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§31 eingestellt--trotzdem eintrag?

Dies ist eine Diskussion zu §31 eingestellt--trotzdem eintrag? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 15:56
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§31 eingestellt--trotzdem eintrag?

hallo,
Person a wurde mit einem Freund beim Rauchen eines Joints in der Öffentlichkeit(an einem See) erwischt.Die beiden hatten nur den Joint bei,keinerlei Reste o.ä..Bei der Durchsuchung von Person a ist (wie bei jedem) der Führerschein u Fahrzeugpapiere gesichtet wurden.Daraufhin meinte der Beamte,trotz des geringen Vergehens des Konsums,das Person a von der Führerscheinstelle hören würde und evtl auch zur Mpu muß.
Person a hat noch nie Vergehen im Straßenverkehr begangen und schon garkeine Btm Vergehen.
das Verfahren ist natürlich eingestellt oder bzw. nie aufgenommen wurden laut Brief.Bundesland ist Niedersachsen.Person a hat sein dem Vorfall ntürlich nicht mehr THC konsumiert(ca.4 wochen her)

Hat Person a noch mit Post von der Führerscheinstelle zu rechnen nur weil er ein Führerschein besitzt?Wie lange dauert es in etwa bis die sich melden?Bekommt Person a da Probleme mit der Nachweisbarkeit bei gelegentlichem Konsum(seit 4 Wochen kein Konsum)?

wäre über hilfreiche Antworten zu Person a dankbar!

Geändert von Marwin79 (10.09.2010 um 16:37 Uhr). Grund: nicht forengerecht
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  #2 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 17:04
V.I.P.
 
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AW: §31 eingestellt--trotzdem eintrag?

Zitat:
würde mich über fachliche antworten freuen.
kriegst du bestimmt. aber nur wenn du vorher nochmal deinen breitrag den regeln hier anpasst. klicke dazu einfach auf "ändern" und lese die rote fettschrift. es dürfen nur fiktive fälle hier bestprochen werden... du machst das schon.
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