Dies ist eine Diskussion zu a hat über internet gbl gekauft, gegen verkäufer ermittlungen, a mitschuldig innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| mal angenommen a ist 16, kauft über eine internet seite gbl, welches dort scheinbar legal angeboten wird und bekommt 1,5 monate soäter einen brief, dass gegen den online verkäufer ermittlungen laufen und man als ein käufer erkannt wurde. a soll einen kleinen fragebogen (befindet sich das gbl noch in ihrem besitz, was haben sie damit vorgehabt,...,.) zurückschicken. Was hat a zu erwarten? Wird sein Handy/computer/Konto überwacht? Hat er einen Drogentest zu erwarten? Geändert von Murksa (21.01.2006 um 13:34 Uhr). |
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| bitte helft a.... |
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| AW: a hat über internet gbl gekauft, gegen verkäufer ermittlungen, a mitschuldig Was gbl ist, weiss ich nicht, vermutlich irgendeine BTM-Geschichte. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Die Polizei hat die Liste der Käufer und arbeitet diese ab. Es wird eine Strafanzeige wegen BTM-Verstoss geben. Da A 16 Jahre alt war, wird er nach Jugendstrafrecht verurteilt. Mit anderen Worten, es wird nicht viel dabei herauskommen. Das Schlimmste wird vermutlich die Eintragung im Bundeszentralregister sein, die einer späteren Beamten-Laufbahn hinderlich sein könnte.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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