Hallo zusammen,
nehmen wir an, eine
Person wird mit 1,5g Marihuana in Bayern erwischt und es kommt zum Strafbefehl. Darin wird eine Geldstrafe erlassen: 15 Tagessätze zu 60,- Euro, 900 Euro insgesamt.
Meine Frage:
Erfolgt ein Strafbefehl im
Ermessen des Richters und wenn ja, welche Spielräume hat er - die Toleranzgrenze in Bayern liegt doch über 1,5g.
Ist diese Geldstrafe generell gerechtfertigt? und in der Höhe von 900 Euro bei dieser Menge? Person wurde vor 7 Jahren mit ebenfalls geringer Menge erwischt, jedoch wurde das damals fallengelassen. Evtl. ein
Urteil unter Berücksichtigung der Geschichte von damals?
Sollte die Person Einspruch einlegen? Mit welchen Argumenten hat die Person Erfolgsaussichten auf Minderung der Strafe ("Gelegenheitskonsument") ? Sollte ein Einspruch via
Rechtsanwalt gestellt werden um "seriöser" zu erscheinen?
Vielen Dank im Voraus und Grüße aus dem schönen Bayernlande!