Dies ist eine Diskussion zu 300 Euro Geldstrafe wegen 0,43g Haschisch - angemessen oder nicht? innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| 300 Euro Geldstrafe wegen 0,43g Haschisch - angemessen oder nicht? Ein paar 20-jährige werdem in NRW an einem größeren Bahnhof einer Polizeikontrolle unterzogen. Einer der 3 hat 0,43 Gramm Haschisch dabei, der andere 2,45 g, der dritte nichts. Die beiden geben auf die Frage der Polizistin nach unerlaubten Substanzen auch direkt den Besitz zu. Beide werden in der Polizeistelle noch durchsucht, ohne Ergebnis. Nach 1 Monat bekommen beide einen Brief, wo sie sich äussern können... Beide geben die Straftat zu. Nach wiederrum einem Monat bekommt der mit den 0,43g einen gelben Brief mit dem Strafbefehl zu 15 Tagessätzen a 20 Euro Geldstrafe drin. (Person 1. Mal mit Betäubungsmitteln aufgegriffen, geschweige denn überhaupt polizeilich aufgefallen.) Der zweite mit 2,45g Haschisch bekommt einen normalen Brief mit der Nachricht, dass die Anzeige fallen gelassen wurde. (Person zum 3en mal mit Betäubungsmitteln (innerhalb von 2 Jahren) aufgegriffen, jedesmal zwischen 2 und 3 Gramm Haschisch/Marihuana) 1. Ist diese Ungleichbehandlung rechtens? 2. Ist ein halbes Gramm nicht überhaupt schon eine überaus geringe Menge, wo es keinen Sinn macht, einem ERSTTÄTER eine saftige Geldstrafe aufzubrummen? 3. Wenn es überhaupt Sinn macht, gegen den Strafbefehl vorzugehen, wie? Viele Grüße und vielen Dank schonmal. muy obrigado |
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| AW: 300 Euro Geldstrafe wegen 0,43g Haschisch - angemessen oder nicht? Sehr ungewöhnlich. In aller Regel werden solche Sachen eingestellt. Ich würde Widerspruch einlegen.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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