Dies ist eine Diskussion zu Äußerung Erwerb und Zubereitung innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| Äußerung Erwerb und Zubereitung heute habe ich mir einen ungewöhnlichen Fall für euch ausgedacht: Angenommen Person A bekommt einen Brief von der Polizei, indem ihm der Erwerb und die Zubereitung von Cannabis vorgeworfen wird. Ist gibt keine Beweise in diesem Sinne, jedoch gibt es eine Aussage des Dealers B, der mit (vermutlich) größeren Mengen erwischt wurde und jetzt sicherlich vom § 31 BtMG profitieren möchte. Um die Sache noch verzwickter zu machen, nehmen wir an, das keine Menge Cannabis genannt wurde, sondern nur ein langer Zeitraum (über ein Jahr), indem der Beschuldigte A beim Dealer B gekauft haben soll. Wie soll sich A verhalten, wenn er Kunde beim Dealer B war, jedoch nicht im gesamt genannten Zeitraum? Ab der Hälfte des genannten Zeitraums hat A aufgehört zu Kiffen, und hat bis heute auch nicht wieder damit angefangen hat (Blut- und Urintests wären 100% negativ) Nehmen wir erschwerend hinzu, das Person A vor über 10 Jahren schon einmal wegen BtMG gefasst wurde (Aber nichts großartiges) Sollte diese Person A eine Aussage machen? Wenn ja, zugeben (nehmen wir an, es handelt sich immer um geringe Mengen zum Eigengebrauch, jedoch über ein halbes Jahr hinweg) oder abstreiten, da ja dann Aussage gegen Aussage steht. Oder besser gar nicht reagieren? (wobei dies ja schon ein kleines Schuldeingeständnis ist, oder?) |
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