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Alkohol am Steuer, Unfall, Versicherung

Dies ist eine Diskussion zu Alkohol am Steuer, Unfall, Versicherung innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 04:11
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Exclamation Alkohol am Steuer, Unfall, Versicherung

Hallo an alle!

Eine Person A (19 Jahre) hat unter Alkoholeinfluss (2,1 Promille) in der Probezeit einen Unfall gebaut (Sachschaden). Die Versicherung hat bezahlt, will nun aber das Geld zurück (7500 Euro), da Alkohol im Spiel war. Ein Gerichtsverfahren wurde gegen A eingeleitet. Nun hat A aber kein Geld und möchte zum WS 2012 studieren (finanziert mit Bafög + ca 100 Euro/ Monat von den Eltern).

Darf A in diesem Fall studieren oder wird er/ sie gezwungen Sozialstunden zu machen bzw. sich eine Arbeit zu suchen um die Schulden zu bezahlen. Oder könnte A eventuell die Schulden nach abgeschlossenem Studium abbezahlen? Werden in diesem Fall Zinsen angerechnet? Wie sieht es mit Privatinsolvenz aus?
Was wäre die beste Möglichkeit für A, trotz Studienanfang, die Schulden loszuwerden?

Danke schonmal im Vorraus!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 12:16
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AW: Alkohol am Steuer, Unfall, Versicherung

Die Versicherung kann einen Titel gegen A erwirken, und somit das Geld für den Schaden bis zu 30 Jahre nach dem Unfall einfordern. (Zivilrecht) Zinsen werden mWn noch obendrauf kommen.
Das Gerichtsverfahren wird sich auf den strafrechtlichen Teil beziehen, sprich Fahren mit Alk während der Probezeit, evtl noch Personenschaden(?). Die daraus resultierende Strafe wird A trotz Studium abbauen müssen.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 19:00
khm khm ist offline
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AW: Alkohol am Steuer, Unfall, Versicherung

Erstmal danke für die schnelle Antwort!

Das Gerichtsverfahren zum strafrechtlichen Teil hat A schon hinter sich (900 Euro Geldstrafe + 1 Jahr Führerscheinentzug). Die Geldstrafe wurde bezahlt. Personenschaden gab es (zum Glück) keinen.
Du schreibst: "Zinsen werden mWn noch obendrauf kommen."
Was bedeutet mWn?

LG
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  #4 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 19:55
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AW: Alkohol am Steuer, Unfall, Versicherung

mWn = meines Wissens nach
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  #5 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 20:35
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AW: Alkohol am Steuer, Unfall, Versicherung

Weisst du ungefähr wie hoch der Zinssatz sein wird?
Werden die Zinsen pro Monat oder pro Jahr angerechnet?

LG
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  #6 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 21:34
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AW: Alkohol am Steuer, Unfall, Versicherung

Müßten 5,12% sein, also 5% über Basiszinssatz. Bei 7500,00 € (dabei handelt es sich übrigens wohl nicht um die reale Schadenshöhe sondern um den 1,5fachen sog. Regressbetrag) wären das also 384,00 € pro Jahr + Verfahrenskosten (Titulierungskosten) + Vollstreckungskosten (also z.B. Kosten für Offenbarungseid, Gerichtsvollzieher usw.)

Zitat:
Was wäre die beste Möglichkeit für A, trotz Studienanfang, die Schulden loszuwerden?
Wie wäre es mit zahlen???? wenn man dann später Geld verdient.

Zitat:
Wie sieht es mit Privatinsolvenz aus?
Klar, grad mal 1 Jahr volljährig und dann mit Karacho in die Privatinsolvenz. Leute, Leute... Wie wäre es denn mal damit zu dem Scheiß zu stehen, den man gebaut hat? Das man im Insoverfahren idR. keinen Mietvertrag, keinen Handyvertrag usw. bekommt, nichts auf Raten kaufen kann und evtl. auch nur schwer ein eigenes Konto bekommt, ist aber schon klar?!

Ob das Insoverfahren überhaupt mögich ist (bzw. die Restschuldbefreiung), kommt darauf an, ob wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Trunkenheit verurteilt wurde und was die 2. Obliegenheitsverletzung (die es bei 7500,00 Regress geben muß) war. Ich tippe mal auf Fahrerflucht. Da die nur vorsätzlich begangen werden kann, fällt der Regress dafür keinesfalls in die Restschuldbefreiung beim Insoverfahren.

Außerdem besteht im Insoverfahren gesteigerte Arbeitspflicht. § 295 InsO. Der Treuhänder wird da also kaum mitspielen, wenn man meint man müsse studieren statt zu arbeiten und den pfändbaren Teil seiner Einkünfte abgeben.
__________________
cheers, JHS
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  #7 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 22:38
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AW: Alkohol am Steuer, Unfall, Versicherung

Zitat:
dabei handelt es sich übrigens wohl nicht um die reale Schadenshöhe sondern um den 1,5fachen sog. Regressbetrag
Habe ich das richtig verstanden: Wenn A nicht versichert wäre, wäre er/ sie billiger davongekommen?
Fällt Fahrerflucht nicht ins Strafrecht? Dann hat das die Versicherung doch nicht zu interessieren. Oder irre ich mich?
Ich dachte die Schauen nur auf den entstandenen Sachschaden.
Zitat:
Das man im Insoverfahren idR. keinen Mietvertrag, keinen Handyvertrag usw. bekommt, nichts auf Raten kaufen kann und evtl. auch nur schwer ein eigenes Konto bekommt, ist aber schon klar?!

