Dies ist eine Diskussion zu § 28 BtmG Richterlicher Beschluss zur Blutentnahme bzw Urinabgabe innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| folgender fiktiver Sachverhalt: Vor 5 Monaten wurde Person A wegen Handel mit Betäubungsmittel festgenommen (U-Haft) Person B konsumiert gelegentlich am WE oder auf Partys Cannabis und war vor 7 Monaten 3-4 mal wegen 1-2 g Gras bei ihm danach nie wieder. Vor 3 Monaten wurde bei Person B eine Hausdurchsuchung vorgenommen bei der B nicht zu Hause war nur B`s Frau. Es wurde nichts gefunden ! B erhielt eine Vorladung bei der Kripo wegen des Verdachts gegen das BtmG § 28 verstoßen zu haben, ihm wird der Erwerb in min. 5 Fällen anlässlich vorher vereinbarter Treffs bei Person A vorgeworfen. Tatsache ist das B bei A ,bevor er sich auf den weg machte um sein Weed zu holen, angerufen hat, aber nie konkrete Fragen stellte, sondern nur fragte "wie es aus sieht" B sagte die Vorladung Tel. bei der Kripo ab. Kurze Zeit später riefen die ihn zurück und meineten, er müsse kommen um Erkennungsdienstlich behandelt zu werden. Falls B nicht erscheint so wird er Zwangsweise vorgeführt. B folgte der " Einladung" und wurde Erkennungsdienstlich behandelt. Was B nicht wusste ist, das die Kripo zwischenzeitlich einen Richterlichen Beschluss zur Abgabe einer Urin bzw.Blutprobe beim zuständigen Amtsgericht erwirkt hat und diesen auch gleich in die Tat umsetzen wollte. B weigerte sich eine Urinprobe abzugeben , daraufhin wurde ihm ein Blutentnahme angedroht, notfalls mit Gewalt und dessen Kosten B ebendfalls zu Tragen hat. B lenkte ein und gab darauf hin Urin ab. (leider) Des weieteren machte B von seinem Ausageverweigerungsrecht gebrauch und verweigerte jegliche Aussage mit dem Zusatz das Die Anschuldigungen gegen ihn nicht der Wahrheit entsprechen. Anmerkungen: B ist noch nie Strafrechtlich in Erscheinung getreten, hat Frau, Kind und nen guten Job. Frage 1. Kann B mit Einstellung des Verfahrens rechnen?auch wenn die Urinprobe positiv auf THC getestet wird? ( letzter Konsum von Cannabis 9 Tage zuvor) Frage 2. Muss B sich ernsthafte Gedanken un seinen Führerschein machen? |
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