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3 Monate vergangen und noch keine Post wg. Ordnungswidrigkeit

Dies ist eine Diskussion zu 3 Monate vergangen und noch keine Post wg. Ordnungswidrigkeit innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.10.2010, 19:12
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3 Monate vergangen und noch keine Post wg. Ordnungswidrigkeit

Mal angenommen, jemand wird von der Polizei angehalten. Es ist Montagabend, Ende Juni, am WE vorher hat derjenige mehrere Joints geraucht (nur an diesem WE), dies ist ca. 24 Std her. Ihm wird Blut abgenommen und das Auto bleibt 24 Std. stehen. Er antwortet schwammig auf Fragen der Polizei, macht aber keine klaren Konsumangaben und gibt auch kein Schuldeingeständnis.
Einige Wochen später kommt eine Einladung zum Verhör wg. dem Verstoss gegen das BtmG per Post. Er fragt nun persönlich nach seinen Blutwerten, der aktive Wert liegt bei 0,9ng. Den anderen kann er sich nicht merken. Er fragt nicht nach einem neuen Termin zum Verhör, per Post bekommt er Nachricht, dass die Anklage fallen gelassen wird. Der angeblich von der Polizei verschickte Brief mit den Blutwerten kommt nie an. Auch keine Benachrichtigung wg. Fahrverbot, Geldbuße o.ä. Der Brief vom Amtsgericht liegt ca. einen Monat zurück.
Nun meine Fragen: ist hier noch eine Strafe zu erwarten, nachdem ca. 3 Monate seit dem Vorfall vergangen sind? Ist es sinnvoll sich nach Dauer-Abstinenz nun schnell zum Screening anzumelden, um für eine evtl. Überprüfung vorbereitet zu sein? Hätte eine Ordnungswidrigkeit, wenn es eine ist, nicht schon längst bestraft werden müssen?
Vielen Dank für die Hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 05.10.2010, 01:15
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AW: 3 Monate vergangen und noch keine Post wg. Ordnungswidrigkeit

Zitat:
Zitat von freundin von Beitrag anzeigen
Einige Wochen später kommt eine Einladung zum Verhör wg. dem Verstoss gegen das BtmG per Post. Er fragt nun persönlich nach seinen Blutwerten, der aktive Wert liegt bei 0,9ng.
Da hat aber einer ******* gehabt: Grenzwert liegt bei 1 ng/ml! --> Keine Ordnungswidrigkeit!

Zitat:
Durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2004 ist in die Ahndung des Führens von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr insofern eine Veränderung eingetreten, als eine bußgeldrechtliche Verurteilung voraussetzt, dass der Betroffene mit mindestens 1,0 ng/ml aktivem THC im Blut am Verkehr teilgenommen hat.
Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Module...isStrafOWi.php

Zitat:
Den anderen kann er sich nicht merken.
Der könnte aber entscheidend sein. Bei regelmäßigem Konsum reichert sich THC-COOH im Körper (Fettgewebe) an. Und wenn regelmäßiger Konsum im Raum steht, droht Post von der Führerscheinstelle. Der Lappen ist also möglicherweise in Gefahr. Und gegen den Ärger und die Kosten ist jede Ordnungswidrigkeit und Strafe nur ein Fliegenschiss.

Zitat:
Der angeblich von der Polizei verschickte Brief mit den Blutwerten kommt nie an.
Wo will die Polizei den Brief denn hingeschickt haben? Zur Führerscheinstelle oder zu dem Betroffenen?

Zitat:
Auch keine Benachrichtigung wg. Fahrverbot, Geldbuße o.ä. Der Brief vom Amtsgericht liegt ca. einen Monat zurück.
Nun meine Fragen: ist hier noch eine Strafe zu erwarten, nachdem ca. 3 Monate seit dem Vorfall vergangen sind?
Die Mühlen mahlen mitunter langsam. Ich würde mich nicht in Sicherheit wiegen, sondern den Konsum einstellen. Ist sowieso gesünder.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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Alt 05.10.2010, 09:22
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AW: 3 Monate vergangen und noch keine Post wg. Ordnungswidrigkeit

da es sich hierbei nicht um eine verkehrsordnungswirigkeit handelt, verjährt diese möglicherweise auch nicht in 3 monaten.

ich hoffe darauf wollte der threadstarter u.a. raus.
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