Dies ist eine Diskussion zu §35 BtMG wann wir er abgelehnt / bewilligt ? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| §35 BtMG wann wir er abgelehnt / bewilligt ? wir der §35 in einem solchen Fall idR abgelehnt oder bewilligt: 2007 1te Verurteilung wegen erwerbs von BTM zu 1 Jahr auf 4 Jahre Bewährung (Auflage Therapie - erfüllt) 2009 2te Verurteilung wegen erwerbs von BTM zu 1 Jahr auf 3 Jahre Bewährung (erneut Auflage zur Therapie - erfüllt) 2009 Anhörung wegen der 1ten Verurteilung: Bewährungszeit auf 5 Jahre Verlängert 2011/03 Anhörung wegen Bewährungsverstoßes (positiver UK) - erneut auflage zur Therapie 2011/05 Antritt der Therapie 2011/07 Therapie ist wegen Rückfall beendet worden 2011/08 3te Verurteilung wegen erwerbs von BTMG zu 4 Monaten dieses mal ohne Bewährung 2011/09 Widerruf der offenen Bewährungen 2011/10 Haftbefehl in allen 3 Verurteilungen 2011/11 Strafantritt der ersten Haftstrafe (4 Monate) 1) Zu velchen Zeitpunkt muss der §35 beantragt werden, damit alle Einzelstrafen mit ausgesetzt werden? Widerruf/Haftbefel/Strafantritt 2) Welche Grundlagen gelten für die Bewilligung/Ablehnung des $35 BtMG 3) Wie stehen die Chancen, als mehrfacher Bewährungsversager einen $35 zu bekommen wenn a) ein Arbeitsplatz b) eine Wohung c) ein cleanes Umfeld d) bereitschaft zur Therapie e) eine günstige Prognose aus den zwei abgeschlossenen Therapien vorhanden ist? 4.1) In wie weit spielt die Anhörung von 2011/03 eine Rolle, in der ja eine erneute Therapie bewilligt wurde? Die Therapie wurde aber wegen Rückfall beendet. 4.2) Kann der Richter der ersten Instanz, der dem Verurteilten ja bereits 2011/03 eine Therapie zur Auflage gemacht hat, die der nicht erfüllt hat, die Zustimmung zum §35 verweigern? Danke für eure Hilfe... |
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| AW: §35 BtMG wann wir er abgelehnt / bewilligt ?
__________________ cheers, JHS |
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| bewährungswiderruf, haftaussetzung, §35btmg |
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