: Alkohol und polizei

okay dann werd ich dass hierbei belassen trotzdem danke
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