Dies ist eine Diskussion zu Alkohol und polizei innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Alkohol und polizei Wenn man zb auf ein spielplatz oder so alkohol trinkt und die polizei kommt und nimmt ein mit obwohl man nich betrunken ist. Und paar wochen später kommt dann die rechnung zb 45 euro, für die fahrt zur dienstelle würde es dann was bringen wenn man sich schriftlich zum sachverhalt äusern würde? |
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| AW: Alkohol und polizei Stand da vielleicht ein Schildchen auf dem Spielplatz, das den Aufenthalt älterer Personen oder den Konsum von Alkohol verbietet? Wie alt waren denn die Zecher?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Alkohol und polizei Ja ein schild könnte da gestanden haben und der typ der mitgenommen wurde ist 18 aber auch wenn da so ein schild gesttanden hätte hätten die ein doch einfach weggschicken können und nicht gleich mitnehmen. Und als der junge dann zu den polizisten gesagt hat "ja alta" hat der polizist den jungen auch an die haare gezogen und in die rippen geboxt. |
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| AW: Alkohol und polizei Das klingt irgendwie nicht sonderlich glaubwürdig. Dieser Umstand und die geile Rechtschreibung lassen vermuten, der TE trinkt oft mal einen übern Durst ![]() Aber sowas is ja legitim.... Vll. gibt es ja für den Platz eine Polizeiverfügung, welche das Lagern untersagt. Daraufhin wurde dann ein Platzverweis ausgesprochen, welcher dann mit Zwang durchgesetz wurde. Die Informationen sind aber auch ein wenig mau... BTW Lagern: Da gabs doch als Letztes diese Entscheidung vom VGH Mannheim zu... |
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| AW: Alkohol und polizei Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Alkohol und polizei die 2 leute die dort alkohol getrunken haben wollten grade gehen. aber der 18 jährige hat jetzt einen breif bekommen und er soll 45euro bezahlen.Und in den breif steht das man sich innerhalb eine woche zum sachverhalt äusern kann und ich wollte wissen ob das was bringen würde. Ja der 18 jährige hatte sein ausweis dabei und gezeigt. Der andere war 17 und wat zu der zeit nicht mehr auf dein spielplatz. aber er is danach wiedergekommen aber der wurde nicht mitgenommen und nicht nach personalien gefragt. |
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| AW: Alkohol und polizei Bei der Anwendung der Gewalt durch die Beamten kann es sich durchaus um ein legitimes Mittel des unmittelbaren Zwangs gehandelt haben. Das geht aus dem Sachverhalt nicht hervor. @T-Kay: Was wird denn der Person vorgeworfen? Oder handelt es sich bei dem Betrag um angefallene Kosten? |
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| AW: Alkohol und polizei auf den breif steht : Sie wurden aus gefahrenabwehrenden gründen von der polizei in gewahrsam genommen. |
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| AW: Alkohol und polizei Also Kostendingens gegen den Polizeipflichtigen. Wenn man mehr zu dem Sachverhalt wüsste, dann wäre eine Aussage was zu machen ist zu treffen- so leider nicht. Wäre zunächst wirklich mal die Frage, was genau passiert ist. Ok, ein Platzverweis ist erstmal anzunehmen. Ob hieraus (und sicherlich auch aus den pubertären Gelaber) ein Mitnehmen zur Wache die richtige Ermessensentscheidung war, kann man eben nicht sagen. |
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