Ob das Insoverfahren überhaupt mögich ist (bzw. die Restschuldbefreiung), kommt darauf an, ob wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Trunkenheit verurteilt wurde und was die 2. Obliegenheitsverletzung (die es bei 7500,00 Regress geben muß) war. Ich tippe mal auf Fahrerflucht. Da die nur vorsätzlich begangen werden kann, fällt der Regress dafür keinesfalls in die Restschuldbefreiung beim Insoverfahren.

Außerdem besteht im Insoverfahren gesteigerte Arbeitspflicht. § 295 InsO. Der Treuhänder wird da also kaum mitspielen, wenn man meint man müsse studieren statt zu arbeiten und den pfändbaren Teil seiner Einkünfte abgeben.
Das mit der Privatinsolvenz steht nun außer Frage

Zitat:
Wie wäre es mit zahlen???? wenn man dann später Geld verdient.
Ist schon klar. Ich dachte halt nur, dass sie A zwingen sich sofort eine Arbeit zu suchen um die Schulden gleich bezahlen zu können.

LG
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  #8 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 22:52
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AW: Alkohol am Steuer, Unfall, Versicherung

Zitat:
Habe ich das richtig verstanden: Wenn A nicht versichert wäre, wäre er/ sie billiger davongekommen?
Nein, teurer. Die Versicherung muß z.B. einen Schaden von 30.000 € regulieren, kann aber vom Versicherungsnehmer nur Regress in Höhe von 5000,00 € fordern (bei 1 Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall - hier die Trunkenheitsfahrt). Tritt eine weitere Obliegenheitsverletzung (nach dem Versicherungsfall - z.B. Fahrerflucht) hinzu, kann sich der Regress bis auf 7.500,00 (im Extremfall 10.000,00 €) erhöhen. Ist hier recht ausführlich erklärt:
http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de...ent_02_03.html

Zitat:
Fällt Fahrerflucht nicht ins Strafrecht? Dann hat das die Versicherung doch nicht zu interessieren. Oder irre ich mich?
Die Trunkenheitsfahrt fällt auch ins Strafrecht. Beides ist jedoch (auch) eine sog. Obliegenheitsverletzung aus dem Versicherungsverhältnis (s.o.) und daher auch dafür relevant.

Zitat:
Ist schon klar. Ich dachte halt nur, dass sie A zwingen sich sofort eine Arbeit zu suchen um die Schulden gleich bezahlen zu können.
Nein, außerhalb des Insoverfahrens (dort wie gesagt in Form von § 295 InsO) gibt es dafür keine Handhabe.
__________________
cheers, JHS
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  #9 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 22:57
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AW: Alkohol am Steuer, Unfall, Versicherung

Zitat:
Zitat von khm Beitrag anzeigen
Habe ich das richtig verstanden: Wenn A nicht versichert wäre, wäre er/ sie billiger davongekommen?
Oder teurer. Kommt auf die Schadenhöhe an, steht aber auch nicht zur Debatte, da die KH-Vers. eine Pflichtversicherung ist.

Zitat:
Zitat von khm Beitrag anzeigen
Fällt Fahrerflucht nicht ins Strafrecht? Dann hat das die Versicherung doch nicht zu interessieren. Oder irre ich mich?
Da irrt er.

Zitat:
Zitat von khm Beitrag anzeigen
Das mit der Privatinsolvenz steht nun außer Frage
Das ist beruhigend.

Zitat:
Zitat von khm Beitrag anzeigen
Ist schon klar. Ich dachte halt nur, dass sie A zwingen sich sofort eine Arbeit zu suchen um die Schulden gleich bezahlen zu können.
Das können Sie wahrscheinlich nicht wirklich, sofern A es die nächsten Jahre gut aushalten kann sich der Zahlung immer wieder zu erwehren.

Andere Idee: Der A ist erst 19, könnte also möglicherweise noch ein Jahr mit dem Studienbeginn warten, in diesem Jahr arbeiten, die Schulden abtragen und in dieser Zeit versuchen alle Auflagen zu erfüllen um seinen Führerschein wieder zu erlangen - das wird ja auch nicht ganz billig.

Und sollte diese Idee keinen Anklang finden - nicht denken, dass diese Schulden verschwinden; die Versicherungen sind bei diesen Regressen nicht dafür bekannt sie unter den Tisch fallen zu lassen.
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  #10 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 23:13
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AW: Alkohol am Steuer, Unfall, Versicherung

Zitat:
Oder teurer. Kommt auf die Schadenhöhe an,
Es kann nur teurer werden. Sollte der tatsächliche Schaden geringer sein, als die max. Regressforderungsmöglichkeit (also hier 7.500) wäre die tatsächliche Schadenshöhe die Obergrenze der Regressforderung (sagt ja schon der Name: "Regress" =Rückgriff). Wäre also z.B. ein Schaden von 3.000 € entstanden, könnte die Versicherung auch nur diese 3.000 € fordern. Hier ist also ein Schaden von 7.500 oder darüber entstanden.
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alkohol am steuer, regressansprüche, sachschaden, unfall, versicherung

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