Dies ist eine Diskussion zu 3 Monate vergangen und noch keine Post wg. Ordnungswidrigkeit innerhalb des Forums Betäubungsmittelrecht
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| 3 Monate vergangen und noch keine Post wg. Ordnungswidrigkeit Einige Wochen später kommt eine Einladung zum Verhör wg. dem Verstoss gegen das BtmG per Post. Er fragt nun persönlich nach seinen Blutwerten, der aktive Wert liegt bei 0,9ng. Den anderen kann er sich nicht merken. Er fragt nicht nach einem neuen Termin zum Verhör, per Post bekommt er Nachricht, dass die Anklage fallen gelassen wird. Der angeblich von der Polizei verschickte Brief mit den Blutwerten kommt nie an. Auch keine Benachrichtigung wg. Fahrverbot, Geldbuße o.ä. Der Brief vom Amtsgericht liegt ca. einen Monat zurück. Nun meine Fragen: ist hier noch eine Strafe zu erwarten, nachdem ca. 3 Monate seit dem Vorfall vergangen sind? Ist es sinnvoll sich nach Dauer-Abstinenz nun schnell zum Screening anzumelden, um für eine evtl. Überprüfung vorbereitet zu sein? Hätte eine Ordnungswidrigkeit, wenn es eine ist, nicht schon längst bestraft werden müssen? Vielen Dank für die Hilfe! |
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| AW: 3 Monate vergangen und noch keine Post wg. Ordnungswidrigkeit Zitat:
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__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: 3 Monate vergangen und noch keine Post wg. Ordnungswidrigkeit da es sich hierbei nicht um eine verkehrsordnungswirigkeit handelt, verjährt diese möglicherweise auch nicht in 3 monaten. ich hoffe darauf wollte der threadstarter u.a. raus.
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