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Alt 08.01.2009, 18:41
klartext klartext ist offline
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AW: Cannabis als Medizin und Menschenrecht, Menschenwürde, menschlich rechtliche Prob

Zitat:
Zitat von aXXL
Nachfolgend ein eher grundsätzlicher Beitrag zum Thema "Drogen".
Wie gewünscht, werde ich den Namen des Autors hier nicht nennen, bestätige jedoch gerne, dass der Beitrag urheberrechtlich für die öffentliche Diskussion freigegeben ist und der Name des Verfassers über PN bei mir erfragbar ist : ...

...........
...
Hallo aXXL,

zuerst einmal wünsche ich Ihnen ein gutes neues Jahr und viel Erfolg bei Ihren Bemühungen.

Der Beitrag stellt meines Erachtens zurecht fest, dass die Prohibitionspolitik, wie sie bisher stattgefunden hat, offensichtlich das Gegenteil erreicht hat von dem, was die geäußerte Zielsetzung war. Weiterhin halte ich die Vorstellung für nicht ganz abwegig, dass es eigentlich nicht das Ziel ist, eine Verbreitung von Drogen zu verhindern bis hin zur 'drogenfreien' Gesellschaft, sondern durch die Verbotssituation die Preise künstlich hoch zu halten, wodurch den eigentlichen Drahtziehern in diesem Geschäft größtmögliche Profite garantiert werden und parallel dazu eine Möglichkeit geschaffen wird, weitgehende Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen in einer Gesellschaft zu legitimieren.
Auf der internationalen Bühne ergeben sich dadurch weiterhin Möglichkeiten, die Einmischung in die inneren Angelegenheiten meist armer Drittweltländer zu legitimieren sowie inoffizielle Transaktionen und Kapitalbeschaffung (s.Iran-Kontra-Affäre) zu erleichtern.

Sicher ist es gerechtfertigt, darüber nachzudenken, ob strafrechtliche Prohibition völlig abgeschafft werden sollte, da der Einzelne in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat selbst über den Grad und das Maß seiner Abstinenz zu entscheiden hat, solange es nicht durch die damit zusammenhängende Entwicklung zu einer unverhältnismäßigen Schädigung der Allgemeinheit kommt. Hier allerdings sehe ich ein Grundproblem nicht nur des Autors darin, dass Heroin und Kokain in gleicher Linie mit Haschisch und Marihuana genannt werden. Während für die erstgenannten Substanzen eine konkrete Gefahr nicht geleugnet werden kann, ist diese bei Cannabis bis heute nicht nachgewiesen, obwohl man teils gegen alle wissenschaftliche Methode immer wieder 'neue' Gefahren entdeckt haben will, die dann kurz darauf wieder sich in Luft auflösen und offensichtlich ihren einzigen Sinn darin haben, den hilflosen Stand der Prohibition auf der Ebene der Sachargumentation etwas abzumildern. Die seit Jahrtausenden bekannte Kulturpflanze Hanf dürfte hinsichtlich ihrer Wirkung weitgehend erforscht sein und selbst die (sachkundigen) Prohibitionsprotagonisten wissen seit Jahrzehnten, dass durch Cannabis selbst keine ernsthafte Gefahr für die Gesellschaft entsteht. Aus diesem Grund wurde ja auch schon in nahezu haarsträubender Weise nach der Behauptung gegriffen, das 'neue Hasch' von heute sei mit dem 'alten' von früher nicht zu vergleichen, da der angeblich immens gestiegene THC-Gehalt aus dem nach aller bisherigen Erkenntnis 'leider' nicht glaubhaft zu bestreitenden relativ harmlosen Hanf heute eine Art gefährlichen 'Killerhanf' gemacht hat, weswegen man das absolute Verbot doch beibehalten muß, was natürlich genauso Quatsch ist wie andere in diesem Zusammenhang als früher oder später haltlos erkannte Schreckensszenarien. Allerdings gilt festzuhalten, bei allen Unterschieden des objektiven Gefährdungsgrades gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Heroin legal zu erwerben und zu besitzen, bei Cannabis gilt weiterhin Totalprohibition.

Selbst wenn der Staat oder die Gesellschaft die Verbreitung von Cannabis als nicht 'wünschenswert' betrachtet, wobei der Konflikt mit dem Recht des Individuums nach Art.2 GG nicht außer Acht gelassen werden darf, so ist die strafrechtliche Prohibition offensichtlich nicht nur praktisch ungeeignet, sondern aus meiner Sicht eben auch verfassungsrechtlich unzulässig. Als Beispiel darf hier die Regelung des Waffenbesitzes angesehen werden. Auch hier ist es erklärtes Ziel des Staates, so wenig Waffen wie möglich in der Gesellschaft zu verbreiten, weshalb Erwerb und Besitz streng reglementiert, nicht aber völlig verboten werden. Ein freiheitlicher Staat muß auch hier respektieren, dass es offensichtlich verantwortungsbewußte Bürger gibt, die ein Bedürfnis haben, sich mit Waffen sportlich zu beschäftigen, jagdlich zu verwenden oder diese als Wertgegenstände oder historische oder technische Wertgegenstände zu sammeln. Und um dem Rechnung zu tragen und diese Menschen nicht durch ihr Interesse und Bedürfnis danach zwangsläufig in die Kriminalität zu treiben hat der Gesetzgeber eben Voraussetzungen geschaffen, wonach der legale Erwerb und Besitz für den Bürger möglich ist, auch wenn die Maxime der Nichtverbreitung zum gültigen Prinzip erklärt wird.

Grüße
klartext
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