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Achtung, Kontrolle! Kabel eins

Dies ist eine Diskussion zu Achtung, Kontrolle! Kabel eins innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.02.2009, 07:57
Boardneuling
 
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Question Achtung, Kontrolle! Kabel eins

Moin,

eine kurze Verständisfrage, gestern habe ich in dieser tollen Sendung zwei Polizisten gesehen die hinter der deutsch-holländischen Grenze auf Verbrecherjagt gingen.

Sie hielten zwei Personen an und fragen nach BtM und die Personen verneinten. Weiter fragte er ob sie in Holland Drogen konsumiert hätten. Der eine bejate, sie hätten im Coffeeshop einen Joint geraucht.

Daraufhin erläuterte der Polizist das es Straftat wäre und er mitkommen müße.

Was sollte das für eine Straftat sein?

MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 06.02.2009, 11:37
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AW: Achtung, Kontrolle! Kabel eins

also klassisches Bildungsfernsehen ...
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  #3 (permalink)  
Alt 06.02.2009, 17:58
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AW: Achtung, Kontrolle! Kabel eins

Zitat:
Zitat von yellowman
Die Polizei hat in diesem Fall Richtig gehandelt denn wenn man Deutscher ist darf man auch
nicht in Holland legal konsumieren ausser man ist Niederländer bzw man wohnt als Deutscher in den Niederlanden . Denn wenn man als Deutscher etwas Kosumiert in einem Coffeshop in den Niederlanden dann hat man auch logischer Weise etwas besessen und dies ist laut Deutschen
BTMG ja verboten . Daher kann ich nur jeden anraten wenn man da drüben schon konsumiert niemals
der Polizei in Deutschland Angaben zur Sache zu machen also das man in so einem Shop war und etwas
konsumiert hat auch wenn man nichts mit nimmt von da drüben und nur kosumiert hat .
Sondern man war im Urlaub wegen der Schönen blonden Mädels da drüben .
Du redest völligen Schwachsinn. Ich empfehle dir eine gute Dosis Strafanwendungsrecht.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.02.2009, 19:17
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AW: Achtung, Kontrolle! Kabel eins

Zitat:
Zitat von potatoefritz
(BZR)
Wie soll denn im BZR dokumentiert werden, dass jemand berauscht zu Fuß geht?
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  #5 (permalink)  
Alt 06.02.2009, 20:59
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AW: Achtung, Kontrolle! Kabel eins

Auch ich sehe das so, dass der Konsum allein nicht strafbar ist, sondern nur der Besitz, ich denke, zu bestrafen wäre aber eine evtl. Verkehrsteilnahme unter BTM, ich weiß ja nicht, wer den die Polizisten gefragt haben, den Fahrer oder den Beifahrer... waren die überhaupt mit dem Auto unterwegs? Hab diese Sendung erst einmal so im Vorbeischnippen stückchenweise gesehen...
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  #6 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 14:14
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AW: Achtung, Kontrolle! Kabel eins

also ich sehe da keine straftat im sachverhalt. selbst wenn sie auto gefahren wären, würde das nur eine ordnungswidrigkeit darstelle und keine straftat.

hier in d wird das noch so "gedreht", dass der konsum den verdacht zum erwerb bzw. besitz begründet. der erwerb und / oder besitz im coffeeshop / nl ist dort nicht strafbar und kann somit hier in d nicht verfolgt werden.
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  #7 (permalink)  
Alt 09.02.2009, 12:36
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AW: Achtung, Kontrolle! Kabel eins

Zitat:
Zitat von potatoefritz
So wie Einträge immer ins BZR gelangen: Anzeige, Ermittlungsverfahren, Strafbefehl/Urteil, Eintrag

Gegen welches Strafgesetz verstößt, wer berauscht zu Fuß geht?
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  #8 (permalink)  
Alt 09.02.2009, 19:12
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AW: Achtung, Kontrolle! Kabel eins

@beneq:

im sachverhalt steht nichts von ausfallerscheinungen, die eine fahruntüchtigkeit vermuten lassen würden. eine absolute fahruntüchtigkeit wie beim alkohol, bei der keine ausfälle nachgewiesen werden müssen, gibt es bei drogen nicht.
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  #9 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 13:42
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AW: Achtung, Kontrolle! Kabel eins

Hallo,
ist schon ein Weilchen her, die beiden Herrschaften kamen nicht mit dem Auto, sondern waren zu Fuß unterwegs gewesen. Von einem Auto war nix zu sehen.
Es schien so, als verliefe die "Grenze" durch einen Ort. Da sind sie halt zu Fuß rüber und wieder zurück.
Auch die Polizisten hatten ihren Bus etwas verdeckt in einer Seitenstraße abgestellt und waren zu Fuß unterwegs. Sie warteten bis die Beiden auf Ihrer Höhe waren und griffen zu.
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