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Alt 14.05.2009, 00:32
2much 2much ist offline
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AW: 1,5 g Cannabis in Bayern: Strafbefehl angemessen? Lohnt Einspruch?

Zitat:
Zitat von stinglikeabee
Person wurde vor 7 Jahren mit ebenfalls geringer Menge erwischt, jedoch wurde das damals fallengelassen. Evtl. ein Urteil unter Berücksichtigung der Geschichte von damals?
Es gab also nur einen Strafbefehl und keine Gerichtsverhandlung. Bei 1,5 g hätte der Fall aber selbst in Bayern eingestellt werden müssen (bzw können). Allerdings ist es sehr fraglich, ob es lohnt, sich dagegen zu wehren. Der zurückliegende Fall dürfte m. W. längst nicht mehr berücksichtigt werden. Aber da bin ich wirklich kein Fachmann.
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