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Alt 02.02.2012, 12:51
TomRohwer TomRohwer ist offline
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AW: Vernehmung wegen Verstoß gegen das BTMG

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
für die finanzen des notleidenden anwalts, zweifellos. oder auch, wenn man christian wulff heiße.
Man kann sich natürlich auch aus Geiz eine blutige Nase holen. Sicher.

Ein Strafverfahren ohne Rechtsanwalt abzuwickeln überlässt man dann doch besser erfahrenen Berufskriminellen.

Ach nee - die kämen ja nie auf so eine dusselige Idee.

Sogar Rechtsanwälte verteidigen sich üblicherweise nicht selbst. "Wer sich selbst verteidigt, hat einen Idioten zum Mandanten", heißt es so schön.
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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