Dies ist eine Diskussion zu Alkohol am Steuer, Unfall, Versicherung innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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![]() Eine Person A (19 Jahre) hat unter Alkoholeinfluss (2,1 Promille) in der Probezeit einen Unfall gebaut (Sachschaden). Die Versicherung hat bezahlt, will nun aber das Geld zurück (7500 Euro), da Alkohol im Spiel war. Ein Gerichtsverfahren wurde gegen A eingeleitet. Nun hat A aber kein Geld und möchte zum WS 2012 studieren (finanziert mit Bafög + ca 100 Euro/ Monat von den Eltern). Darf A in diesem Fall studieren oder wird er/ sie gezwungen Sozialstunden zu machen bzw. sich eine Arbeit zu suchen um die Schulden zu bezahlen. Oder könnte A eventuell die Schulden nach abgeschlossenem Studium abbezahlen? Werden in diesem Fall Zinsen angerechnet? Wie sieht es mit Privatinsolvenz aus? Was wäre die beste Möglichkeit für A, trotz Studienanfang, die Schulden loszuwerden? Danke schonmal im Vorraus!!! |
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| AW: Alkohol am Steuer, Unfall, Versicherung Die Versicherung kann einen Titel gegen A erwirken, und somit das Geld für den Schaden bis zu 30 Jahre nach dem Unfall einfordern. (Zivilrecht) Zinsen werden mWn noch obendrauf kommen. Das Gerichtsverfahren wird sich auf den strafrechtlichen Teil beziehen, sprich Fahren mit Alk während der Probezeit, evtl noch Personenschaden(?). Die daraus resultierende Strafe wird A trotz Studium abbauen müssen. |
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| AW: Alkohol am Steuer, Unfall, Versicherung Erstmal danke für die schnelle Antwort! ![]() Das Gerichtsverfahren zum strafrechtlichen Teil hat A schon hinter sich (900 Euro Geldstrafe + 1 Jahr Führerscheinentzug). Die Geldstrafe wurde bezahlt. Personenschaden gab es (zum Glück) keinen. Du schreibst: "Zinsen werden mWn noch obendrauf kommen." Was bedeutet mWn? LG |
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| AW: Alkohol am Steuer, Unfall, Versicherung mWn = meines Wissens nach |
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| AW: Alkohol am Steuer, Unfall, Versicherung Weisst du ungefähr wie hoch der Zinssatz sein wird? Werden die Zinsen pro Monat oder pro Jahr angerechnet? LG |
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| AW: Alkohol am Steuer, Unfall, Versicherung Müßten 5,12% sein, also 5% über Basiszinssatz. Bei 7500,00 € (dabei handelt es sich übrigens wohl nicht um die reale Schadenshöhe sondern um den 1,5fachen sog. Regressbetrag) wären das also 384,00 € pro Jahr + Verfahrenskosten (Titulierungskosten) + Vollstreckungskosten (also z.B. Kosten für Offenbarungseid, Gerichtsvollzieher usw.) Zitat:
Zitat:
Leute, Leute... Wie wäre es denn mal damit zu dem Scheiß zu stehen, den man gebaut hat? Das man im Insoverfahren idR. keinen Mietvertrag, keinen Handyvertrag usw. bekommt, nichts auf Raten kaufen kann und evtl. auch nur schwer ein eigenes Konto bekommt, ist aber schon klar?!Ob das Insoverfahren überhaupt mögich ist (bzw. die Restschuldbefreiung), kommt darauf an, ob wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Trunkenheit verurteilt wurde und was die 2. Obliegenheitsverletzung (die es bei 7500,00 Regress geben muß) war. Ich tippe mal auf Fahrerflucht. Da die nur vorsätzlich begangen werden kann, fällt der Regress dafür keinesfalls in die Restschuldbefreiung beim Insoverfahren. Außerdem besteht im Insoverfahren gesteigerte Arbeitspflicht. § 295 InsO. Der Treuhänder wird da also kaum mitspielen, wenn man meint man müsse studieren statt zu arbeiten und den pfändbaren Teil seiner Einkünfte abgeben.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Alkohol am Steuer, Unfall, Versicherung Zitat:
Fällt Fahrerflucht nicht ins Strafrecht? Dann hat das die Versicherung doch nicht zu interessieren. Oder irre ich mich? Ich dachte die Schauen nur auf den entstandenen Sachschaden. Zitat:
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LG |
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| AW: Alkohol am Steuer, Unfall, Versicherung Zitat:
http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de...ent_02_03.html Zitat:
Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Alkohol am Steuer, Unfall, Versicherung Zitat:
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Zitat:
Andere Idee: Der A ist erst 19, könnte also möglicherweise noch ein Jahr mit dem Studienbeginn warten, in diesem Jahr arbeiten, die Schulden abtragen und in dieser Zeit versuchen alle Auflagen zu erfüllen um seinen Führerschein wieder zu erlangen - das wird ja auch nicht ganz billig. Und sollte diese Idee keinen Anklang finden - nicht denken, dass diese Schulden verschwinden; die Versicherungen sind bei diesen Regressen nicht dafür bekannt sie unter den Tisch fallen zu lassen. |
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| AW: Alkohol am Steuer, Unfall, Versicherung Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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| alkohol am steuer, regressansprüche, sachschaden, unfall, versicherung |
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